Norm: EheG §61 Abs3Türkisches ZGB Art134
Rechtssatz: In ein von einem österreichischen Gericht nach materiellem türkischen Recht gefälltes Scheidungsurteil ist - mangels einer entsprechenden materiellrechtlichen Grundlage im anzuwendenden türkischen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht - kein Verschuldensausspruch aufzunehmen. Entscheidungstexte 6 Ob 581/95 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: EheG §57 Abs1EheG §61 Abs3
Rechtssatz: § 57 Abs 1 EheG ist auch im Fall des Nachtrages eines Verschuldensausspruches gemäß § 61 Abs 3 EheG nach ausländischer Ehescheidung zu beachten. Die Frist beginnt spätestens mit der österreichischen Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteiles. Entscheidungstexte 2 Ob 521/95 Entscheidungstext OGH 23.03.1995 2 Ob 521/95 Veröff: SZ 6... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 6.7.1968 vor dem Standesamt S***** die Ehe geschlossen. Mit der am 31.8.1987 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Der Kläger warf der Beklagten zahlreiche Eheverfehlungen vor und führte aus, durch das über viele Jahre hindurch gesetzte schuldhafte und ehewidrige Verhalten der Beklagten sei die Ehe unheilbar zerrüttet. Die Beklagte beantragte zunächst nur Klagea... mehr lesen...
Norm: EheG §49 BEheG §61 Abs3
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob das Verschulden eines Teils überwiegt, ist nicht nur zu berücksichtigen, wer mit dem Verhalten, das später zur Zerrüttung der Ehe geführt hat, begonnen, sondern auch wer entscheidend dazu beigetragen hat, dass die Ehe unheilbar zerrüttet wurde (EFSlg 51667, 46258 ua). Entscheidungstexte 7 Ob 530/92 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EheG §49EheG §61 Abs3
Rechtssatz: Es kommt also nicht bloß auf die Schwere der Verfehlungen an sich, sondern auch darauf an, in welchem Umfang diese Verfehlungen zu der unheilbaren Zerrüttung der Ehe beigetragen haben. Der Umstand, dass das schuldhafte Verhalten eines Teils das des anderen hervorgerufen hat, führt dabei regelmäßig zur Annahme, dass dem Beitrag des ersteren zur Zerrüttung der Ehe größeres Gewicht beizumessen ist (EFSlg 462... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 20. Juni 1987 die Ehe geschlossen. Die häusliche Gemeinschaft ist seit 10. August 1987 aufgehoben. Das Erstgericht schied die Ehe gemäß § 55 Abs. 1 EheG und sprach auf Antrag der Beklagten aus, daß das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe den Kläger trifft. Nach den Feststellungen des Erstgerichtes ist die Beklagte eine ehemalige Schülerin des Klägers. Der Kläger wußte, daß die Beklagte geschieden war und anschließend 13 Jahre lang ei... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs4ASVG §264 Abs5EheG §55 Abs3 gEheG §61 Abs3
Rechtssatz: Auch im Hinblick auf die begünstigende Regelung des § 264 Abs 5 ASVG kommt eine teleologische Reduktion des § 258 Abs 4 ASVG dahin, daß in den Fällen der Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs 3 in Verbindung mit § 61 Abs 3 EheG das Erfordernis des nach dieser Gesetzesstelle geforderten qualifizierten Unterhaltstitel entfallen könnte, nicht in Frage. Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 17. November 1989 wies die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag der Klägerin vom 20. Oktober 1989 auf Witwenpension nach ihrem am 10. September 1989 verstorbenen geschiedenen Ehegatten ab, weil ihr dieser zur Zeit seines Todes nicht aufgrund eines im § 258 Abs 4 ASVG genannten Titels Unterhalt (einen Unterhaltsbeitrag) zu leisten gehabt habe. Die dagegen rechtzeitig erhobene, auf die abgewiesene Leistung im gesetzl... mehr lesen...
Begründung: Die am 20.7.1967 von den Streitteilen geschlossene Ehe war für den Kläger die erste, für die Beklagte die zweite Ehe. Der Ehe der Streitteile, die österreichische Staatsbürger sind, entstammen keine Kinder. Seit Dezember 1977 wohnt der Kläger in der im selben Haus wie die Ehewohnung befindlichen Wohnung seiner Mutter; seit dieser Zeit besteht zwischen den Streitteilen weder eine Wohn- noch eine Wirtschafts- oder Geschlechtsgemeinschaft. Einige Jahre hindurch verlief di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Sie schlossen am 28. August 1976 die Ehe. Aus der Ehe entstammen zwei in den Jahren 1978 und 1983 geborene Kinder. Die Beklagte, eine Juristin, war zum Zeitpunkt der Eheschließung Universitätsassistentin. Der Kläger ist seit Oktober 1977 an der Universität Salzburg tätig. Er ist seit 1981 Vorstand der neu gegründeten Interfakultären Forschungsstelle für Rechtspsychologie. Anläßlich der Übersiedlung nach Salzbu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 18.6.1971 vor dem Standesamt Linz die beiderseits erste Ehe geschlossen, die kinderlos blieb. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger und römisch-katholisch. Ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten sie in St. Stefan am Walde. Die Klägerin begehrte mit der am 7.11.1988 eingebrachten Klage die Scheidung der Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten. Sie brachte vor, der Beklagte sei chronischer Alkoholiker, komme wieder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schloßen am 17.4.1967 vor dem Standesamt Alland die Ehe, der der am 2.5.1971 geborene Johannes entstammt. Außerdem hat der Kläger die Tochter der Beklagten aus der Vorehe, die am 22.2.1961 geborene Elisabeth verehel. P***, 1967 an Kindesstatt angenommen. Der Kläger begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden der Beklagten. Diese habe gegen Ende der 70iger Jahre die Ehegemeinschaft aufgehoben und sei mit dem gemeinsamen Sohn nach Ba... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 31. Jänner 1962 geborene Klägerin und der am 12. November 1959 geborene Beklagte haben am 24. November 1984 vor dem Standesamt St. Georgen im Attergau die Ehe geschlossen. Es handelte sich beiderseits um die erste Ehe. Durch die Eheschließung wurde die am 10. Jänner 1984 geborene Tochter der Streitteile Barbara legitimiert; am 10. September 1985 wurde der Sohn Franz als zweites Kind der Streitteile geboren. Die Klägerin und der Beklagte sind österreichi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 2. Mai 1977 geheiratet. Der Ehe entstammt der am 4. Mai 1977 geborene Alexander H***. Es handelt sich beiderseits um die zweite Ehe. Die Klägerin hat drei aus der ersten Ehe stammende Kinder in die Ehe mitgebracht, von denen das älteste bereits mit 17 Jahren aus der Ehewohnung ausgezogen ist, während die beiden anderen, 1968 und 1969 geborenen, noch mit den Streitteilen zusammen wohnen. Sie studieren beide. Die Klägerin arbeitete währe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 20.September 1961 vor dem Standesamt Wien-Landstraße die Ehe geschlossen; der Ehe entstammen der am 6. November 1965 geborene Georg P*** und der am 28.Dezember 1966 geborene Michael P***. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger; ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten sie in Wien 3., Schwalbengasse 15. Seit August 1980 wohnt der Kläger ohne Unterbrechung bei Edith M***. Unter Berufung auf die Aufhebung der häuslichen Gemeins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 20.9.1969 vor dem Standesamt Wien-Währing zu Nr.826/1969 die jeweils erste Ehe. Beide sind österreichische Staatsangehörige. Der Ehe entstammt die mj. Michaela K***, geboren am 30.5.1974. Ehepakte wurden nicht errichtet. Mit der Klage vom 15.10.1985 begehrte der Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten (§ 49 EheG) und brachte vor, die Beklagte sei zu ihm schon seit langem lieblos und unleidlich gewesen, habe s... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 12.12.1964 geheiratet. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Berufungsgerichtes vom 11.9.1986 (3 C 24/85-19 des BG Innsbruck) war der Klägerin ein monatlicher Unterhalt von S 5.500 ab 1.4.1986 zuerkannt worden. Mit der am 16.1.1987 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin eine Unterhaltserhöhung auf monatlich S 7.540. Bereits im Zeitpunkt der Einbringung der Klage war die Ehe der Streitteile infolge Teilrechtskraft des die Scheidung aus ... mehr lesen...
Begründung: Der am 4. Jänner 1942 geborene Kläger und die am 28. Juni 1926 geborene Beklagte schlossen am 11. Dezember 1972 die Ehe. Es handelte sich beiderseits um die dritte Eheschließung nach Scheidung der jeweiligen Vorehen. Die Ehe blieb kinderlos. Ehepakte wurden nicht errichtet. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war in Wien. Der Kläger begehrte die Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs.3 EheG und trug vor, die hä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 4. Oktober 1961 die Ehe, der eine am 9. April 1962 geborene Tochter entstammt. Für beide Teile handelte es sich um die erste Ehe. Zur Aufnahme eines gemeinsamen Haushaltes ist es nie gekommen. Die Beklagte schlug dem Kläger zunächst vor, in eine Stadt zu ziehen und dort eine Arbeit anzunehmen. Der Kläger lehnte dies jedoch ab, weil er seine Mutter nicht allein lassen wollte und gern in der Landwirtschaft arbeitete. Auch den weitere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 21.Februar 1983 die Ehe, welcher zwei am 30.Juli 1983 sowie am 23.September 1985 geborene Kinder entstammen. Für die Klägerin war dies die erste, für den Beklagten die zweite Ehe. Seit November 1986 war der Klägerin bekannt, daß der Beklagte sexuelle Beziehungen zu einer anderen Frau unterhielt. Nachdem die Klägerin diese Frau aufgesucht und mit ihr gesprochen hatte, kam es zu keinen weiteren ehewidrigen Beziehungen zwischen dieser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile, die österreichische Staatsbürger sind, schlossen am 24. September 1960 die Ehe. Dadurch wurden die Kinder Hildegard Brigitte, geboren 27. Juni 1957, und Wilhelm Ernst, geboren 5. Oktober 1958, legitimiert. Während der Ehe kamen Peter, geboren 28. September 1960, und Robert Gustav, geboren 14. Jänner 1963, zur Welt. In der Empfängniszeit für Robert Gustav brach die Beklagte die Ehe. Der Kläger verzieh den Ehebruch. Erst im Ehescheidungsverfahre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die Beklagte schlossen am 27. Juni 1953 vor dem Standesamt Wien-Alsergrund die Ehe; es war für beide die zweite Eheschließung. Aus ihrer Ehe stammen keine Kinder. Beide Ehegatten sind österreichische Staatsbürger. Sie lebten gemeinsam in Wien, wo sie auch jetzt noch - allerdings voneinander getrennt - leben. Der Kläger begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Sie ... mehr lesen...