Norm: EheG §61 Abs3
Rechtssatz: Für eine Klage auf Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils durch einen Verschuldensausspruch ist das anzuwendende Sachrecht nach dem HUP 2007 zu bestimmen. Entscheidungstexte 3 Ob 58/20f Entscheidungstext OGH 10.12.2020 3 Ob 58/20f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0... mehr lesen...
Norm: EheG §57 Abs1EheG §61 Abs3
Rechtssatz: Auch im Falle einer Klage auf Ergänzung des Verschuldensausspruchs nach § 61 Abs 3 EheG beginnt die kurze Präklusivfrist mit Rechtskraft der ausländischen Eheauflösungsentscheidung zu laufen, falls ein Grund zur Verweigerung der Anerkennung nicht vorliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 97/18y Entscheidungstext OGH 26.09.2018 1 Ob 97/18y Veröf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am ***** die Ehe. Für die klagende und widerbeklagte Partei (in der Folge immer: Klägerin) war es die erste Eheschließung, für die beklagte und widerklagende Partei (in der Folge immer: Beklagter) die dritte Ehe. Am 10. Juli 2006 wurde ein Ehepakt errichtet. Der Ehe entstammen eine am 13. Dezember 1990 und eine am 7. Oktober 1992 geborene Tochter. Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Die Beziehung der Streitteile begann 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist gebürtige Brasilianerin. Sie besitzt die brasilianisch-italienische Doppelstaatsangehörigkeit. Der Beklagte ist Österreicher. Die Streitteile, die sich in englischer Sprache verständigen, schlossen am 20. 11. 2002 in Nürnberg die Ehe, wo sie zunächst auch wohnten und berufstätig waren. Sie haben zwei Kinder, nämlich die am ***** geborene L***** und den am ***** geborenen P*****. Da die Klägerin mit der (provisorischen) Wohngelegenheit in Nürnber... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Dr. Harald Hubert S*****, geboren am ***** in *****, vertreten durch Mag. Martin Hengstschläger, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte und widerklagende Partei Barbara S*****, geboren am ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und Widerbeklagte (im Folgenden Klägerin) begehrte die Scheidung der am 28. 5. 1977 geschlossenen Ehe der Parteien, der zwei bereits erwachsene Kinder entstammen, aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten und Widerklägers (im Folgenden Beklagter). Dieser habe längere Zeit hindurch mit B***** S***** ein ehewidriges Verhältnis unterhalten und sei am 5. 8. 2005 aus der Ehewohnung ausgezogen. Weiters habe der Beklagte seit geraumer Zeit seine ehelich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 20. 7. 1984 die Ehe. Sie verlief sechs bis sieben Jahre harmonisch. Dann begann der Prozess einer schrittweisen Entfremdung. Vor vielen Jahren unterhielt der Kläger mit Susanne S***** eine ehebrecherische kurze Beziehung. Nachdem die Beklagte das Verhältnis zufällig aufdeckte, beendete es der Kläger. Einige Monate danach teilte der Kläger Susanne S***** noch mit, dass er einen Sohn erwarte, womit auch für sie klar war, dass sich der Klä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Andrea Maria V*****, vertreten durch Dr. Christine Kolbitsch, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte und widerklagende Partei Hannes F*****, vertre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Emine F*****, vertreten durch Dr. Walter Mardetschläger, Dr. Peter Mardetschläger, Mag. August Schulz, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei Cem F*****, vertreten durch Dr. Ingrid Bläuma... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben 1979 geheiratet; ihrer Ehe entstammen zwei inzwischen volljährige Kinder. Im November 1995 zog die Beklagte aus der Ehewohnung aus. Aus diesem Anlass schlossen sie folgende Vereinbarung: „Marta verlässt am 25. 11. 1995 auf eigenen Wunsch und ohne Zwang, wie zwischen Alfred und Marta einvernehmlich vereinbart, den bisherigen Wohnsitz an der Adresse [...] und übersiedelt an einen eigenen Wohnsitz an der Adresse [...]. Sämtliche weitere Schritte im Bezu... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 10. 9. 1983 miteinander verheiratet. Der Ehe entstammen die am 1. 9. 1986 bzw am 7. 5. 1990 geborenen Töchter Claudia und Agnes. Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagter) ist Winzer und führte bis 1998 auch einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) widmete sich im Einvernehmen mit dem Beklagten dem Haushalt und der Kindererziehung, half nebenbei aber auch im W... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Lotfi B*****, vertreten durch Dr. Milan Vavrousek, Rechtsanwalt in St. Johann im Pongau, gegen die beklagte Partei Adelheid B*****, vertreten durch Dr. Michael Kowarz, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5. Juni 1976 geschlossenen Ehe der Parteien, beide österreichische Staatsbürger, entstammen fünf jetzt bereits volljährige Kinder. Die Klägerin begehrte mit ihrer am 10. Oktober 2003 beim Erstgericht eingelangten Klage die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten. Dieser habe die Familie lieblos behandelt und vernachlässigt. Er sei ein zu strenger Vater gewesen. Der Beklagte habe die Klägerin in eine unzumutbare Isolation gedrängt und so ... mehr lesen...
Begründung: Der am 21. 12. 1987 geschlossenen Ehe entstammen drei Kinder, geboren am 29. 5. 1992, 1. 4. 1995 und 6. 9. 1996. Die Ehe wurde im ersten Rechtsgang mit Urteil vom 5. 1. 2005 rechtskräftig gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr der von der Beklagten begehrte Ausspruch nach § 61 Abs 3 EheG. Die Familie lebte bis zum Auszug des Klägers im Dezember 1998 gemeinsam in einer 113 m² großen Dreizimmerwohnung, die dem als Psychiater beru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DI Martin T*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar, Mag. Norbert Marschall Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei Mei-Yun T*****, vertreten durch Dr. Michael Vallend... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Dr. Kuras als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei Univ. Prof. Dr. Peter E*****, vertreten durch Dr. Konrad Faulhaber, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte und widerklagende Partei Dr. Gertrude E*****, Verlagsa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und der Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek, Dr. Glawischnig und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Marion Z*****, vertreten durch Dr. Peter Paul Wolf, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte und widerklagende Pa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Ernst H*****, vertreten durch Dr. Tassilo Neuwirth, Dr. Alexander Neurauter und Dr. Martin Neuwirth, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. Arch. Ute H*****, ve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Norbert K*****, vertreten durch Mag. Johann Juster, Rechtsanwalt in Zwettl als Verfahrenshelfer, wider die beklagte Partei Anna K*****, vertreten durch Dr. Oswin Hochstöger, Re... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Ausspruch des überwiegenden Verschuldens eines Ehegatten an der Zerrüttung der Ehe gemäß § 60 Abs 2 Satz 2 EheG ist, da das überwiegende Verschulden grundsätzlich dem Alleinverschulden gleichsteht (Stabentheiner in Rummel3 § 60 EheG Rz 2 mwN) nur gerechtfertigt, wenn das mindere Verschulden fast völlig in den Hintergrund tritt. Es muss also ein sehr erheblicher gradueller Unterschied im beiderseitigen Verschulden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 5. 8. 1998 die Ehe, nachdem sie sich davor schon viele Jahre gekannt hatten. Die beklagte und widerklagende Partei (in der Folge Beklagte) ist Mutter der am 16. 12. 1990 geborenen Tatjana S*****. Die Tochter der Streitteile Mercedes kam am 16. 2. 1999 zur Welt. Die Parteien planten, das Haus der klagenden und widerbeklagten Partei (in der Folge: Kläger) umzubauen und dorthin im Herbst 2000 zu übersiedeln. Am 6. 9. 2000 wurde im Bür... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das zum Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung erstatte Vorbringen ist inhaltlich die Rüge eines Mangels des Berufungsverfahrens, welcher darin bestehen soll, dass sich das Berufungsgericht nicht mit weiterem, über das behauptete böswillige Verlassen der Beklagten durch den Kläger hinausgehenden Fehlverhalten auseinandergesetzt habe. Hiezu hat das Berufungsgericht völlig zutreffend darauf hingewiesen, dass a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht nun zwar der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes, dass die Frage, ob eine Ehe als unheilbar zerrüttet zu beurteilen ist, dem Gebiet der rechtlichen Beurteilung zuzuordnen ist; diese Beurteilung kann aber nur nach den Umständen des Einzelfalles erfolgen und stellt dementsprechend regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar (vgl RIS-Justiz RS0043423 mwN insb OGH 7 Ob 164/0... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Scheidung der Ehe aus dem alleinigen Verschulden der beklagten Partei gerichtete Hauptbegehren (rechtskräftig) ab und sprach (ebenfalls rechtskräftig) die Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs 1 EheG aus. Ausgehend von gleichgewichtigen schweren Eheverfehlungen beider Streitteile vertrat das Erstgericht die Auffassung, die Ehegatten hätten die Zerrüttung ihrer Ehe zu gleichen Teilen verschuldet, weshalb der von der beklagten Partei begehrte Versc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franz Z*****, vertreten durch Dr. Dietrich Koth, Rechtsanwalt in Gänserndorf, gegen die beklagte Partei Rosa Maria Z*****, vertret... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Herta B*****, geboren am 17. September 1956, *****, vertreten durch Dr. Peter Grauss, Rechtsanwalt in Schwaz, wider die beklagte Partei Johann B*****, geboren am 18. J... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Johann S*****, Bankprüfer, *****, vertreten durch Dr. Kurt Zangerl, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Barbara S*****, ohne Beschäftigung, *****, vertreten ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Kunigunde Sophie P*****, geboren am *****, vertreten durch Mag. Werner Suppan, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte und widerklagende Partei Gerhard P*****,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Frage der Auslegung einzelner Klagsbehauptungen auf ihre Tauglichkeit in Bezug auf den geltend gemachten Anspruch kommt grundsätzlich keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu (RIS-Justiz RS0042828). Eine grobe Fehlbeurteilung durch die Vorinstanzen ist nicht zu erkennen, ist es doch gerade im Ehescheidungsverfahren nicht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling, Dr. Kuras und Dr. Lovrek in der Rechtssache des Antragstellers Manfred A*****, vertreten durch Dr. Ulrike Bauer, Mag. Michael Rebasso, Rechtsanwälte in Wien, wider die Antragsgegnerin Franziska A*****, vertreten durch Dr. Helmut Meindl, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufteilung des ehelichen G... mehr lesen...