Norm
EheG §57 Abs1Rechtssatz
Auch im Falle einer Klage auf Ergänzung des Verschuldensausspruchs nach § 61 Abs 3 EheG beginnt die kurze Präklusivfrist mit Rechtskraft der ausländischen Eheauflösungsentscheidung zu laufen, falls ein Grund zur Verweigerung der Anerkennung nicht vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132265Im RIS seit
09.11.2018Zuletzt aktualisiert am
09.06.2020