RS OGH 2020/12/10 3Ob58/20f

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Veröffentlicht am 10.12.2020
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Norm

EheG §61 Abs3

Rechtssatz

Für eine Klage auf Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils durch einen Verschuldensausspruch ist das anzuwendende Sachrecht nach dem HUP 2007 zu bestimmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133411

Im RIS seit

08.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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