Norm
EheG §61 Abs3Rechtssatz
Für eine Klage auf Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils durch einen Verschuldensausspruch ist das anzuwendende Sachrecht nach dem HUP 2007 zu bestimmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133411Im RIS seit
08.02.2021Zuletzt aktualisiert am
08.02.2021