Norm: EheG §55a Abs2EheG §69 Abs3
Rechtssatz: Bei Wegfall einer Unterhaltsvereinbarung steht dem Unterhaltsberechtigten ein Unterhaltsanspruch nach Billigkeit zu (analoge Anwendung des § 69 Abs 3 EheG; im Anschluss an SZ 58/192 = EFSlg 48883 = JBl 1986,778 mit zustimmender Besprechung von Hoyer). Entscheidungstexte 9 Ob 1504/95 Entscheidungstext OGH 25.01.1995 9 Ob 1504/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IABGB §914 IIEheG §55a Abs2
Rechtssatz: Bei einer Vereinbarung im Sinne des § 55 a Abs 2 EheG kann die Neubestimmung des Unterhaltsanspruches wegen Änderung der Verhältnisse mangels gesetzlicher Regelung eines solchen Unterhaltsanspruches immer nur im Wege ergänzender Vertragsauslegung erfolgen, sodaß es darauf ankommt, was redliche und vernünftige Parteien für den von ihnen ursprünglich nicht bedachten Fall der geänderten Verhä... mehr lesen...
Norm: EheG §55a Abs2
Rechtssatz: Es muss eine Unterhaltsvereinbarung des Kindes, vertreten durch einen Elternteil vorliegen, nicht ein sogenannter Entlastungsvertrag, eine bloße Regelung zwischen den Ehegatten darüber, wer die Unterhaltslast im Innenverhältnis zu tragen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 602/92 Entscheidungstext OGH 22.03.1993 1 Ob 602/92 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der am ***** geborenen Kinder wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz vom 29.April 1991, AZ 3 Sch 22/91, gemäß § 55 a EheG im Einvernehmen geschieden. Von den im zuvor abgeschlossenen, umfangreichen Scheidungsfolgenvergleich (im folgenden auch nur Vergleich) enthaltenen Vergleichspunkten bedurften unter anderem die, die Kinder auch betreffenden Punkte 1. (Übertragung der Obsorge an die Mutter ua), 3. "Unterhaltsbemessungsgrundlage" mit den Sub... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger als Masseverwalter im Konkurs über das vermögen der Firma I***** Gesellschaft mbH & Co KG begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Bezahlung von S 2,008.340,40 sA. Er stützte sein Begehren auf folgende Behauptungen: Die "I*****" habe sich wegen der Schwierigkeiten bei der Verarbeitung von Asbest in wirtschaftlichen Nöten befunden. Die beklagte Partei habe deren know how übernommen. Die Geschäftsführerin der I*****, Doris S*****, ha... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** der KG K***** steht je zur Hälfte im Eigentum des Michael und der Marianne *****. Die beiden waren miteinander verheiratet und haben im Zuge des zu 22 Cg 75/86 beim Landesgericht für ZRS Wien anhängigen Scheidungsverfahrens "für den Fall der rechtskräftigen Scheidung ihrer Ehe" einen Vergleich geschlossen, der ua die Einräumung eines wechselseitigen Veräußerungs- und Belastungsverbotes auf den jeweiligen Liegenschaftsanteilen enthält. Unte... mehr lesen...
Begründung: Mit Vergleich vor dem Bezirksgericht Voitsberg vom 5. 11. 1987, 1 C 1046/87-6, verpflichtete sich der Beklagte, der Klägerin einen monatlichen Unterhalt von S 4.300,- zu bezahlen. Mit Beschluß dieses Gerichtes vom selben Tag wurde die Ehe der Streitteile rechtskräftig gemäß § 55 a EheG einvernehmlich geschieden. Die Klägerin begehrt, den Beklagten für schuldig zu erkennen, ihr ab 1. 8. 1990 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 7.000,- zu leisten. Der Beklagte verdi... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 5.9.1984 geborenen mj. Harald wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Wels vom 6.10.1989, GZ 1 C 53/89-8, gemäß § 55 a EheG geschieden. Im zuvor geschlossenen Scheidungsvergleich vereinbarten die Eltern ua., daß die alleinige Obsorge für den Minderjährigen der Mutter zukommen solle. Das Pflegschaftsgericht genehmigte den Scheidungsvergleich in diesem Punkt nicht und sprach nach eingehender Beweisaufnahme aus, daß die Obsorge für den Minderjähr... mehr lesen...
Begründung: In dem über die Klage der Frau auf Scheidung ihrer am 9.April 1966 mit dem Beklagten geschlossenen Ehe eingeleiteten Rechtsstreit zu AZ 2 Cg 520/83 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt begehrten beide Teile am 1.Feber 1984 gemeinsam die Scheidung nach § 55a Abs 1 EheG. Sie schlossen vor Gericht einen Vergleich über die Scheidungsfolgen: Der Mann verpflichtete sich ua. unter Zugrundelegung eines Monatseinkommens von durchschnittlich S 11.600,- zur Leistung des monatlichen... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Hietzing vom 23. Dezember 1987, 1 Sch 78/87-4, wurde die Ehe zwischen Dr. Peter L*** und Katharina Andrea L*** gemäß § 55 a EheG geschieden. Zuvor hatten sie am selben Tag vor Gericht einen Vergleich geschlossen, in dem sie ihre Verhältnisse zum gemeinsamen Kind, der mj. Julia-Daphne L***, wie folgt regelten: "I. Das Recht und die Pflicht, die minderjährige Julia-Daphne L***, geboren 31. August 1983, zu pflegen und zu erziehen, ihr Ver... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren Sch 34/88 des Erstgerichtes beantragten die Parteien, ihre Ehe gemäß § 55 a EheG zu scheiden, und legten mit ihrem Antrag eine (mit 12.September 1988 datierte) Vereinbarung gemäß § 55 a Abs 2 EheG vor. In dem über die Tagsatzung vom 12. September 1988 aufgenommenen Protokoll heißt es unter anderem: "Für den Fall der Ehescheidung im Einvernehmen schließen die Antragsteller eine Vereinbarung wie im Übereinkommen vom 12.9.1988, welche dem Antrag angeschlossen... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 23.12.1987 beim Erstgericht eingebrachten Ehescheidungsklage begehrte die Erstantragstellerin die Scheidung ihrer Ehe mit dem Zweitantragsteller aus dessen Verschulden gemäß § 49 EheG. In der über diese Scheidungsklage abgehaltenen Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 15.1.1988 beantragten beide Ehegatten übereinstimmend die Scheidung ihrer Ehe nach § 55 a EheG. Sie brachten übereinstimmend vor, daß die eheliche Lebensgemeinschaft seit mehr als ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile, zwischen denen ein Scheidungsprozeß anhängig ist, schlossen in einem von der nunmehrigen Beklagten zu 2 C 33/86 des Bezirksgerichtes Fünfhaus eingeleiteten Unterhaltsprozeß einen Vergleich, in welchem sich der nunmehrige Kläger verpflichtete, seiner Frau ab 1. November 1986 bis zur rechtskräftigen Beendigung des Scheidungsverfahrens einen monatlichen Unterhalt von 11.000 S zuzüglich bestimmter Betriebskosten leisten, wobei vereinbart wurde, daß dieser Un... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht übertrug die elterlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich des 5 Jahre alten Mädchens Marianne der Mutter Edith P***. Es wies den Antrag des Vaters, Rudolf P***, ihm die elterlichen Rechte zuzuweisen, ab. Dem Vater wurde ein Besuchsrecht alle 14 Tage, und zwar Montag von 7 Uhr bis 18 Uhr, eingeräumt. Der Antrag des Vaters auf Einräumung eines darüber hinausgehenden Besuchsrechtes wurde abgewiesen. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters, der sich so... mehr lesen...
Norm: EheG §55a Abs2EheG §97 Abs2
Rechtssatz: Haben die Ehegatten im Zusammenhang mit einem Verfahren zur einverständlichen Scheidung der Ehe außergerichtlich mündlich eine Vereinbarung über die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse getroffen und diese Vereinbarung auch real (durch Zuteilung der jedem Ehegatten danach gebührenden Vermögenswerte) vollzogen, so genügt die in der Tagsatzung zur einverständlichen Scheidu... mehr lesen...
Norm: EheG §55a Abs2EheG §69 Abs3
Rechtssatz: Da eine einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG nicht anders zu werten ist, als eine Scheidung auf Grund von Klage und Widerklage im Sinne des § 55 Abs 3 EheG, steht der Klägerin in analoger Anwendung des § 69 Abs 3 EheG nach Billigkeit ein Unterhaltsanspruch zu. Entscheidungstexte 5 Ob 604/84 Entscheidungstext OGH 26.11.1985 5 Ob 604/8... mehr lesen...
Norm: EheG §55a Abs2EheG §69 Abs3
Rechtssatz: Da auch nach Auflösung des Ehebandes die gegenseitige Beistandspflicht fortdauert, ist im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer nach § 55 a EheG getroffenen Unterhaltsvereinbarung, die auch in einem Verzicht bestehen kann, eine im Wege der Analogie zu schließende gesetzliche Regelungslücke anzuerkennen, wobei der zunächst verwandte Tatbestand des § 69 Abs 3 EheG heranzuziehen ist. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Beklagte österreichischer Staatsbürgerschaft haben am 16. 4. 1962 vor dem Standesamt Wien Penzing die im Familienbuch Eintrag Nr ***** beurkundete Ehe geschlossen. Ihrer Ehe entstammt eine Tochter. Am 17. 8. 1981 überreichte die Frau durch ihren bevollmächtigten Rechtsanwalt die auf Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Mannes gerichtete Klage 30 Cg 256/81-1 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Zu Beginn der Verhandlungstags... mehr lesen...
Norm: EheG §55a Abs2
Rechtssatz: Der rechtskräftige Scheidungsbeschluss nach § 55a EheG bleibt selbst dann wirksam, wenn keine Vereinbarung nach § 55a Abs 2 EheG vorlag oder geschlossen wurde bzw wenn die Vereinbarung inhaltlich unvollständig ist oder nur zum Schein geschlossen wurde, um die Scheidung im Einvernehmen zu erwirken; gleiches gilt, wenn die Vereinbarung mit Willensmängeln behaftet oder sittenwidrig ist und deshalb von einer Partei ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Neunkirchen vom 14.10.1981 gemäß § 55 a Abs1 EheG rechtskräftig geschieden. Der von den Parteien gemäß § 55 a Abs2 EheG am selben Tag abgeschlossene Vergleich über die Scheidungsfolgen hat nachstehenden Wortlaut: '1.) Die Ehegatten Johann und Erna A verzichten wechselseitig auf Unterhalt, und zwar auch für den Fall der Not, geänderter Verhältnisse und geänderter Gesetzeslage. 2.) Die Ehewohnung in Pottschach... mehr lesen...
Norm: EheG §55a Abs2EheG §69aZPO idF ZVN 1983 §224 Abs1 Z4
Rechtssatz: Ein Streit über einen auf Grund einer Vereinbarung nach § 55 a Abs 2 EheG geschuldeten Unterhalt ist eine Ferialsache. Entscheidungstexte 3 Ob 115/84 Entscheidungstext OGH 30.01.1985 3 Ob 115/84 8 Ob 506/88 Entscheidungstext OGH 28.01.1988 8 Ob 506/8... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichts Linz vom 20. April 1982, 2 Cg 83/82-4, nach § 55a EheG geschieden. Im Punkt 1. des vor dem Scheidungsgericht am 20. April 1982 für den Fall der Scheidung geschlossenen Vergleichs ON 3 trafen die Parteien über ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen folgende Vereinbarung: Herbert F***** verpflichtete sich, Erika F***** (dem Grunde nach) so Unterhalt zu leisten, als ob die Ehe aus seinem alleinigen ... mehr lesen...
Norm: EheG §55a Abs2
Rechtssatz: Keiner im Zusammenhang mit der Einführung des Instituts der einvernehmlichen Ehescheidung geschaffenen
Norm: kann entnommen werden, daß der Gesetzgeber der privatrechtlichen Vereinbarung der Eheleute über den Unterhalt nach der Ehescheidung den Charakter eines Exekutionstitels im Sinne der EO geben wollte. Dadurch, daß er neben einer vor dem Gerichte selbst geschlossenen Unterhaltsvereinbarung, die als Vergleich ... mehr lesen...
Die Ehe der Prozeßparteien wurde am 7. 1. 1981 vom Bezirksgericht Bregenz gemäß § 55a EheG für geschieden erklärt; der Scheidungsausspruch ist seit 29. 1. 1981 rechtskräftig. Der Anordnung des § 55a Abs. 2 EheG entsprechend haben die Parteien dem Gericht vor Ausspruch der Scheidung eine schriftliche Vereinbarung vom 30. 12. 1980 unterbreitet, in welcher sich unter Punkt III der nun beklagte Ehegatte verpflichtete, der jetzt klagenden Ehegattin ab Jänner 1981 einen monatlichen Unterhal... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BABGB §177 Abs1 BEheG §55a Abs2
Rechtssatz: Die Eltern können der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung der von ihnen im Scheidungsvergleich nach § 55 a Abs 2 EheG vereinbarten Zuweisung der Elternrechte nur wegen solcher nachträglicher Änderungen des Sachverhaltes widersprechen, die eine Entziehung der Elternrechte im Sinn des § 176 ABGB rechtfertigen. Dem Pflegschaftsgericht können im Scheidungsvergleich nach § 55 a Abs 2 EheG... mehr lesen...