Norm
EheG §55a Abs2Rechtssatz
Es muss eine Unterhaltsvereinbarung des Kindes, vertreten durch einen Elternteil vorliegen, nicht ein sogenannter Entlastungsvertrag, eine bloße Regelung zwischen den Ehegatten darüber, wer die Unterhaltslast im Innenverhältnis zu tragen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0057188Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.01.2011