Begründung: Die am 8. 1. 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 12. 9. 1986 im Einvernehmen gemäß § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Mann, der Frau für die Zeit vom 1. 1. 1987 bis 31. 12. 1992 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.000 ATS zu bezahlen. Im Übrigen verzichteten die Antragsteller „und zwar die Erstantragstellerin ab 1. Jänner 1993, der Zweitantragsteller ab Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung auf jedweden Unterhalt, auch fü... mehr lesen...
Begründung: Das teils klagestattgebende, teils klageabweisende Urteil des Erstgerichts wurde dem Klagevertreter am 13. 12. 2007 zugestellt. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht die am 21. 1. 2008 zur Post gegebene Berufung der Klägerin als verspätet zurück. Bei dem von der Klägerin geltend gemachten Unterhaltsanspruch aufgrund des Scheidungsvergleichs vom 12. 8. 1992 handle es sich um eine Ferialsache gemäß § 224 Abs 1 Z 4 ZPO. Die verhandlungsfreie Zeit ab 24.... mehr lesen...
Norm: EheG §55a Abs2EheG §69a
Rechtssatz: Die in § 69a Abs 1 EheG normierte Gleichstellung des aufgrund einer Vereinbarung nach § 55a Abs 2 EheG geschuldeten mit dem gesetzlichen Unterhalt ist derart umfassend, dass auf den vereinbarten Unterhalt alle den gesetzlichen Unterhalt betreffenden gesetzlichen Regeln anzuwenden sind. Entscheidungstexte 3 Ob 186/07k Entscheidungstext OGH 23.1... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 12. 2004 überreichte der Antragsteller mit dem Ersuchen um einen raschest möglichen Verhandlungstermin den von beiden Ehegatten unterfertigten Antrag auf Scheidung ihrer Ehe im Einvernehmen gemäß § 55a EheG, in dem darauf hingewiesen wurde, dass zwischen den Antragstellern Einvernehmen über sämtliche gegenseitige unterhaltsrechtliche und vermögensrechtliche Ansprüche bestehe. In der daraufhin anberaumten Tagsatzung am 9. 12. 2004 schlossen die Ehegatten einen Verg... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben Ende 1994 in Texas geheiratet. Seit 1995 lebten sie in Texas/C***** in einem Haus, das die Antragstellerin noch immer bewohnt. 1995 kam ihre gemeinsame Tochter zur Welt. Sie absolvierte bis zur Scheidung der Streitteile in Texas die Schule, wobei der Unterricht von August bis Weihnachten und von Mitte Februar bis Anfang Mai abgehalten wurde. Die freie Zeit zwischen den zwei Semestern verbrachte sie in Österreich und besuchte zusätzlich - soweit mögl... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. Juli 1990 geborene Antragstellerin ist die eheliche Tochter des Antragsgegners. Die Ehe der Eltern wurde am 9. März 2004 einvernehmlich geschieden. Im pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich wurde vereinbart, dass die Obsorge für die Antragstellerin und ihren drei Jahre älteren Bruder der Mutter zukommen solle. Der Vater verpflichtete sich, den Kindern ab 1. April 2004 einen monatlichen Unterhalt von je EUR 300,-- zu leisten. Dieser Vereinbarun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dkfm. Günter M*****, vertreten durch Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Klaus Krebs und Dr. Edeltraud Fichtenbauer, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. Anastasia M**... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der beiden nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz verstorbenen Streitteile Ingeborg H***** und Ing. Hans H***** (im Folgenden weiterhin als Klägerin und Beklagter bezeichnet) wurde im Jahr 1967 geschieden. Noch vor der Ehescheidung schlossen sie am 21. 12. 1966 „im Zusammenhang mit der in beiderseitigem Einvernehmen erfolgenden Scheidung ihrer Ehe" einen notariellen Vertrag über die Scheidungsfolgen. In Punkt 1. dieses Vertrages verpflichtete s... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 1. 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 12. 9. 1986 im Einvernehmen gemäß § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Mann, der Frau für die Zeit vom 1. 1. 1987 bis 31. 12. 1992 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.000 S zu bezahlen. Im Übrigen verzichteten die Antragsteller "und zwar die Erstantragstellerin ab 1. Jänner 1993, der Zweitantragsteller ab Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung auf jedweden Unterhalt, auch für d... mehr lesen...
Begründung: Da sich die Streitteile mit Scheidungsplänen trugen, kam es ab Juni 2001 zu einem Schriftverkehr zwischen der Antragstellervertreterin und der damaligen Vertreterin des Antragsgegners über eine einvernehmliche Ehescheidung und den Abschluss eines Scheidungsvergleiches. Parallel führten die Parteien auch direkte Gespräche zu diesem Thema. Am 16. August 2001 übersandte die damalige Vertreterin des Antragsgegners mit dessen Wissen und Zustimmung ein Fax an die Antragstell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde am 8. 2. 1996 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Ehe entstammen zwei - 1992 und 1994 geborene - Kinder. Der Kläger verpflichtete sich gegenüber der Beklagten mit gerichtlichem Vergleich, ihr ab 1. 3. 1996 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 4.000,-- (= EUR 290,69) zu bezahlen. Im Vergleich ist festgehalten, dass Grundlage hiefür ein monatliches Nettoeinkommen des Klägers von S 20.100,-- (inklusive Sonderzahlungen) ist und die Be... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin erhob eine auf § 49 EheG gestützte Ehescheidungsklage. In der Verhandlungstagsatzung vom 27. 8. 2003, in dem nur die Klägerin anwaltlich vertreten war, beantragten die Streitteile die Scheidung im Einvernehmen. Daraufhin unterbrach das Erstgericht den anhängigen Rechtsstreit gemäß § 460 Z 10 ZPO. Für den Fall der Scheidung schlossen die Antragsteller in der Folge einen aus mehreren Punkten bestehenden gerichtlichen Vergleich. Danach fasste und ve... mehr lesen...
Begründung: Die Revision der Beklagten ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts - nicht zulässig: Rechtliche Beurteilung Gegenstand des Revisionsverfahrens sind ausschließlich der ab 1. 9. 2002 zugesprochene monatliche Unterhaltsbetrag von 1.181,46 EUR und eine weitere Unterhaltsleistung für die Vergangenheit (1. 7. 1999 bis 31. 3. 2002) von insgesamt 3.003,25 EUR. Insoweit hat das Berufungsgericht die E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine damalige Ehefrau schlossen am 8. August 1996 anlässlich der Scheidung ihrer Ehe (gemäß § 55a EheG) einen gerichtlichen, pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich mit ua folgendem Inhalt: Der Kläger und seine damalige Ehefrau schlossen am 8. August 1996 anlässlich der Scheidung ihrer Ehe (gemäß Paragraph 55 a, EheG) einen gerichtlichen, pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich mit ua folgendem Inhalt: 1.) Das Recht, die mj Tochter ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1AußStrG §9 D1AußStrG §187EheG §55a Abs2
Rechtssatz: Gegen die Versagung der Genehmigung eines Scheidungsfolgenvergleichs steht jedem Elternteil das Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 4 Ob 112/02b Entscheidungstext OGH 28.05.2002 4 Ob 112/02b Veröff: SZ 2002/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen Nicholas, Benedict und Dominik M***** sind eheliche Kinder von Dr. Christiane L***** und Steven M*****. Die 1984 in den USA geschlossene Ehe wurde am 1. 7. 1997 im US-Bundesstaat Wisconsin geschieden. Der Scheidung lag eine "Schlussstipulation" zugrunde, mit der die Eltern die wesentlichen Folgen der Ehescheidung regelten. Sie gingen davon aus, dass die Kinder im gemeinsamen Haushalt der Mutter in Österreich leben und vereinbarten die gemeinsame Obso... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist der außereheliche Sohn des Antragsgegners. Mit der
Begründung: , er beabsichtige Caroline S***** zu heiraten, hat er am 16. 7. 1996 beim Bezirksgericht Schwaz im Verfahren 1 Nc 52/96 die Festsetzung einer Ausstattung im Betrag von S 1,800.000,-- verlangt und am 9. 3. 1998 den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss erwirkt, dass der Antragsgegner schuldig sei, ihm binnen 14 Tagen ab Eheschließung mit Caroline S***** S 500.000,-- zu zahlen. Sein Mehrbegeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anlässlich der Scheidung ihrer Ehe nach § 55a EheG am 17. 1. 1983 schlossen die Streitteile einen gerichtlichen Vergleich, in dem sich der Beklagte unter anderem zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von S 2.700 an die Beklagte verpflichtete. Nur ein S 36.000 netto übersteigendes Jahresübereinkommen der Klägerin sollte auf den Unterhalt angerechnet werden, und zwar in der Weise, dass der Beklagte im jeweils folgenden Jahr solange keinen Unterhalt zu bezahl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ficht den am 4. 9. 1997 mit der Beklagten abgeschlossenen Generalvergleich als nichtig und rechtsunwirksam an und stützt die Anfechtung auf formelle und materielle Mängel des Vergleichs. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab im ersten Rechtsgang der Berufung des Klägers Folge und stellte eine Rechtsunwirksamkeit des angefochtenen Vergleichs fest. Über Revision der Beklagten wurde mit dem Aufhebungsbeschluss vom 17. 5.... mehr lesen...
Begründung: In der anläßlich der einvernehmlichen Scheidung der Streitteile geschlossenen Vereinbarung verpflichtete sich der Beklagte zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 3.500,-- ab 1. 4. 1984. Weiters wurde vereinbart, daß der Beklagte auf Herabsetzung des Unterhaltes auch im Fall des eigenen Einkommens der Klägerin und eines allfälligen Pensionsbezuges verzichte. In einem am 12. 10. 1987 im Verfahren C 79/87 des Erstgerichtes geschlossenen Vergleich verpflichtete sich... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde vom Erstgericht am 5. 12. 1997 gemäß § 55a EheG für geschieden erklärt; der Scheidungsausspruch ist seit 31. 12. 1997 rechtskräftig. Die Ehe der Streitteile wurde vom Erstgericht am 5. 12. 1997 gemäß Paragraph 55 a, EheG für geschieden erklärt; der Scheidungsausspruch ist seit 31. 12. 1997 rechtskräftig. Der Anordnung des § 55a Abs 2 EheG entsprechend hatten die Parteien dem Erstgericht vor Ausspruch der Scheidung eine schriftliche,... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge eines Scheidungsverfahrens verpflichtete sich der Vater mit Vergleich vom 6. 4. 1993 zur Bezahlung eines monatlichen Unterhalts für seine beiden Kinder von insgesamt S 2.500. Nach dem Vergleichstext wurde bei der Festsetzung dieses Unterhaltsbetrags von einem monatlichen durchschnittlichen Nettoeinkommen des Vaters von S 15.000 ausgegangen. Dieser Vergleich wurde am 27. 5. 1993 pflegschaftsbehördlich genehmigt. Am 15. 1. 1998 beantragte die Mutter der beiden Ki... mehr lesen...
Begründung: Am 23.12.1996 begehrten Markus und Tatjana Carina H***** beim Erstgericht persönlich die Scheidung ihrer Ehe. Dabei behaupteten sie ua, daß sie sich über die Zuteilung der aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und mj Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten, die Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr und die Unterhaltspflicht hinsichtlich ihrer gemeinsamen Kinder und ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen und vermögensrecht... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §94 Abs3AußStrG §224ABGB §897EheG §55a Abs2
Rechtssatz: Der Scheidungsfolgenvergleich ist nicht nur Scheidungsvoraussetzung und allenfalls Exekutionstitel, sondern auch privatrechtlicher Vertrag, der die Ehegatten auch ohne Einhaltung der im § 55a Abs 2 EheG geforderten Form an die Vereinbarung privatrechtlich bindet. Die Besonderheit des Scheidungsfolgenvergleichs liegt aber darin, dass er als solcher für den Fall der Ehesch... mehr lesen...
Norm: EheG §55a Abs2
Rechtssatz: Jeder Unterhaltsverpflichtung wohnt die Umstandsklausel inne, soweit deren Beachtung von den Parteien nicht gültig ausgeschlossen wurde. Beschränkt sich die Änderung der Verhältnisse auf das Einkommen als Unterhaltsbemessungsgrundlage, ist in ergänzender Vertragsauslegung anzunehmen, die Parteien hätten bei Bedachtnahme auf die später geänderten Umstände einen Unterhalt vereinbart, der der sich aus dem Vergleich... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AdABGB §154 Abs3EheG §55a Abs2
Rechtssatz: Wenn die Regelung des Kindesunterhalts im Scheidungsfolgenvergleich kein Vertrag mit dem Kind, sondern nur einer der Eltern untereinander ist, sind die Rechte des Kindes nicht berührt, weshalb eine solche demnach auch keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf (vgl 2 Ob 599/90 und 1 Ob 602/92). Entscheidungstexte 1 Ob 571/... mehr lesen...