RS OGH 1994/03/22 4Ob542/94

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Veröffentlicht am 22.03.1994
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Rechtssatz

Der Verlust einer Naturalwohnug des Dienstgebers stellt keine besondere Härte dar, wenn deren Benützung jedenfalls noch solange gestattet wird, daß innerhalb der Frist dem Scheidungsbegehren gemäß § 55 Abs 3 EheG stattzugeben wäre.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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