Norm
EheG §55 Abs2 aRechtssatz
Hat der beklagte Ehegatte keine hinreichenden Gründe geltend gemacht, welche eine Abweisung des Scheidungsbegehrens im Sinne des § 55 EheG rechtfertigen könnten, ist eine Erörterung der Frage, ob den klagenden Ehegatten eine Abweisung seines Scheidungsbegehrens hart treffen würde, entbehrlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0056874Dokumentnummer
JJR_19810115_OGH0002_0060OB00812_8000000_001