Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Arbeiter in einem Unternehmen beschäftigt, über dessen Vermögen am 21. 3. 1998 der Konkurs eröffnet wurde. Bereits im November 1997 musste eine Produktionsstraße stillgelegt werden, sodass es in großem Umfang zu Kündigungen kam. Um sicherzustellen, dass genügend Personal anwesend ist, um die Arbeiten rechtzeitig fertig zu stellen, schloss der Betriebsrat mit der Unternehmensführung eine Betriebsvereinbarung, wonach Arbeitnehmer für jeden inn... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revision des Klägers ist zuzustimmen, dass es bei der Abgrenzung zwischen Entgelt und Aufwandsentschädigung nicht auf die vom Arbeitgeber verwendete Bezeichnung ankommt. Sind die Aufwandsentschädigungen überhöht, treffen also den Arbeitnehmer keine oder nur geringere mit seiner Arbeitsleistung zusammenhängende tatsächliche Mehraufwendungen, dann handelt es sich im Ausmaß der Überhöhung um Entgelt (so etwa die in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. 9. 1994 fuhr der Kläger mit seinem Auto auf der Schnellstraße S 4 (Mattersburger-Schnellstraße) in Fahrtrichtung von Wiener Neustadt kommend und verringerte um ca 19.30 Uhr bei Dämmerung und wegen regennasser Fahrbahn seine Geschwindigkeit von rund 90 km/h vorerst auf 70 km/h und dann auf 60 km/h, um mit dieser Geschwindigkeit bei Kilometer 8.0 über die Abfahrtsrampe 3/3 Bad Sauerbrunn von der Schnellstraße abzufahren. In der Rampenkurve rutschte der Klä... mehr lesen...
Begründung: Die Firma W***** AG war unter anderem hinsichtlich der von ihr zum Verkauf übernommenen und auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge bei der klagenden Partei aufgrund des "Händlerkaskorahmenvertrages" samt "Erweiterung der Händlerkaskoversicherung" kaskoversichert. Dem Versicherungsverhältnis lagen vereinbarungsgemäß die KKB 1986 zugrunde. Gemäß Punkt 2. der "Erweiterung der Händlerkaskoversicherung" gilt der Deckungsschutz "auch für Angehörige des Dienstwagenbenützers un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte den Klagsbetrag von S 52.104,90 brutto abzüglich S 20.946,-- netto sA mit dem Vorbringen, er sei vom 23.4. bis 2.7.1996 bei der beklagten Partei als Maler- und Anstreicher beschäftigt gewesen. Vom 19.6. bis 1.7.1996 habe er sich im Krankenstand befunden. Als er sich nach diesem wieder zur Arbeitsaufnahme gemeldet habe, sei ihm mitgeteilt worden, er werde nicht mehr gebraucht. Er begehre daher neben restlichem Lohn und Entgeltfortzahlung b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn sich das Verhalten des Schädigers aus der Menge der sich auch für den Sorgsamsten nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als eine auffallende Sorglosigkeit heraushebt (VersRdSch 1989/168; 1994/330; SZ 61/280 ua). Dabei wird ein Verhalten vorausgesetzt, von dem der Handelnde wußte oder wissen mußte, daß es geeignet ist, den Eintrit... mehr lesen...
Norm: EFZG §2EFZG §3
Rechtssatz: Erkrankt eine Arbeitnehmerin, mit der vereinbart war, daß sie ab der Kündigung bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses Mehrleistungen zu erbringen hat, in diesem Zeitraum, wird unter Berücksichtigung des Ausfallsprinzips fingiert, daß sie die davor vereinbarte Arbeit geleistet hat. Entscheidungstexte 9 ObA 169/97m Entscheidungstext OGH 11.06.1997 9 O... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Fest steht, daß der Beklagte nach Erhalt der Kündigungserklärung der Klägerin diese darauf hinwies, daß sie noch Urlaubsvertretung zu leisten habe, was die Klägerin auch zugestand. Die Streitteile kamen überein, daß die Klägerin während der urlaubsbedingten Abwesenheit ihrer Kollegin während der letzten zwei Wochen ihres Arbeitsverhältnisses die vereinbarten Mehrstunden leisten werde. Da der Beklagte dabei keine weiteren... mehr lesen...
Norm: ARG §9 Abs1EFZG §2
Rechtssatz: Für einen in einen Krankenstand fallenden Feiertag ist das Entgelt weiter zu bezahlen, dieser Tag ist jedoch nicht vom Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 2 Abs 1 EFZG in Abzug zu bringen. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 2060/96y Entscheidungstext OGH 12.06.1996 9 ObA 2060/96y 9 ObA 13/18d Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat zwar die Bilanzbuchhalterprüfung nicht abgelegt, hat sich aber entsprechende Kenntnisse in der Praxis angeeignet. Er war im Betrieb der klagenden Partei als Leiter des Rechnungswesens beschäftigt und hatte die Buchhaltung (bis 1985 mit Erstellung der Bilanzen) und die Lohnverrechnung zu führen. Außerdem oblag ihm die Preiskalkulation und er wurde auch zur Besorgung allgemeiner Büroarbeiten sowie zur Erledigung von Behördenwegen und der Korre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.7.1971 bis 17.3.1989 bei der Beklagten als Elektromonteur - zuletzt mit einem Stundenlohn von S 97,50 brutto - beschäftigt. Seit Oktober 1987 arbeitete er ständig auf der Baustelle der Beklagten im Allgemeinen Krankenhaus (AKH). Die Parteien lösten ihr Dienstverhältnis einvernehmlich auf. Nach einem bei der Beklagten beschlossenen Sozialplan gebührt dem Kläger ein 25 %iger Zuschlag zur Abfertigung. Nach dem einschlägigen Kollektivvertrag f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen des Revisionswerbers, bei der als "Auslöse" bezeichneten Aufwandsentschädigung handle es sich schon ihrem Wesen nach um Entgelt im weiteren Sinn und das Berufungsgericht habe die zwingenden Bestimmungen des einschlägigen Kollektivvertrags nicht beachtet, ist entgegen zu halt... mehr lesen...
Norm: EFZG §2oö LAO §22 Abs5
Rechtssatz: Grobe Fahrlässigkeit in bezug auf die Herbeiführung einer Dienstverhinderung kommt (- im Sinne einer Einlassungsfahrlässigkeit -) allenfalls in Betracht, wenn der Arbeitnehmer eine Nebenbeschäftigung auf sich nimmt, die an sich gefährlich ist und deren Ausführung zB wegen Übermüdung bei der vorausgegangenen Hauptbeschäftigung die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls noch beträchtlich erhöht. ... mehr lesen...
Norm: EFZG §2oö LAO §22 Abs5
Rechtssatz: Die Entgeltfortzahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Dienstnehmer die Nebenbeschäftigung gemeldet und ob der Dienstgeber die gemeldete Nebenbeschäftigung gestattet oder untersagt hat. Entscheidungstexte 9 ObA 73/89 Entscheidungstext OGH 15.03.1989 9 ObA 73/89 Schlagworte SW: Arbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit März 1961 im Baumschulbetrieb des Beklagten als Arbeiter voll beschäftigt. Er unterliegt mit diesem Arbeitsverhältnis der Oberösterreichischen Landarbeitsordnung 1979 (Oö LAO 1979) (§ 5 leg. cit). Daneben ist er ein zweites Dienstverhältnis zur Innviertler Siedlungsgenossenschaft eingegangen. Für diese Dienstgeberin pflegt er Gartenanlagen. Dieser Beschäftigung geht er zur Gänze in seiner Freizeit außerhalb der Arbeitszeit beim Beklagten na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat hinsichtlich des Kraftfahrzeuges mit dem polizeilichen Kennzeichen V 66.109 bei der Beklagten eine Kaskoversicherung abgeschlossen. Mit diesem Fahrzeug hatte er am 8. November 1986 im Gemeindegebiet von Wolfurt einen Unfall, bei dem das Fahrzeug beschädigt wurde. Er verlangt mit der vorliegenden Klage Deckung aus der Kaskoversicherung. Die Beklagte wendet Leistungsfreiheit gemäß § 61 VersVG mit der Behauptung ein, der Kläger habe den Versicherun... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 2020 KG Wolfurt mit dem Grundstück 118 Wiese. Die Antragsgegner sind Eigentümer angrenzender Liegenschaften, über die die Antragsteller die Einräumung eines Notweges begehren. Im ersten Rechtsgang wurde dieser Antrag mit der
Begründung: abgewiesen, die Antragsteller hätten ihre Notlage dadurch selbst verschuldet, daß sie ein Grundstück erworben haben, bezüglich dessen ihnen bekannt sein mußte, daß es ke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte ist seit etwa 10 Jahren als Leiter der Buchhaltung beim Kläger beschäftigt. Er verdient im Durchschnitt monatlich rund S 17.000 und ist berechtigt, bis zu einem Wert von ca. S 1.200 bis S 1.500 pro Monat im Unternehmen unentgeltlich zu tanken. Der Zweitbeklagte, der seit Jänner 1983 beim Kläger als Autoverkäufer angestellt ist und der auch vorher schon als Autoverkäufer tätig war, bezieht an Fixum und Provision etwa S 10.000 netto im Monat. Er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, reicht es aus, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend sei bemerkt, daß aus der Einordnung der Verfallsklausel in Art. XI des Kollektivvertrages (Auflösung des Dienstverhältnisses) für sich allein noch nicht zu folgern ist, daß die eine generelle Regelung für die Geltendmachung von Ansprüchen des Arbeitnehmers und Schadenersatzanspr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 21. Mai 1973 bis 15. November 1985 als Installateur beschäftigt. Sein zuletzt bezogener Stundenlohn betrug S 81,-- brutto, wozu noch eine Montagezulage von S 4,10 brutto und eine Wegzeitvergütung in Höhe eines Stundenlohnes pro Tag kamen. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung seitens der Beklagten. Bei der Endabrechnung wurde bei der Ermittlung der Urlaubsentschädigung, des Urlaubszuschusses, der Weihnachtsremunerati... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. Juni 1980 gegen 9.30 Uhr ereignete sich auf der zweigeleisigen Westbahnstrecke der Ö*** B*** auf dem schienengleichen Bahnübergang bei Bahnkilometer 22.440 im Bereich von Kuchl-Garnei ein Verkehrsunfall. Der bei der Fa. K*** OHG beschäftigte Kraftfahrer Franz F*** lenkte den dieser gehörigen LKW, polizeiliches Kennzeichen O-190.003, samt Tiefladeanhänger, polizeiliches Kennzeichen O-30.840, dessen Haftpflichtversicherer die Drittbeklagte war, auf der zu... mehr lesen...
Begründung: Mit dem unter Benützung des ZPForm 25 (Auftrag zur Klagebeantwortung, § 243 ZPO) ausgefertigten Beschluß vom 29.März 1984 trug der Einzelrichter, ohne eine erste Tagsatzung anzuberaumen, die Beantwortung der auf Zahlung von 102.439,16 S samt Anhang gerichteten Schadenersatzklage binnen 4 Wochen auf. Dieser Beschluß wurde dem Beklagten, der damals Strafgefangener im Gefangenenhaus des Kreisgerichtes Steyr war, mit der Klage am 30. März 1984 eigenhändig zugestellt. Das g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 26. September 1980 mit dem von ihm gelenkten LKW Sattelzug Volvo seines damaligen Dienstgebers, der W*** Transport- und Obsthandels Gesellschaft mbH in Wien 23., auf jugoslawischem Staatsgebiet einen Unfall, bei dem der Lenker eines entgegenkommenden PKW getötet wurde und an dem bei der klagenden Partei kaskoversicherten LKW Sattelzug ein Schaden von S 116.069 entstand, den sie dem Dienstgeber des Beklagten ersetzte. Der Beklagte w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Fahrverkäufer im Unternehmen der klagenden Partei. In dieser Eigenschaft war er als Lenker eines LKW Steyr 690 der klagenden Partei am 1.10.1982 an einem Verkehrsunfall in Sterglegg beteiligt, in dessen Verlauf an dem LKW ein Totalschaden eintrat. Der Lenker des an dem Unfall gleichfalls beteiligten PKW der Type VW 1300 wurde wegen dieses Unfalls rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt. Die klagende Partei begehrte mit der am 29.3.1983 einge... mehr lesen...
Norm: EFZG §2EFZG §3GeneralKollV 02.08.1974 über den Begriff des Entgelts gemäß §3 EFZG §2 Abs1
Rechtssatz: Ob eine bestimmte Leistung des Arbeitgebers unter den Begriff des "Entgelts" fällt oder aber als Aufwandsentschädigung (oder sonstige mit der Arbeitsleistung unmittelbar zusammenhängende Leistung) anzusehen ist, bestimmt sich jedenfalls nicht nach der für sie gewählten Bezeichnung, sondern allein danach, ob und wie weit sie lediglich der ... mehr lesen...
Norm: EFZG §2EFZG §3GeneralKollV 02.08.1974 über den Begriff des Entgelts gemäß §3 EFZG §2 Abs1GeneralKollV 02.08.1974 über den Begriff des Entgelts gemäß §3 EFZG AbschnVIII Z5 Z6
Rechtssatz: Die "Wegzeitvergütung" unterscheidet sich grundlegend von den in § 2 Abs 1 des GeneralKV (beispielsweise) angeführten Leistungen des Arbeitgebers, welche sämtlich der Abdeckung konkreter Aufwendungen des Arbeitnehmers dienen und daher alle dem Begriff des ... mehr lesen...