RS OGH 1989/3/15 9ObA73/89

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Veröffentlicht am 15.03.1989
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Norm

EFZG §2
oö LAO §22 Abs5

Rechtssatz

Die Entgeltfortzahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Dienstnehmer die Nebenbeschäftigung gemeldet und ob der Dienstgeber die gemeldete Nebenbeschäftigung gestattet oder untersagt hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0058505

Dokumentnummer

JJR_19890315_OGH0002_009OBA00073_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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