Norm
EFZG §2Rechtssatz
Die Entgeltfortzahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Dienstnehmer die Nebenbeschäftigung gemeldet und ob der Dienstgeber die gemeldete Nebenbeschäftigung gestattet oder untersagt hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0058505Dokumentnummer
JJR_19890315_OGH0002_009OBA00073_8900000_001