Norm
ARG §9 Abs1Rechtssatz
Für einen in einen Krankenstand fallenden Feiertag ist das Entgelt weiter zu bezahlen, dieser Tag ist jedoch nicht vom Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 2 Abs 1 EFZG in Abzug zu bringen. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101803Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2018