1 Zum bisherigen Verfahrensgang ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. November 2017, Ro 2017/15/0003, zu verweisen. 2 Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens gab das Bundesfinanzgericht mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis den Beschwerden neuerlich Folge und änderte die Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2008 (zum Teil anders als im aufgehobenen Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 26. August 2016) ab. Es sprach aus,... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3 Abs1UStG 1994 §3 Abs262019CJ0528 Mitteldeutsche Hartstein-Industrie VORAB Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2020/15/0012* EuGH-Entscheidung: F 2020/0003* EuGH-Entscheidung: Ro 2020/15/0011 B 21.07.2020
Rechtssatz: Bei Übertragung eines Bauwerks an die Öffentliche Hand kann nach der bisherigen Rechts... mehr lesen...
1 Zum bisherigen Verfahrensgang ist eingangs auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. November 2017, Ro 2017/15/0003, zu verweisen. 2 Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens gab das Bundesfinanzgericht mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis den Beschwerden neuerlich Folge und änderte die Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2008 (im Detail anders als im aufgehobenen Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 26. August 2016) ab. Es s... mehr lesen...
Index: E1EE3L E0930100010/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: AVG §38UStG 1994 §10 Abs2 Z13UStG 1994 §11 Abs14UStG 1994 §12 Abs1UStG 1994 §2 Abs3UStG 1994 §3 Abs1UStG 1994 §3 Abs2VwGG §38bVwGG §62 Abs112010E267 AEUV Art26731977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17 Abs2 lita31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs6 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbu... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis vom 23. November 2016, Ra 2014/15/0006, verwiesen, mit dem der Verwaltungsgerichtshof das damals angefochtene Erkenntnis mit der Begründung: aufgehoben hat, dass das Bundesfinanzgericht (BFG) hinsichtlich der Wiederaufnahme der Verfahren verkannt habe, dass ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw. Beweismittel im Erstverfahren die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht ausschließt. Ausgehend von i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §24 Abs1 litdUStG 1994 §3 Abs1UStG 1994 §3 Abs7
Rechtssatz: Im Umsatzsteuerrecht sind Lieferungen grundsätzlich in dem Zeitpunkt ausgeführt, in dem dem Abnehmer die Verfügungsmacht verschafft wird. Der Gefahrenübergang ist für sich allein nicht ausschlaggebend, hat aber Bedeutung im Rahmen der übrigen Umstände; maßgebend ist, o... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §24 Abs1 litdUStG 1994 §3 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0109 E 28. Mai 2002 VwSlg 7718 F/2002 RS 7 Stammrechtssatz Die Verschaffung der umfassenden wirtschaftlichen Sachherrschaft am Leasinggut ist der Verschaffung der Verfügungsmacht im Sinne einer endgültigen Zuwendung des wirtschaftlichen Gehaltes des Leasinggu... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §2 Abs2 Z2UStG 1994 §3 Abs1
Rechtssatz: Das Vorliegen einer Lieferung des Leasingobjektes an die Leasingnehmerin wäre dann zu verneinen, wenn die Leasinggeberin dem Willen der Leasingnehmerin derart untergeordnet ist, dass sie keinen eigenen Willen hat. Dies wird dann angenommen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich u... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3 Abs132006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art14 Abs2 litb62016CJ0164 Mercedes-Benz Financial Services UK VORAB
Rechtssatz: Der EuGH hat im Erkenntnis vom 4. Oktober 2017, C-164/16, Mercedes-Benz Financial Services UK Ltd, zu der Bestimmung des Art. 14 Abs. 2 lit. b der RL 2006/112/EG das Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Lieferung bei Leasingverträge... mehr lesen...
1 In der Niederschrift über eine Nachschau vom 8.6.2009 wurde u. a. festgestellt, zur besseren Erreichbarkeit des nördlich der neuen Bundesstraße N gelegenen Gewerbegebietes und der südlich gelegenen Freizeitanlage der Gemeinde sei zwischen der Gemeinde X, dem Land und der Familie (Ehegatten) AB (deren Rechtsnachfolger der Mitbeteiligte ist) die Finanzierung eines Überführungsbauwerkes über die Bundesstraße N vereinbart worden. Bauherr für das gesamte Straßenbauvorhaben sei die G... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Einkaufszentrum. Anlässlich einer Betriebsprüfung (BP) stellte der Prüfer fest, dass Energiekosten (Strom bzw. Erdgas inkl. Energieabgaben), die der Beschwerdeführerin von Energieunternehmen für das Einkaufszentrum vorgeschriebenen wurden, von dieser zur Gänze in Form von monatlichen Vorschreibungen von Akonto-Zahlungsanforderungen ohne gesonderten Ausweis von Energieabgaben an die Pächter der Geschäftslokale weiterverrechnet und von diesen auch bez... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Anträge der Beschwerdeführerin auf Vorsteuererstattung für die Streitjahre abgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Irland. Ihre Geschäftstätigkeit in Österreich umfasse den Verkauf und die Vermietung (Leasing) von Computern an Körperschaften des öffentlichen Rechts. Im Jahr 1999 habe die Beschwerdeführerin Leasin... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs1;61988CJ0320 Shipping Forwarding Enterprise Safe VORAB;62001CJ0185 Auto Lease Holland VORAB;BAO §24 Abs1 litd;UStG 1994 §3 Abs1;
Rechtssatz: Lieferungen iS des § 3 Abs. 1 UStG 1994 sind Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der R-GmbH. Über das Vermögen der R-GmbH wurde am 29. November 1989 das Konkursverfahren eröffnet und am 17. Jänner 1991 mangels Deckung der Kosten des Verfahrens wieder aufgehoben. Mit Bescheid vom 2. März 1992 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 BAO für aushaftende Umsatzsteuer 1989 der R-GmbH im Ausmaß von 1,080.000 S zur Haftung herangezogen. In der Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, bis zur Konkurseröffnung am 29. N... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §918;UStG 1972 §1;UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;UStG 1972 §3 Abs1;
Rechtssatz: Ist mit der Durchführung eines Werkvertrages bereits begonnen worden und kommt es dann zu Leistungsstörungen, ist in umsatzsteuerlicher Hinsicht zu prüfen, ob bei Eintritt der Leistungsstörung die umsatzsteuerliche Leistung bereits erbracht ist: Lieg... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KO §21 Abs1;UStG 1972 §1;UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;UStG 1972 §3 Abs1;
Rechtssatz: Ist ein Werkvertrag zur Zeit der Konkurseröffnung vom Gemeinschuldner und vom anderen Teil noch nicht oder nicht vollständig erfüllt, hat der Masseverwalter nach § 21 Abs 1 KO das Recht, den Vertrag an Stelle des Gemeinschuldners zu erfüllen oder vom Vertrag zurückzutreten. T... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde gemäß § 224 Abs. 2 der Wiener Abgabenordnung - WAO über die Berufungen der Beschwerdeführerin gegen die Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz vom 13. Februar 2002 und vom 18. Mai 2005 über die Vorschreibung und Rückzahlung der Getränkesteuer für die Jahre 1995 bis 2000 wie folgt ab: "I. Der Beschwerdeführerin wird gemäß § 149 Abs. 2 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KEG (Beschwerdeführerin), eine Steuerberatungsgesellschaft, machte für das Jahr 1999 Vorsteuern in Höhe von 300.000 S aus einer mit 30. Dezember 1999 datierten Rechnung geltend, in welcher ihr Komplementär Mag. P., ein Steuerberater, Folgendes ausführte: "Im Hinblick auf die der (Beschwerdeführerin( in den nächsten Wochen von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu erteilende berufsrechtliche Anerkennung verpflichte ich hiermit schon jetzt und unwiderruflich, de... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §3 Abs1;
Rechtssatz: Ein Kundenstock kann Gegenstand einer Lieferung sein (vgl. das zum insoweit vergleichbaren UStG 1972 ergangene hg. Erkenntnis vom 20. Jänner 1992, 91/15/0067, VwSlg 6646 F/1992). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2004150017.X03 Im RIS seit 04.05.2007 ... mehr lesen...
Bei der Erstbeschwerdeführerin handelt es sich um eine atypisch stille Gesellschaft, an der die Zweitbeschwerdeführerin als Geschäftsherrin und eine Treuhandgesellschaft als stille Gesellschafterin beteiligt sind. Unternehmensgegenstand aller Beschwerdeführerinnen ist das Leasinggeschäft. In den von der Zweit- und der Drittbeschwerdeführerin eingebrachten Beschwerden wird im Hinblick auf die Gleichartigkeit der strittigen Sach- und Rechtslage die Verbindung der Beschwerdeerledigung mi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §24 Abs1 litd;UStG 1972 §3 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/14/0003 2006/14/0004 Besprechung in:SWK Nr. 14/2006, S 452 - S 457; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0109 E 28. Mai 2002 VwSlg 7718 F/2002 RS 7 Stammrechtssatz Die Verschaffung der umfasse... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine GmbH, die insbesondere den Erwerb und die Veräußerung von Liegenschaftsanteilen im Rahmen eines unter dem Begriff "Time-Sharing" bekannten Systems betreibt. Nach den Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung erwarb die Beschwerdeführerin in den Jahren 1991 und 1993 jeweils 20 Appartements (insgesamt 28.930/100.000stel) eines aus insgesamt 124 Appartements bestehenden Immobilienkomplexes. Das erworbene Wohnungseigentum sei - so ... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs1;61988CJ0320 Shipping Forwarding Enterprise Safe VORAB;UStG 1972 §3 Abs1;UStG 1994 §3 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß Art. 5 Abs. 1 der 6. Richtlinie 77/388/EWG ist als Lieferung die Übertragung der Befähigung zu verstehen, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Es ist Sache des nationalen Gerichts, i... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs1;UStG 1972 §3 Abs1;UStG 1994 §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/15/0041 E 20. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die bloße Einräumung von Gebrauchs- und Nutzungsrechten führt nicht zur Übertragung der Verfügungsmacht. Der Unternehmer muss vielmehr Substanz, Wert und Ertrag des Gegenstandes zuwenden. Es kommt darauf an... mehr lesen...
I. Sachverhalt Die beschwerdeführende OHG bezog in den Streitjahren 1996 und 1997 Buntmetalle von der österreichischen K GmbH. Die K GmbH fakturierte die Lieferungen mit Ausweis von 20 % Mehrwertsteuer. Das Finanzamt verweigerte den Vorsteuerabzug mit dem Hinweis auf eine abgabenbehördliche Prüfung, die ergeben habe, dass die Mehrwertsteuer zu Unrecht in Rechnung gestellt worden sei. In ihrer dagegen erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen vor, die K GmbH h... mehr lesen...
Index: E1EE3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art21;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art28b;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art28c idF 31992L0111;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art8;31992L0111 Nov-31977L0388;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;UStG 1994 §12;UStG 1994 §29 Abs8;UStG 1994 §3 Abs1;UStG 1994 §3 Abs2;UStG 1994 §3 Abs7;UStG 1994 §3 Abs... mehr lesen...
Anlässlich einer bei der BX. Bau GmbH neu (eingetragen im Firmenbuch unter 18xx) durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde anhand von Kontrollmitteilungen festgestellt, dass von dieser Gesellschaft gegenüber der F. GmbH und I. GmbH (auch) im Zeitraum Mai 1999 bis Juli 1999 Umsätze im Ausmaß von rund S 4,3 Mio getätigt worden seien. Für das Jahr 1999 wurde die BX. Bau GmbH zur Umsatzsteuer veranlagt, wobei nicht nur die von dieser Gesellschaft (für spätere Zeiträume des Jah... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1002;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §3 Abs1;UStG 1994 §3a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0066 E 31. Jänner 2001 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Leistungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn sind jenem Unternehmer zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt, was grundsätzlich unabhängig davon gilt, ob de... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §3 Abs1;UStG 1994 §3a;
Rechtssatz: Der Formulierung "im eigenen Namen" kommt bei der umsatzsteuerlichen Zurechnung von Lieferungen und sonstigen Leistungen zweifellos nicht die Bedeutung zu, dass tatsächlich der verwendete, allenfalls auch (aus welchen Gründen immer) unrichtige "Name" entscheidend wäre. Vielmehr bedeutet diese Formulierung im geg... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §3 Abs1;UStG 1994 §3a;
Rechtssatz: Ein Unternehmer, der vereinbarungsgemäß gegen Entgelt eine entsprechende, der Umsatzsteuer unterliegende Lieferung oder sonstige Leistung erbracht hat, kann sich von der von ihm geschuldeten Umsatzsteuer nicht dadurch befreien, dass er bei Auftragserteilung und Rechnungslegung einen von ihm... mehr lesen...