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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litdHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/14/0109 E 28. Mai 2002 VwSlg 7718 F/2002 RS 7Stammrechtssatz
Die Verschaffung der umfassenden wirtschaftlichen Sachherrschaft am Leasinggut ist der Verschaffung der Verfügungsmacht im Sinne einer endgültigen Zuwendung des wirtschaftlichen Gehaltes des Leasinggutes gleichzuhalten. Liegt daher in der Übergabe des Leasinggutes vom Leasinggeber an den Leasingnehmer die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, stellt dieser Vorgang umsatzsteuerlich eine Lieferung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017150071.L02Im RIS seit
03.09.2019Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019