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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/14/0003 2006/14/0004 Besprechung in:SWK Nr. 14/2006, S 452 - S 457;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/14/0109 E 28. Mai 2002 VwSlg 7718 F/2002 RS 7Stammrechtssatz
Die Verschaffung der umfassenden wirtschaftlichen Sachherrschaft am Leasinggut ist der Verschaffung der Verfügungsmacht im Sinne einer endgültigen Zuwendung des wirtschaftlichen Gehaltes des Leasinggutes gleichzuhalten. Liegt daher in der Übergabe des Leasinggutes vom Leasinggeber an den Leasingnehmer die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, stellt dieser Vorgang umsatzsteuerlich eine Lieferung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006140002.X04Im RIS seit
02.03.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013