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E3L E09301000Norm
31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs1;Rechtssatz
Gemäß Art. 5 Abs. 1 der 6. Richtlinie 77/388/EWG ist als Lieferung die Übertragung der Befähigung zu verstehen, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Es ist Sache des nationalen Gerichts, in jedem Einzelfall anhand des gegebenen Sachverhalts festzustellen, ob eine solche Übertragung vorliegt (EuGH vom 8. Februar 1990, Rs. 320/88).
Gerichtsentscheidung
EuGH 61988J0320 Shipping Forwarding Enterprise Safe VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000140185.X03Im RIS seit
18.11.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013