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E1ENorm
11997E234 EG Art234;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* EU-Register: EU 2004/0001 * EuGH-Zahl: C-245/04 Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:EuGH 62004CJ0245 6. April 2006 * Enderledigung des gegenständlichen Ausgangsverfahrens im fortgesetzten Verfahren: 2006/14/0107 E 25. Juni 2007 VwSlg 8245 F/2007Rechtssatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art. 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist Artikel 8 Abs. 1 Buchstabe a erster Satz der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, 77/388/EWG, so auszulegen, dass der Ort des Beginns der Versendung oder Beförderung auch dann maßgeblich ist, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand ein Liefergeschäft abschließen und die mehreren Liefergeschäfte mit einer einzigen Warenbewegung erfüllt werden?
2. Können mehrere Lieferungen als steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferungen angesehen werden, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand ein Liefergeschäft abschließen und die mehreren Liefergeschäfte mit einer einzigen Warenbewegung erfüllt werden?
3. Falls Frage 1 zu bejahen ist, gilt als Ort des Beginns der zweiten Lieferung der tatsächliche Abgangsort des Gegenstandes oder der Ort, an dem die erste Lieferung endet?
4. Ist es für die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 von Bedeutung, in wessen Verfügungsmacht sich der Gegenstand während der Warenbewegung befindet?
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999140244.X01Im RIS seit
06.07.2004Zuletzt aktualisiert am
16.06.2017