In einer Rechnung der Beschwerdeführerin an die Ö-OHG vom 24. April 1991 ist Umsatzsteuer in Höhe von S 10,123.781,-- ausgewiesen worden. Die Ö-OHG reichte am 6. Juni 1991 die Umsatzsteuervoranmeldung für April 1991, in welcher eine Zahllast in Höhe von S 454.713,-- ausgewiesen ist, beim Finanzamt ein. Am 7. Juni 1991 reichte sie eine "berichtigte Umsatzsteuervoranmelung" für April 1991 ein, welche - im wesentlichen weil nunmehr die Vorsteuer aus der Rechnung der Beschwerdeführerin vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §236 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Für die Frage der Unbilligkeit iSd § 236 Abs 1 BAO macht es keinen Unterschied, ob der Vertragspartner des Abgabepflichtigen die Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung vor oder nach Ablauf der Frist des § 21 Abs 1 UStG 1972 dem Fina... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1977 gemeinsam mit Dipl.-Ing. T. Kollektivgeschäftsführer, ab dem 13. Jänner 1981 Alleingeschäftsführer der N GmbH. Über das Vermögen der N GmbH wurde am 17. Juni 1981 das Ausgleichsverfahren, am 8. Februar 1982 das Konkursverfahren eröffnet, welches am 12. Dezember 1984 mangels Kostendeckung aufgehoben wurde. Mit Beschluß vom 12. Juni 1986 wurde die N GmbH im Handelsregister gelöscht. Mit Anfragen vom 15. Dezember 1986 teilte das Finanzamt dem Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;EStG 1972 §93;EStG 1988 §78 Abs3;EStG 1988 §93;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038 Siehe:81/15/0108 E 18. Dezember 1981 RS 1 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 7 87... mehr lesen...
Wie sich den Beschwerdeschriften und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnehmen läßt, steht zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Frage in Streit, ob einem Rechtsanwalt, der in seinen Umsatzsteuervoranmeldungen von der im § 4 Abs. 4 UStG 1972 eröffneten Möglichkeit des pauschalierenden Abzuges durchlaufender Posten nicht Gebrauch gemacht, sondern das steuerpflichtige Entgelt und die tatsächlich refundierten du... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21;UStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Daß die Bestimmung des § 4 Abs 4 UStG 1972 über die Erforderlichkeit der Vornahme des dort eingeräumten Pauschalabzuges schon in den Umsatzsteuervoranmeldungen nichts aussagt und die Bestimmung des § 21 UStG 1972 auf die genannte Pauschalierungsbefugnis ebenso nicht Bezug nimmt, spricht deswegen nicht für die rechtliche Möglichkeit ... mehr lesen...
Gegenüber der beschwerdeführenden AG wurden im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung im wiederaufgenommenen Verfahren neue Sachbescheide betreffend Umsatzsteuer 1985 und 1986 erlassen, in welchen anstelle einer Gutschrift von rund S 151 Millionen eine Zahllast von rund S 82 Millionen (1985) und anstelle einer Gutschrift von rund S 300 Millionen eine Gutschrift von rund S 108 Millionen festgesetzt wurde. Ausgehend von diesen Mehrergebnissen (somit 1985 rund S 233 Millionen und 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §201;BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs3;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Bei Nachforderungen hinsichtlich schon fällig gewesener Abgaben ist gemäß § 210 Abs 4 BAO zur Entrichtung eine Nachfrist einzuräumen. Diese Nachfrist beginnt im Regelfall nicht schon "spätestens mit Ablauf" der zur Verfügung stehenden Frist (§ 217 Abs 3 BAO), sodaß hin... mehr lesen...
Zu dem dem Streitfall zugrunde liegenden Sachverhalt wird auf das Vorerkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. November 1992, 92/13/0179, verwiesen. In diesem Erkenntnis hat der Gerichtshof unter Berufung auf die Entscheidung eines verstärkten Senates des Obersten Gerichtshofes vom 21. November 1991, 14 Os 127/90-17, EvBl 1992/26, JBl 1992, 656, die Auffassung vertreten, daß das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, wenn in der Folge mit Bezieh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1972 §21; Beachte Bespr in SWK 1994 A 618-621; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 92/13/0179 3 (Tathandlung der Hinterziehung der Umsatzsteuer (Jahresumsatzsteuer) kann auch die Unterlassung der Einbringung einer Umsatzsteu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §13;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs3;UStG 1972 §21; Beachte Bespr in SWK 1994 A 618-621;
Rechtssatz: § 33 Abs 3 FinStrG enthält lediglich Legaldefinitionen des Bewirkens einer Abgabenverkürzung und des Zeitpunktes der technischen Vollendung des Vergehens, nicht aber die Tatbestände der Abgabenhinterziehung ... mehr lesen...
Mit Nebengebührenbescheid vom 9. März 1990 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer gemäß § 217 Abs 1 BAO einen Säumniszuschlag von 134 S wegen Nichtentrichtung der Umsatzsteuer für das Jahr 1988 von 6.694 S, spätestens fällig am 10. Februar 1989, fest. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung, in der er unter Hinweis auf den Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 26. August 1985, 05 2401/17-IV/5/85, (in der Folge: Erlaß) die Aufhebung des Säumniszu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §221 Abs2;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991150106.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Akten betreibt der Beschwerdeführer seit dem Jahre 1979 ein gewerbliches Unternehmen. Im Jahre 1981 wurde hinsichtlich des Veranlagungsjahres 1979 eine Betriebsprüfung durchgeführt, wobei verschiedene Buchführungsmängel festgestellt wurden. Nach der Aktenlage gab der Beschwerdeführer in den Jahren 1981 bis 1987 keine Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Für die Jahre 1981, 1982 und 1983 reichte der Beschwerdeführer trotz verschiedener Aufforderungen keine Abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1972 §21; Beachte Bespr in ÖStZ 1993/18, S 286-289;
Bespr in SWK 1994 A 618-621;
Rechtssatz: Ausführungen zum Vorliegen einer scheinbaren Realkonkurrenz zwischen dem Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG und jenem nach § 33 Abs 1 FinStrG, we... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1972 §21; Beachte Bespr in ÖStZ 1993/18, S 286-289;
Bespr in SWK 1994 A 618-621;
Rechtssatz: Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung iSd § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 Fi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs1;FinStrG §33 Abs2 lita;UStG 1972 §21; Beachte Bespr in ÖStZ 1993/18, S 286-289;
Bespr in SWK 1994 A 618-621;
Rechtssatz: Eine scheinbare Realkonkurrenz zwischen dem Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG und jenem nach § 33 Abs 1 FinStrG liegt auch in Fällen vor, in den... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der vom Beschwerdeführer gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz erhobenen Berufung teilweise Folge und änderte das angefochtene Erkenntnis dahin ab, daß die über den Beschwerdeführer verhängte Geldstrafe auf S 50.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe vier Wochen) herabgesetzt wurde. Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis war der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §8 Abs1;UStG 1972 §21; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 23;
Rechtssatz: Der Schluß der belangten Behörde auf das Vorliegen der "Wissentlichkeit" (dolus principialis, dolus directus) aus den Tatsachen, daß mehr als die Hälfte aller Erlöse in die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht aufgen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 394;
Rechtssatz: Sowohl nach dem Wortlaut als auch dem System des § 21 UStG 1972 ist nur eine Voranmeldung für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum vorgesehen, sodaß auf jede weitere, für den gleichen Voranmeldungszeitraum abgegebene... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Weder nach dem Wortlaut noch dem System des § 21 UStG 1972 ist eine "berichtigte", das heißt an die Stelle einer bereits eingereichten tretende, Voranmelung vorgesehen (Hinweis E VfGH 17.6.1987, B 620/85). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987150078.X02 Im RIS seit 03.10... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §4;UStG 1972 §19 Abs2;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Das Entstehen der Steuerschuld ist von der Durchführung der Besteuerung (Hinweis auf Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechtes, Band I/3, Wien 1986, S 323) zu unterscheiden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:198415... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §161 Abs1;BAO §22;BAO §23;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Verkauft ein Ehegatte ein als Teilbetrieb einer KG, in der er selbst Komplementär und alleiniger Geschäftsführer ist, geführtes Unternehmen an den anderen Ehegatten auf Grund einer (hier mündlichen) Vereinbarung mit dem Inhalt, daß er als st... mehr lesen...