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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §147;Rechtssatz
Aus den jeweiligen Umsatzsteuererklärungen und ihren Beilagen war nicht ersichtlich, welche Vorsteuerbeträge den unecht befreiten Umsätzen zuzuordnen waren. Somit stellten die erst im Zuge der Betriebsprüfung der Abgabenbehörde zur Kenntnis gelangten Rechnungen neue Beweismittel iSd § 303 Abs 4 BAO dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995130107.X01Im RIS seit
20.11.2000