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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §161 Abs1;Rechtssatz
Verkauft ein Ehegatte ein als Teilbetrieb einer KG, in der er selbst Komplementär und alleiniger Geschäftsführer ist, geführtes Unternehmen an den anderen Ehegatten auf Grund einer (hier mündlichen) Vereinbarung mit dem Inhalt, daß er als stiller Gesellschafter des vom Käufer nunmehr einzelkaufmännisch zu führenden Teilbetriebes die Geschäftsführung behalte, Inhaber der Konzession sei sowie hinsichtlich der Buchhaltung die volle Handlungsvollmacht erhalte und stammen ua Umsatzsteuererklärungen, Jahresberichte und Zukunftspläne für dieses Unternehmen vom Verkäufer, so gilt das erwähnte Übereinkommen als eine Vereinbarung zwischen Ehegatten, die die Voraussetzungen für eine Anerkennung im Bereich des Steuerrechtes (hier: hinsichtlich der Veranlagung des Käufers zur USt und des Vorsteuerabzuges) nicht erfüllt (Hinweis E 18.5.1977, 346, 453/77, VwSlg 5139 F/1977, das auch für den Bereich der USt Gültigkeit hat). Diesfalls sind dem Käufer keine Umsätze zuzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150133.X08Im RIS seit
03.11.1986Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013