RS Vwgh 1988/10/3 87/15/0078

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1988
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §21;

Rechtssatz

Weder nach dem Wortlaut noch dem System des § 21 UStG 1972 ist eine "berichtigte", das heißt an die Stelle einer bereits eingereichten tretende, Voranmelung vorgesehen (Hinweis E VfGH 17.6.1987, B 620/85).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150078.X02

Im RIS seit

03.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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