Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art9 Abs2 lite;UStG 1994 §11 Abs12;UStG 1994 §12;UStG 1994 §3a Abs10;UStG 1994 §3a Abs13;UStG 1994 §3a Abs9;UStG Telekommunikationsdienste 1997 §1;
Rechtssatz: Die abgabepflichtige Gesellschaft ist ein in Ungarn ansässiger Mobilfunkbetreiber. Sie verfügt in Österreich über keinen Sitz und keine Betriebsstätte. Die Abgabepflichtige b... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ist eine Gesellschaft mbH, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb von Immobilien, deren Verwaltung und Verwertung und das Gewerbe der Immobilienmakler ist. Seit dem Jahre 1995 ist in ihrem Anlagevermögen eine bebaute Liegenschaft in Wien ausgewiesen. Das auf dem Grundstück befindliche Altgebäude wurde zunächst vermietet und nach dem Erhalt einer Baubewilligung abgerissen. Mit Vertrag vom 18. Juni 2001 erteilte die Beschwerdeführerin einer anderen Gesells... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te;61998CJ0110 Gabalfrisa VORAB;UStG 1994 §12;UStG 1994 §6 Abs1 Z16;UStG 1994 §6 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0065 2002/13/0064
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof teilt nicht die Rechtsansicht, dass das Vorhaben künftiger steuerpflichtiger Vermietu... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te;61998CJ0110 Gabalfrisa VORAB;UStG 1994 §12;UStG 1994 §6 Abs1 Z16;UStG 1994 §6 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0065 2002/13/0064
Rechtssatz: In der zur Frage der Abziehbarkeit von Vorsteuern noch vor der Erzielung von Umsätzen ergangenen Judikatur des V... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12;UStG 1994 §6 Abs1 Z16;UStG 1994 §6 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0065 2002/13/0064
Rechtssatz: Dass die Steuerpflicht der aus der künftigen Vermietung erwirtschafteten Umsätze anders als nach der Rechtslage nach dem Umsatzsteuergesetz 1972 zusätzlich noch der Option des vermietenden ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb seit 1. März 1998 eine Versicherungsagentur und errichtete ein Wohnhaus. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug für das Jahr 1997 die Veranlagung zur Umsatzsteuer mangels Unternehmereigenschaft verneint und für die Jahre 1998 und 1999 der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Gebäudeerrichtung versagt. Zwischen den Parteien ist strittig, ob die baulichen Investitionen in den Jahren 1997 bis 1999 als unternehmensbezogen ausgeführt gelten und ... mehr lesen...
Index: E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 61998CJ0400 Brigitte Breitsohl VORAB;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;UStG 1994 §12;UStG 1994 §2 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst, begründet noch nicht die Unternehmereigenschaft. Es muss die ernsthafte Absicht zur späteren Einn... mehr lesen...
Die beiden vor dem Verwaltungsgerichtshof individuell als Beschwerdeführer auftretenden Personen sind Eigentümer eines Miethauses in Wien. Der in der Beschwerdeschrift als Erstbeschwerdeführer angeführten Person gehören 25 % der Anteile und der als Zweitbeschwerdeführerin bezeichneten Person, seiner Mutter, 75 % der Anteile. Die Beschwerdeführer erstatteten für die Streitjahre 1994 bis 1999 aus der gemeinsam unternommenen Vermietung von Objekten ihres Hauses Umsatzsteuererklärungen un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0120 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0232 B 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist hinsichtlich d... mehr lesen...
Im Dezember 1995 erwarb die Beschwerdeführerin Teile einer Liegenschaft von der A GmbH, welche diese im Juni 1995 erworben hatte. In der Folge ließ die Beschwerdeführerin die Liegenschaftsteile durch die A GmbH umbauen, um sie in weiterer Folge an diese zu vermieten. Ende Oktober 1997 legte die A GmbH eine Rechnung an die Beschwerdeführerin, in welcher Kosten des Umbaues "laut Liste" im Betrag von S 5,197.896,-- zuzüglich Umsatzsteuer (S 967.205,36) ausgewiesen waren. In der... mehr lesen...
Namens einer aus dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau bestehenden und als Hausgemeinschaft bezeichneten Gesellschaft bürgerlichen Rechtes wurden unter anderem auch für die Jahre 1992 und 1993 Umsatzsteuererklärungen abgegeben, die mit einer behaupteten Vermietung des den Eheleuten gehörenden Hauses in Zusammenhang gebracht wurden. Gegen Bescheide des Finanzamtes, mit denen der Hausgemeinschaft gegenüber jeweils ausgesprochen wurde, dass Umsatzsteuer für die Jahre 1992 und 1993... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist hinsichtlich der Umsatzsteuer ein eigenes, von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuersubjekt, was zur Folge hat, dass gegen Umsatzsteuerbescheide, die an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechts... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Rechtsanwalt tätig und erzielt daraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die er durch Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ermittelt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1996 bis 1998 traf die Prüferin umfangreiche Feststellungen: Die gemäß § 4 Abs. 3 EStG geführten Aufzeichnungen wiesen formelle und materielle Mängel auf, Honorare und sonstige Einkünfte des Beschwerdeführers seien teilweise nicht der Umsatz- und Einkommensteuer unterzogen worden, ... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17;61987CJ0342 Hoge Raad VORAB;UStG 1994 §11 Abs12;UStG 1994 §11 Abs14;UStG 1994 §11 Abs7;UStG 1994 §11 Abs8;UStG 1994 §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0022 E 3. August 2004 RS 3 Stammrechtssatz Nach dem Urteil des EuGH vom 13. Dezember 1989, Rs C-342/87, Slg 1989, 4.227, kann der Leistungsempfänger nach Art. 17 d... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §212a;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/15/0001 B 28. April 2005 RS 2 Stammrechtssatz Stattgebung - Umsatzsteuer 1997 bis 2002 - Der Gesetzgeber sieht mit der Bestimmung des § 212a BAO die Möglichkeit der Aussetzung der Einhebung von Abgaben für die Dauer des Berufungs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/15/0001 B 28. April 2005 RS 1
(hier: In Österreich haftet aus der Umsatzsteuervorschreibung ein
Rückstand von 887.729 Euro aus.) Stammrechtssatz Stattgebung - Umsatzsteuer 1997 bis 2002 - Dem Konkretisierungsgebot hat die Beschwerdeführerin durch die Vorlage ihres Jahresabschlusses en... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. November 2004, AW 2004/13/0031-9, hat der Verwaltungsgerichtshof einem am 6. September 2004 eingelangten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: nicht stattgegeben, sie habe mit ihrem Antragsvorbringen dem von der hg. Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungsgebot nicht tauglich entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermögli... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatz- und Einkommenssteuer für das Jahr 1998 - Der Verwaltungsgerichtshof hat dem ersten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der
Begründung: nic... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender - von der belangten Behörde festgestellter - Sachverhalt: Die beschwerdeführende KG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 7. Mai 1991 errichtet; Gründungsgesellschafter waren die K Ges.m.b.H. als Komplementärin (GründungsGmbH) und die K Ges.m.b.H. & Co KG als Kommanditistin (GründungsKG). Zweck der Gründung der Beschwerdeführerin waren die Errichtung und der Betrieb eines Golfplatzes in K. Die für die Errichtung des Golfplatzes erforderlichen Grundflächen wur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §24 Abs1 litc;BAO §289 Abs2;UStG 1972;UStG 1994;
Rechtssatz: Die Verneinung der Mitunternehmerstellung der Treugeberkommanditisten rechtfertigt angesichts der verbliebenen Mitunternehmer nicht eine ersatzlose Behebung eines nach § 188 BAO ergangenen Feststellungsbescheides; diese wäre nur dann rechtmäßig gewesen, ... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Die (nunmehrige) Gemeinschuldnerin befasste sich in den Streitjahren mit dem Vertrieb von Druckschriften. Im Zuge einer die Jahre 1994 und 1995 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass sie sich zur Aufstellung von Selbstbedienungsständen für Zeitungen und Zeitschriften zahlreicher, zumeist ausländischer Personen bedient habe. Darüber seien Belege mit Umsatzsteuerausweis erstellt worden. Die Belege seien - weil von der Gemeinschuldnerin ausgestellt - als Gutschr... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17;61987CJ0342 Hoge Raad VORAB;UStG 1994 §11 Abs12;UStG 1994 §11 Abs14;UStG 1994 §12;
Rechtssatz: Nach dem Urteil des EuGH vom 13. Dezember 1989, Rs C-342/87, Slg 1989, 4.227, kann der Leistungsempfänger nach Art. 17 der 6. RL 77/388/EWG nur den Betrag an Mehrwertsteuer abziehen, den der leistende Unternehmer auf Grund der Lei... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12;UStG 1972 §18;UStG 1994 §12;UStG 1994 §18;
Rechtssatz: Der Vorsteuerabzug ist an die Erfüllung persönlicher und sachlicher Voraussetzungen geknüpft. Er ist nicht von Amts wegen vorzunehmen, sondern wird nur auf Antrag gewährt. Es liegt beim Unternehmer, ob er das Recht auf Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen möchte. Keine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist ei... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §12;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 25. Februar 1998, 97/14/0107, nicht nur eine grundsätzliche Gleichstellung von Rechnungen und Gutschriften vorgenommen, sondern das Recht auf Vorsteuerabzug ausdrücklich auch für den Fall bejaht, dass eine Gutschrift (und nicht eine Rechnung) zur Steuerschuld nach § 11 Abs. 12 UStG ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184;UStG 1972 §12;UStG 1994 §12;
Rechtssatz: Ob eine Rechnung (ein sonstiger Abrechnungsbeleg) zum Vorsteuerabzug berechtigt, bedarf auf den jeweiligen Beleg bezogener Feststellungen. Dies gilt auch dann, wenn ein Unternehmer mit einer "größeren Anzahl" von Honorarempfängern abrechnet. Überlegungen der Verfahrensökonomie mögen... mehr lesen...