1 Mit Bescheid vom 10. August 2016 ordnete das Finanzamt die Sicherstellung der Umsatzsteuer aufgrund der Nichtanerkennung geltend gemachter Vorsteuer für die Monate Jänner bis April 2015 in näher angeführter Höhe in das Vermögen der Revisionswerberin an. 2 Begründend wurde unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 15. Juli 2016, RV/7101223/2016, - mit dem ein bereits im Jahr 2015 erlassener, dieselben Sachverhalte betreffender Sicherstellungsauft... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1 UStG 1994 § 12 heute UStG 1994 § 12 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2022 UStG 1994 § 12 gültig von 01.01.2020 bis 31.03.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2 UStG 1994 §12 Abs1 VwGG §41 BAO § 167 heute BAO § 167 gültig ab 01.01.1962 UStG 1994 § 12 heute ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht der Beschwerde der mitbeteiligten GmbH, einer Krankenanstalt iSd Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987, Folge und änderte den Umsatzsteuerbescheid für den Voranmeldungszeitraum März 2015 ab, wobei es die von der mitbeteiligten Partei geltend gemachte Umsatzsteuerberichtigung von Rechnungen der Jahre 2004 bis 2013 anerkannte. 2 In der Begründung: führte das Bundesfinanzgericht aus, die Mitbeteiligte betreibe an ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs12 UStG 1994 §12 Abs1 UStG 1994 §16 Abs1 UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 01.01.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 UStG 1994 § 11 gültig von 01.07.2021 bis 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
1 Mit Bauwerkvertrag vom 27. Mai 2009 beauftragte die revisionswerbende Kommanditgesellschaft die R GmbH als Generalunternehmerin mit der Errichtung einer Wohnhausanlage. Optional wurde die Vorauszahlung des gesamten Werklohnes gegen Gewährung eines Sondernachlasses und Sicherstellung des Nettobetrags durch eine von der Werkunternehmerin beizubringende abstrakte Bankgarantie vereinbart. Die Revisionswerberin bezahlte den mit der Anzahlungsrechnung vom 3. Juli 2009 in Rechnung g... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EURallg UStG 1994 §12 Abs132006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art16761987CJ0342 Hoge Raad VORAB62002CJ0078 Karageorgou u.a. VORAB62016CJ0628 Kreuzmayr VORAB62017CJ00691 PORR VORAB UStG 1994 § 12 heute UStG 1994 § 12 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1 UStG 1994 §16 Abs1 UStG 1994 § 12 heute UStG 1994 § 12 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2022 UStG 1994 § 12 gültig von 01.01.2020 bis 31.03.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs12 UStG 1994 §12 Abs1 UStG 1994 §16 Abs1 UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 01.01.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 UStG 1994 § 11 gültig von 01.07.2021 bis 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs12 UStG 1994 §12 Abs1 UStG 1994 §16 Abs1 UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 01.01.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 UStG 1994 § 11 gültig von 01.07.2021 bis 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1 Z1 UStG 1994 §16 Abs1 UStG 1994 §16 Abs3 Z2 UStG 1994 §19 Abs2 Z1 lita UStG 1994 §19 Abs2 Z1 litb UStG 1994 § 12 heute UStG 1994 § 12 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2022 UStG 1994 § 12 gültig von 01.01.2020 b... mehr lesen...
1 Im Jahr 2009 wurde von zwei „Projektträgern“ (einer Stadt und einem Stift) eine große Ausstellung historischer Kunstwerke organisiert. Die revisionswerbende Stadtpfarre, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, beteiligte sich an dieser Ausstellung auf der Grundlage einer Partnerschaftsvereinbarung vom 18. März 2008 als „Projektpartner“. Dieser Vereinbarung zufolge übernahm es die Revisionswerberin, den Platz um die Kirche, den Kirchenvorplatz und einen damit zusammenhängenden ... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1UStG 1994 §2 Abs1UStG 1994 §2 Abs331977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art4 Abs131977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art4 Abs262007CJ0515 VNLTO VORAB Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/13/0083 E 27. Juli 2016 RS 3 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 24. Juni 2009, 2007/15/0192, VwSlg 8453 F/2009, ausgesprochen, dass Körpe... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1UStG 1994 §2 Abs1UStG 1994 §2 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/13/0083 E 27. Juli 2016 RS 4 (hier ohne den Klammerausdruck) Stammrechtssatz Bezieht eine Körperschaft Gegenstände und Dienstleistungen, die anteilig der Ausführung steuerpflichtiger Umsätze und mit einem weiteren Anteil deren nichtunternehmerischen (aber nicht unternehmensfremden) Zweck... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. September 2012, 2008/13/0223, verwiesen. Strittig war die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und die damit zusammenhängende Geltendmachung von Vorsteuern durch eine nicht berufstätige Beschwerdeführerin. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Bescheid des unabhängigen Finanzsenates im Umfang der Anfechtung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehob... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EURallgUStG 1994 §12 Abs1UStG 1994 §6 Abs1 Z1632006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art135 Abs1 litl32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art135 Abs2
Rechtssatz: Vermietungsumsätze fallen in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuerrichtlinie, 2006/112 /EG des Rates vom 28. November 2006, und des UStG 1994. Soweit Österreich für viele Bereiche der... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende GmbH reichte - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - für die Streitjahre 2014 und 2015 wie auch schon in den Vorjahren keine Abgabenerklärungen ein. Sie gab lediglich Umsatzsteuervoranmeldungen ab, in denen die Umsätze mit Null angegeben wurden und der Abzug von Vorsteuern beantragt wurde. 2 Mit Bescheiden vom 12. Jänner 2017 erfolgte daraufhin eine Veranlagung zur Umsatzsteuer dieser Jahre seitens des Finanzamts im Schätzungswe... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag: 31. März). 2 Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom 14. Dezember 2012 wurde u.a. ausgeführt, im Zuge der Prüfung seien vier Eingangsrechnungen der N GmbH (vom 25. Juni bis 11. Juli 2012) vorgefunden worden, aus denen Vorsteuern in Höhe von insgesamt ca. 120.000 € „lukriert“ worden seien. Schon mangels richtiger Re... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin betrieb in den Jahren 2002 bis 2007 einen Handel mit Kraftfahrzeugen. Sie verkaufte im Juli 2006 nach ihren Angaben an ein tschechisches Fitnesscenter (im Folgenden als BFt bezeichnet) sechs hochpreisige Fahrzeuge und behandelte diese Verkäufe als innergemeinschaftliche Lieferungen. Im Jahr 2008 wurde eine Außenprüfung betreffend diese Fahrzeugverkäufe durchgeführt. 2 Eine Spontanauskunft gemäß Art. 19 der VO 1798/2003 EG/Amtshilfe bei der tschech... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §167 Abs2B-VG Art133 Abs4UStG 1994 Anh Art7 Abs4UStG 1994 §12 Abs1
Rechtssatz: Ob der Steuerpflichtige vom Mehrwertsteuerbetrug wusste oder zumindest hätte wissen müssen, hängt von Tatfragen ab, die die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller maßgebli... mehr lesen...
1 Bei der mitbeteiligten Partei, einer am 11. Juli 2008 errichteten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die in der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2008 Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von insgesamt 303.015,10 € als Vorsteuer geltend machte (§ 12 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG 1994), wurde eine Außenprüfung durchgeführt. Befragt zur Geschäftstätigkeit der Mitbeteiligten gab deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer, TF, zu Protokoll, über FZ, einen Mitarbeiter der Spedition X, ha... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1 Z2 litb32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art168 lite62014CJ0187 DSV Road VORAB Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2017/15/0022 E 18. Oktober 2018 RS 1 Stammrechtssatz Entscheidend für den Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer ist, ob Gegenstände für das Unternehmen des Abgabepflichtigen eingeführt wurden. Der eingeführte Gegenstand mu... mehr lesen...
1 Zum bisherigen Verfahrensgang ist eingangs auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. November 2017, Ro 2017/15/0003, zu verweisen. 2 Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens gab das Bundesfinanzgericht mit dem nunmehr angefochtenen Erkenntnis den Beschwerden neuerlich Folge und änderte die Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2008 (im Detail anders als im aufgehobenen Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 26. August 2016) ab. Es s... mehr lesen...
Index: E1EE3L E0930100010/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: AVG §38UStG 1994 §10 Abs2 Z13UStG 1994 §11 Abs14UStG 1994 §12 Abs1UStG 1994 §2 Abs3UStG 1994 §3 Abs1UStG 1994 §3 Abs2VwGG §38bVwGG §62 Abs112010E267 AEUV Art26731977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17 Abs2 lita31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art5 Abs6 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbu... mehr lesen...
1 Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 22. Juni 2015 wurde u.a. festgehalten, die Geschäftstätigkeit der Rechtsvorgängerin der Mitbeteiligten (in der Folge vereinfachend als Mitbeteiligte bezeichnet) erstrecke sich auf den Großhandel mit Gemüseprodukten. Sie erwerbe diese Produkte von Landwirten lose; in ihrem Betrieb würden diese sortiert und abgepackt. Die Sortierung und Abpackung erfolge mittels Fremdpersonals, das von der A GmbH zur Verfügung gestellt werde. Di... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs1 Z162013CJ0018 Maks Pen VORAB62015CJ0332 Astone VORAB62017CJ0159 Dobre VORAB
Rechtssatz: Es entspricht der ständigen - neueren - Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass der Vorsteuerabzug gewährt wird, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Anforderungen nicht genügt. Die Steuerver... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte ist eine im Bereich des technischen Projektmanagements tätige GmbH. Zu ihren Aufgaben zählt die Erstellung von Gutachten zu Mobilfunkstationen. Sie hat sich dabei auch Subauftragnehmer bedient, welche die von ihnen erbrachten Leistungen der Mitbeteiligten verrechnet haben. 2 Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde zu den von TB, einem der Subauftragnehmer, gelegten Rechnungen (2012 eine Rechnung über einen Betrag von 8.040,50 EUR und 2014 fünf Rechn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §4 Abs4UStG 1994 §12 Abs1 Z1
Rechtssatz: Verweigert das Finanzamt den Vorsteuerabzug, ändert dies grundsätzlich nichts daran, dass der Leistungsempfänger den auf die Umsatzsteuer entfallenden Betrag als Teil des für die Leistungen zivilrechtlich vereinbarten Entgelts schuldet und dem Aufwand die betriebliche Veranlassung nicht ab... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine GmbH, betrieb in den Streitjahren 2005 bis 2007 einen Einzelhandel mit Bekleidung und Textilwaren. Näharbeiten an Kleidungsstücken ließ die Revisionswerberin mangels eigener Kapazität von Subunternehmern ausführen. 2 Im Abschlussbericht vom 27. Jänner 2012 über eine bei der Revisionswerberin erfolgte abgabenbehördliche Prüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, dass der Revisionswerberin der Vorsteuerabzug aus näher bezeichneten Eingangsrechnungen... mehr lesen...
1 Beim Mitbeteiligten, der ein Einzelunternehmen mit dem Betriebsgegenstand "Lastfuhrwerksverkehr" betreibt und seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt, wurde eine Außenprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, der Mitbeteiligte sei im Streitzeitraum hauptsächlich als Subunternehmer für einen Paketdienst tätig gewesen. Für die Auslieferung der Pakete habe er sich selbst mehrerer Subunternehmer bedient, an welche er - gegen Entgelt - auch die für die Paketauslieferu... mehr lesen...