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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §167 Abs2Rechtssatz
Ob der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine vom Lieferer oder von einem anderen Wirtschaftsteilnehmer auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe der Lieferkette begangene Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist, hängt von Tatfragen ab, die in freier Beweiswürdigung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände zu beurteilen sind. Diese Beurteilung unterliegt nur insoweit der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, als das Ausreichen der Sachverhaltsermittlungen und die Übereinstimmung der behördlichen Überlegungen zur Beweiswürdigung mit den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut zu prüfen ist (vgl. VwGH 10.9.2020, Ra 2018/13/0106, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020130007.L02Im RIS seit
16.03.2023Zuletzt aktualisiert am
16.03.2023