Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §167 Abs2;Beachte
Besprechung in: SWK 2000, S 315 - S 317;Rechtssatz
Der VwGH vermag im Rahmen der ihm zukommenden Schlüssigkeitsprüfung die Beweiswürdigung der Abgabenbehörde, einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer wäre seitens der abgabepflichtigen GmbH die Pensionszusage nicht ohne Anrechnung der gesetzlichen Pension gewährt worden, nicht als unschlüssig zu erkennen. Zweck der Vereinbarung der Anrechnung der gesetzlichen Pension auf den Pensionsanspruch aus einer Pensionszusage ist es, eine eventuelle Übersorgung des Geschäftsführers zu verhindern.
Schlagworte
Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994150185.X03Im RIS seit
21.02.2002