Begründung: Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 23. Jänner 2019 ihren Nachprüfungsantrag und den damit verbundenen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie mit Schriftsatz vom 24. Jänner 2019 den Antrag auf Ersatz der Pauschalgebühr zurückgezogen. Das Nachprüfungsverfahren, das Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung und das Verfahren über den Ersatz der Pauschalgebühr sind somit beendet. Gemäß § 25a Abs 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spr... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 23. Jänner 2019 ihren Nachprüfungsantrag und den damit verbundenen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie mit Schriftsatz vom 24. Jänner 2019 den Antrag auf Ersatz der Pauschalgebühr zurückgezogen. Das Nachprüfungsverfahren, das Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung und das Verfahren über den Ersatz der Pauschalgebühr sind somit beendet. Gemäß § 25a Abs 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16. Jänner 2019 beantragte die Bewerbergemeinschaft XXXX , und XXXX , vertreten durch die Muhri & Werschitz Partnerschaft von Rechtsanwälten GmbH, Neutorgasse 47, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der rechtswidrigen Nicht-Zulassung der Antragsteller zur Teilnahme am Vergabeverfahren im Sinne des Schreibens ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 14.01.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der am 04.01.2019 übermittelten Zuschlagsentscheidung, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch den Auftraggeber und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgef... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 12. Dezember 2018 beantragte die XXXX , vertreten durch Gütlbauer Sieghartsleitner Pichlmair Rechtsanwälte, Eisenhowerstraße 27, 4600 Wels, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der angefochtene Entscheidung des Auftraggebers vom 3.12.2018, wonach dem Angebot der GIS Aqua Austria GmbH mit eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 12. Dezember 2018 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch Gütlbauer Sieghartsleitner Pichlmair Rechtsanwälte, Eisenhowerstraße 27, 4600 Wels, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der angefochtene Entscheidung des Auftraggebers vom 3.12.2018, wonach dem Angebot der BBBB mit einer N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 26.11.2018 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte zusammenfassend im Wesentlichen vor: Der Nachprüfungsantrag richte sich gegen die am 14.11.2018 übermittelte Entscheidung über das Ausscheiden des Angebotes der Antragstellerin. Dieses Angebot habe unter anderem die Angabe über die von der Antragstellerin angebotenen Kapazitäten an Betten (20 Betten) sowie den Bescheid der Landesre... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Per Mail vom 01.01.2019 übermittelte die XXXX dem BVwG eine Stellungnahme zum Vergabeverfahren "Pädagogische Hochschule Salzburg, Glasfassade". Das BVwG setzte im Zuge eines Parteiengehöres am 07.01.2019 die XXXX und die Auftraggeberin darüber in Kenntnis, dass die Einbringung von Schriftsätzen per E-Mail gemäß § 1 Abs. 1 letzter Satz BVwG-EVV keine zulässige Form der elektronischen Einbringung darstellt. Innerhalb der vom BVwG gesetzten Stellung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Per Mail vom 01.01.2019 übermittelte die XXXX dem BVwG eine Stellungnahme zum Vergabeverfahren "Pädagogische Hochschule Salzburg, Glasfassade". Das BVwG setzte im Zuge eines Parteiengehöres am 07.01.2019 die XXXX und die Auftraggeberin darüber in Kenntnis, dass die Einbringung von Schriftsätzen per E-Mail gemäß § 1 Abs. 1 letzter Satz BVwG-EVV keine zulässige Form der elektronischen Einbringung darstellt. Innerhalb der vom BVwG gesetzten Stellung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Per Mail vom 01.01.2019 übermittelte die XXXX dem BVwG eine Stellungnahme zum Vergabeverfahren "Pädagogische Hochschule Salzburg, Glasfassade". Das BVwG setzte im Zuge eines Parteiengehöres am 07.01.2019 die XXXX und die Auftraggeberin darüber in Kenntnis, dass die Einbringung von Schriftsätzen per E-Mail gemäß § 1 Abs. 1 letzter Satz BVwG-EVV keine zulässige Form der elektronischen Einbringung darstellt. Innerhalb der vom BVwG gesetzten Stellung... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.11.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren iVm. einem Antrag auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 17.12.2018 ihren Nachprüfungsantrag, ausgenommen den Antrag auf Kostenersatz, zurückgezogen. Das Nachprüfungsverfahren ist somit beendet. Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im
Spruch: seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Der Ausspruch ist kurz zu begründen. Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig, weil die Entscheidung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 2. November 2018 beantragte die Bewerbergemeinschaft 1. AAAA , 2. BBBB , vertreten durch Eberl, Hubner, Krivanec, Ramsauer & Partner, Rechtsanwälte, Nonntaler Hauptstraße 44, 5020 Salzburg, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 23. Oktober 2018 bekannt gegebenen Ausscheidensentscheidung, die Akteneinsicht gemäß § 17 AVG, die Ausnahme der eigenen Teilnahmeanträge und Angebote von der Akteneinsicht,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 12. Dezember 2018 beantragte die AAAA , vertreten durch Gütlbauer Sieghartsleitner Pichlmair Rechtsanwälte, Eisenhowerstraße 27, 4600 Wels, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der angefochtene Entscheidung des Auftraggebers vom 3.12.2018, wonach dem Angebot der CCCC mit einer Nettoangebotssu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.11.2018 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte zusammenfassend im Wesentlichen vor: Gemäß Punkt 2.3.2 der Teilnahmeunterlagen habe jeder Bieter bei sämtlichen Einrichtungen mit dem Angebot 1. Fassung einen Nachweis über das Eigentumsrecht oder sonstige Rechte zur Benützung der für die Anstalt in Aussicht genommenen Betriebsanlage (Standort der Einrichtung) iSd § 3 Abs. 2 lit b ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 07.12.2018 sowohl ihren Nachprüfungsantrag, als auch den damit verbundenen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zurückgezogen. Das Nachprüfungsverfahren bzw. das Verfahren betreffend einstweilige Verfügung ist somit beendet. Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im
Spruch: seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Der Ausspruch ist k... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 07.12.2018 sowohl ihren Nachprüfungsantrag, als auch den damit verbundenen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zurückgezogen. Das Nachprüfungsverfahren bzw. das Verfahren betreffend einstweilige Verfügung ist somit beendet. Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im
Spruch: seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Der Ausspruch ist k... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 30. November 2018 beantragte das AAAA , vertreten durch Dr. Roland Katary, Rechtsanwalt, Neubaugasse 64-66/1/12, 1070 Wien, in der Folge Antragsteller, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und die Vornahme der entsprechenden Verständigungen und Bekanntmachungen, die Nichtigerklärung der am 20. November 2018 bekannt gegebenen Zuschlagsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Am 07.11.2018 stellte die A XXXX (im weiteren Antragstellerin) vertreten durch Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH und Co KG, die Anträge a) auf Nichtigerklärung der Nichtzulassung von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren vom 29.10.2018 (Schreiben vom 29.10.2018); b) auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung; c) auf Akteneinsicht gemäß § 17 AVG in alle von der Auftraggeberin vorgelegten Bestandteile des Vergabeaktes, sowi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Auftraggeber, der Abwasserverband "Raum Korneuburg", schrieb im Juni 2018 die gegenständliche Leistung "Verbandskläranlage Korneuburg, Errichtung 2. Ausbaustufe, Erweiterung auf 85.000 EW, maschinelle Ausrüstung und Schlosserarbeiten" in einem offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung nach dem Bestbieterprinzip aus (CPV-Code: 45300000). Laut Angaben des Auftraggebers liegt der geschätzte Auftragswert des Bauvorhabens wie auch des gegenstä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 26.11.2018 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 14.11.2018 an die Antragstellerin, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr bzw. auf Rückerstattung zu viel entrichteter Pauschalgebühr. Zur
Begründung: der Rechtswidrigkeit der Ausscheidensentscheidung brachte die A... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 26.11.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der am 16.11.2018 übermittelten Zuschlagsentscheidung, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch den Auftraggeber und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 05.10.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens vom 29.09.2018, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und stellte diverse im
Spruch: ersichtliche Feststellungsanträge. Begründend wurde von der Antragstellerin soweit entscheidungsrelevant im Wesentlichen f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 05.10.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens vom 29.09.2018, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und stellte diverse im
Spruch: ersichtliche Feststellungsanträge. Begründend wurde von der Antragstellerin soweit entscheidungsrelevant im Wesentlichen f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 05.10.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens vom 29.09.2018, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und stellte diverse im
Spruch: ersichtliche Feststellungsanträge. Begründend wurde von der Antragstellerin soweit entscheidungsrelevant im Wesentlichen f... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 16.11.2018 beantragte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Leitner Trischler Rechtsanwälte, Lindengasse 38/3, 1070 Wien die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung des Ausscheidens des Angebotes der Antragstellerin, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie in Spruchpunkt A) wiedergegeben und den Ersatz der Pauschalgebühren. Die Anträge betreffen das Vergabeverfah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Nachprüfungsantrag der XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH, langte am 15.10.2018 im BVwG ein. Dabei wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die XXXX (im Weiteren Auftraggeberin) am 05.10.2018 den Teilnahmeantrag der Antragstellerin ausgeschieden habe. Dies obwohl die Antragstellerin nach Aufforderung zur Mängelbehebung vom 21.09.2018 am 24.09.2018 und somit binnen offener Aufklärungsfris... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 05.11.2018 ihren Nachprüfungsantrag zurückgezogen. Das Nachprüfungsverfahren ist somit beendet. Nicht zurückgezogen wurde jedoch der Antrag, die Auftraggeberin zum Gebührenersatz der entrichteten Pauschalgebühren zu verpflichten. Obiter wird daher darauf hingewiesen, dass durch die am 25.10.2018 erfolgte Zurücknahme der Zuschlagsentscheidung seitens der Auftraggeberin die Antragstellerin klaglos gestellt worden ist und sie so... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.11.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher ua begehrt wurde, der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens zu untersagen, den Zuschlags im gegenständlichen Vergabeverfahren zu erteilen, verbunden mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 07.11.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher ua begehrt wurde, der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahren im antragsgegenständlichen Vergabeverfahren zu untersagen, die Bieter zur Abgabe weiterer Zwischenangebote aufzufordern bzw. den Bietern den Abschlus... mehr lesen...