Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2019, dem Bundesverwaltungsgericht im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs am 24. Mai 2019, 15.21 Uhr übermittelt, beantragte die XXXX ,[HR2] vertreten durch die Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte OG, Schottengasse 1, 1010 Wien, die Einleitung eines Verfahrens zu Nichtigerklärung der angefochtenen Widerrufsentscheidung, die Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2019, dem Bundesverwaltungsgericht im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs am 24. Mai 2019, 18.21 Uhr übermittelt, beantragte die XXXX vertreten durch die Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte OG, Schottengasse 1, 1010 Wien, die Einleitung eines Verfahrens zu Nichtigerklärung der angefochtenen Widerrufsentscheidung, die Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) brachte in dem im
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren zur Anmietung eines Bauwerks entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers am 16.09.2019 einen Nachprüfungsantrag verbunden mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV) ein, weil die ASt insoweit Rechtswidrigkeiten bei der angefochtenen Ausscheidensentscheidung und der unter einem angefochtenen Zuschlagsentscheidung erblickt. Das eV - Begehren ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.09.2019 beantragte die XXXX (im Folgenden "Antragstellerin") die Ausscheidensentscheidung vom 27.08.2019 und die Zuschlagsentscheidung vom 02.09.2019 wegen Rechtswidrigkeit für nichtig zu erklären, Akteneinsicht in den Vergabeakt zu gewähren, das Angebot der Antragstellerin und alle Teile des Vergabeakts, die sich auf ihr Angebot beziehen, von der Akteneinsicht durch allfällige weitere Parteien des Nachprüfungsverfahrens aus... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die ASt brachte die im Entscheidungskopf zitierten Anträge auf Nachprüfung und auf Pauschalgebührenersatz ein, die am 22.08.2019 im Punkte der Antragsgegnerinnen modifiziert wurden und zuvor gegen die ÖBB-Holding AG und alle mit dieser gemäß § 189a Z 8 UGB verbundenen Unternehmen gerichtet gewesen waren. Am 18.09.2019 zog die Antragstellerin die offenen Begehren insb auf Nachprüfung und auf Pauschalgebührenersatz nach Verhandlungsdurchführung zurüc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die ASt brachte die im Entscheidungskopf zitierten Anträge auf Nachprüfung und auf Pauschalgebührenersatz ein, die am 22.08.2019 im Punkte der Antragsgegnerinnen modifiziert wurden und zuvor gegen die ÖBB-Holding AG und alle mit dieser gemäß § 189a Z 8 UGB verbundenen Unternehmen gerichtet gewesen waren. Am 18.09.2019 zog die Antragstellerin die offenen Begehren insb auf Nachprüfung und auf Pauschalgebührenersatz nach Verhandlungsdurchführung zurüc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.09.2019 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens der Abschluss der Rahmenvereinbarung (Zuschlagserteilung) untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung und der Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Vorbringen der Parteien 1. Mit Schriftsatz vom 06.09.2019 beantragte die XXXX (im Folgenden "Antragstellerin") die Ausscheidensentscheidung vom 26.08.2019 und die Zuschlagsentscheidung vom 02.09.2019 wegen Rechtswidrigkeit für nichtig zu erklären, Akteneinsicht in den Vergabeakt zu gewähren, das Angebot der Antragstellerin und alle Teile des Vergabeakts, die sich auf ihr Angebot beziehen, von der Akteneinsicht durch allfällige weitere Parteien des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 23. August 2019 beantragte die XXXX , die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "MK-Rem-2019, Lieferung und Montage eines Rasterelektronenmikroskops kurz RE" der Auftraggeberin Montanuniversität Leoben Lehrstuhl für Funktionale Werkstoffe und Werkstoffsysteme, Franz-Josef-Straße 18, 8700 Leoben. 2. Am 23. August 2019 erteilte das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 13 Abs 3 AVG iVm ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 14.08.2019 Anträge auf Erlassung einstweiliger Verfügungen in Verbindung mit dem Antrag, die Ausschreibung für nichtig zu erklären, in eventu diskriminierende Anforderungen bzw. technisch unmögliche Spezifikationen in den Ausschreibungsunterlagen streichen, für nichtig zu erklären. In der rechtlichen
Begründung: führte die Antragstellerin folgende Rechtswidrigkeiten der Ausschreibung an: * Verletzung der Gl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren soll derzeit ein 13 - valenter Impfstoff gegen Pneumokokken bei Kindern beschafft werden. Die ASt beeinspruchte die gegenständliche Ausschreibung mit Nachprüfungsantrag und will dadurch erreichen, dass ihr eigener 10 - valenter Impfstoff auch angeboten werden kann. Zur Absicherung des eigenen Nichtigerklärungsbegehrens und zur eigenen Interessenswahrung beantragte die ASt die Erlassung ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Im Internet findet sich mit Datum 13.04.2018 die (letzte) Bekanntmachung eines Prüfsystems ua betreffend Winterdienste mit der Auftraggeberbezeichnung "ÖBB Holding AG, sowie die mit ihr im Sinne des § 228 (3) UGB verbundenen Gesellschaften", wobei § 228 Abs 3 UGB gemäß § 906 Abs 28 UGB damals bereits außer Kraft getreten war. Mit Eingabe vom 22.07.2019 begehrte die Antragstellerin (ASt) die Nichtigerklärung der am 16.07.2019 von der Auftraggebersei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2019 beantragte XXXX , vertreten durch die RIHS Rechtsanwalt GmbH, Kramergasse 9/3/13, 1010 Wien, in der Folge Antragsteller, die Durchführung eines Feststellungsverfahrens gemäß § 78 Abs 3 BVergGKonz, gemäß § 83 BVergGKonz eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, Akteneinsicht gemäß § 81 BVergGKonz, die Feststellung wie im
Spruch: unter A) 1. wiedergegeben, die Maßnahmen wie im
Spruch: unter A) 2. wiedergegeben sowie den E... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Antragstellerinnen brachten im Jahr 2017 zur GZ 2167561-1 und -2 einen Nachprüfungsantrag und einen eV - Antrag betreffend eine Bauauftragsvergabe im Unterschwellenbereich ein, die gegen das Land Salzburg gerichtet waren. Namens der Antragstellerinnen wurden hiefür bislang 3.087 Euro an Pauschalgebühren an das BVwG entrichtet. Die Rechtsschutzanträge wurden vom BVwG unverzüglich an das Landesverwaltungsgericht Salzburg weitergeleitet. Nach ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Senat über Anträge auf Rückführung der entrichteten Pauschalgebühr zu entscheiden (VfGH 01.03.2019, E 4474/2018-10). Die Interessentengemeinschaft XXXX , vertreten durch Gerscha Rechtsanwalts GmbH, Tuchlauben 8, 1010 Wien, stellte mit den Schriftsätzen vom 11.04.2018 Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie zwei Nachprüfungsanträge sowie zwei Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Für diese Anträge w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 20.05.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 10.05.2019, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch den Auftraggeber. Die Antragstellerin bringt zusammengefasst vor, dass sie im gegenständlichen Vergabeverfahren ein Angebot gelegt habe. In einem ersten Nachprüfungsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 20.05.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 10.05.2019, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch den Auftraggeber. Die Antragstellerin bringt zusammengefasst vor, dass sie im gegenständlichen Vergabeverfahren ein Angebot gelegt habe. In einem ersten Nachprüfungsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 20.05.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 10.05.2019, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch den Auftraggeber. Die Antragstellerin bringt zusammengefasst vor, dass sie im gegenständlichen Vergabeverfahren ein Angebot gelegt habe. In einem ersten Nachprüfungsv... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeberin, die ÖBB-Business Competence GmbH, schrieb im Juli 2017 die gegenständliche Leistung "MEDOS - Managed e-Document and Output Service Aktenzeichen: BCC-512-ProVia IC 9281" in einem Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer für eine achtjährige Laufzeit im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip in zwei Losen aus. Laut Angaben des A... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Das BVwG hat am 05.06.2019 die im Entscheidungskopf zitierte eV erlassen. Im Verfahrensgang wurde gegenüber den Parteien offengelegt, dass die Rechtsschutzanträge der Antragstellerin zu der Aktenzahl W131 2219333 abgehandelt werden, das eV - Verfahren dabei zur Verfahrenszahl "-1". In der Zustellverfügung wurde danach für die einstweilige Verfügung die richtige GZ bestehend aus der Verfahrenszahl W131 2219333-1 und der Ordnungszahl "2E" verwendet. Damit ist... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entschei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Die Auftraggeberinnen schrieben im April 2019 die gegenständliche Leistung "Lieferung von Hygienepapier BBG GZ 4805.03216" in einem offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer für eine Laufzeit von 48 Monaten aus (CPV-Code: 33770000-8). Der geschätzte Auftragswert beträgt EUR 34.887.389,70 ohne USt. Mit Schriftsatz vom 0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) brachte am 27.05.2019 vor einen Schriftsatz ein, mit welchem betreffend das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren neben dem Begehren auf Nichtigerklärung der Nichtzulassung zur Teilnahme an der zweiten Vergabeverfahrensstufe insb auch ein Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung enthalten war. Als eV - Begehren wurde das Primärbegehren wie im
Spruch: ersichtlich formuliert, wobei im Ersteventua... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) brachte am 27.05.2019 vor einen Schriftsatz ein, mit welchem betreffend das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren neben dem Begehren auf Nichtigerklärung der Nichtzulassung zur Teilnahme an der zweiten Vergabeverfahrensstufe und einer Ausschreibungsanfechtung ua auch ein Begehren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung enthalten war. Als eV - Begehren wurde abseits eines Eventualbegehrens als Maßnahme... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 27.05.2019 vor einen Schriftsatz ein, mit welchem betreffend das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren neben der Nichtigerklärung der Nichtzulassung zur Teilnahme an der zweiten Vergabeverfahrensstufe ua auch die im
Spruch: ersichtlichen ausschreibungsspezifischen Nichtigerklärungsbegehren enthalten waren. In dieser Eingabe waren auch Pauschalgebührenersatzbegehren für den Nachprüfungsantrag und den eV - Antrag entha... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 27.05.2019 vor einen Schriftsatz ein, mit welchem betreffend das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren neben der Nichtigerklärung der Nichtzulassung zur Teilnahme an der zweiten Vergabeverfahrensstufe ua auch die im
Spruch: ersichtlichen ausschreibungsspezifischen Nichtigerklärungsbegehren enthalten waren. In dieser Eingabe waren auch Pauschalgebührenersatzbegehren für den Nachprüfungsantrag und den eV - Antrag entha... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 27.05.2019 vor einen Schriftsatz ein, mit welchem betreffend das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren neben der Nichtigerklärung der Nichtzulassung zur Teilnahme an der zweiten Vergabeverfahrensstufe ua auch die im
Spruch: ersichtlichen ausschreibungsspezifischen Nichtigerklärungsbegehren enthalten waren. In dieser Eingabe waren auch Pauschalgebührenersatzbegehren für den Nachprüfungsantrag und den eV - Antrag entha... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entschei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entschei... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entschei... mehr lesen...