Begründung: Zu A) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Feststellungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 11.10.2018 zunächst sämtliche von ihr gestellten Anträge, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 13. Februar 2019, beim Bundesverwaltungsgericht am 14. Februar 2019 eingelangt, beantragte die XXXX , XXXX , XXXX , vertreten durch MMag. Dr. Claus Casati, Rechtsanwalt, Mariahilfer Straße 1b/17, 1060 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der erfolgten Widerrufsentscheidung vom 7. Februar 2019, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Erlassung einer ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 8. März 2019, beantragte die AAAA , vertreten durch die MECENOVIC Rechtsanwalt GmbH, Burggasse 16/III, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung und der Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der BBBB und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben sowie den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 13. Februar 2019, beim Bundesverwaltungsgericht am 14. Februar 2019 eingelangt, beantragte die AAAA , vertreten durch MMag. Dr. Claus Casati, Rechtsanwalt, Mariahilfer Straße 1b/17, 1060 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der erfolgten Widerrufsentscheidung vom 7. Februar 2019, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Erlassung einer einstwei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die ASt brachte am 22.02.2019 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Zuschlagsentscheidung in dem im Entscheidungskopf konkretisierten Vergabeverfahren ein, welches im Juni 2018 durch Vergabebekanntmachung eingeleitet worden war. Zur Absicherung ihrer Nichtigerklärungsbegehren begehrte die ASt eine einstweilige Verfügung (= eV), die erlassen wurde. Zusätzlich wurde Pauschalgebührenersatz begehrt. Am 12.3.2019 zog die Antragstellerin diese Begehren... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die ASt brachte am 22.02.2019 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Zuschlagsentscheidung in dem im Entscheidungskopf konkretisierten Vergabeverfahren ein, welches im Juni 2018 durch Vergabebekanntmachung eingeleitet worden war. Zur Absicherung ihrer Nichtigerklärungsbegehren begehrte die ASt eine einstweilige Verfügung (= eV), die erlassen wurde. Zusätzlich wurde Pauschalgebührenersatz begehrt. Am 12.3.2019 zog die Antragstellerin diese Begehren... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 01.03.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die am 07.02.2019 bekanntgemachte Ausschreibung zur Gänze für nichtig zu erklären, in eventu diese dahingehend für nichtig zu erklären, dass in sämtlichen Losen jeweils folgende Festlegung zu streichen ist: "Die Einmalkatheter sind PVC-frei", die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einst... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 04.03.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der am 22.02.2019 übermittelten Zuschlagsentscheidung, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 22.02.2019 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Zuschlagsentscheidung in dem im
Spruch: konkretisierten Vergabeverfahren ein, welches im Juni 2018 durch Vergabebekanntmachung eingeleitet worden war. Zur Absicherung ihrer Nichtigerklärungsbegehren begehrte die ASt das im Entscheidungskopf wiedergegebenen Sicherungsmaßnahme mittels einstweiliger Verfügung (= eV). 2. Die AG und die für den Zuschlag in Aussicht genommene Bieterin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16.01.2019 stellten die Antragsteller Anträge auf Nachprüfung, auf einstweilige Verfügung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Mit Beschluss vom 23.01.2019, W123 2213111-1/3E, erließ das Bundesverwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung, in der es der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens insbesondere untersagt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte einen Nachprüfungsantrag gegen die fünfte Berichtigung der Ausschreibung ein. 2. Das BVwG erließ nach Überreichung des Nachprüfungsantrags und nach Auftragswertbekanntgabe durch die Auftraggeberin einen Gebührenverbesserungsauftrag mit insb nachstehendem Inhalt: [...] Wertend wurde vorgebracht, dass durch diese Berichtigung eine weitere Teilnahme am Vergabeverfahren (zumindest teilweise) nicht mehr möglich wäre. Damit wurde s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte einen Nachprüfungsantrag gegen die fünfte Berichtigung der Ausschreibung ein. 2. Das BVwG erließ nach Überreichung des Nachprüfungsantrags und nach Auftragswertbekanntgabe durch die Auftraggeberin einen Gebührenverbesserungsauftrag mit insb nachstehendem Inhalt: [...] Wertend wurde vorgebracht, dass durch diese Berichtigung eine weitere Teilnahme am Vergabeverfahren (zumindest teilweise) nicht mehr möglich wäre. Damit wurde s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte am 14.01.2019 einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr. Die Antragstellerin bezahlte für den Nachprüfungsantrag eine Gebühr in Höhe von € 1.728,-- und für den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eine Gebühr in Höhe von € 864,-- sohin insgesamt € 2.592,--. Mit Beschluss des BVwG vom 21.01.2019 zur Zahl W13... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 20.02.2019 ihren Nachprüfungsantrag, ausgenommen den Antrag auf Kostenersatz, zurückgezogen. Das Nachprüfungsverfahren ist somit beendet. Über den Kostenersatz wird abgesondert entschieden. Zu B) Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im
Spruch: seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Der Ausspruch ist kurz zu begründen. Die Revisio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 13.02.2019 Anträge auf Erlassung einstweiliger Verfügungen iVm dem Antrag, die Ausschreibung zur Gänze bzw. einzelne Bestimmungen der Ausschreibung für nichtig zu erklären. In der rechtlichen
Begründung: behauptete sie zahlreiche Verstöße gegen das BVergG 2018, insbesondere die unzulässige Wahl der Losgrößen und eine nicht nachvollziehbare Festlegung von Zuschlagskriterien. 2. Mit Schriftsatz vom 19.02.2019... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 11.02.2019, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Nachprüfungsantrag betreffend die Entscheidung der Auftraggeberinnen vom 30.01.2019, das Angebot der Antragstellerin (betreffend die Lose 1 und 2) auszuscheiden. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Das g... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 13. Februar 2019, beim Bundesverwaltungsgericht am 14. Februar 2019 eingelangt, beantragte die AAAA vertreten durch MMag. Dr. Claus Casati, Rechtsanwalt, Mariahilfer Straße 1b/17, 1060 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der erfolgten Widerrufsentscheidung vom 7. Februar 2019, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Erlassung einer einstweiligen Verfü... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 08.02.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Erstantragstellerin die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidungen vom 28.01.2019 hinsichtlich der Lose 07 und 15, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Mit Schreiben vom 08.02.2019, beim BVwG einge... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 08.02.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Erstantragstellerin die Nichtigerklärung der Auswahlentscheidungen vom 28.01.2019 hinsichtlich der Lose 07 und 15, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Mit Schreiben vom 08.02.2019, beim BVwG einge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 21. Dezember 2018 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch die B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, und die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, festzustellen, dass a. die Erteilung des Zuschlags durch die Antragsgegnerin am 26. November 2018 an die BBBB nach Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 21. Dezember 2018 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch die B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, und die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen, festzustellen, dass a. die Erteilung des Zuschlags durch die Antragsgegnerin am 26. November 2018 an die BBBB nach Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.02.2019 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 29.01.2019 zugunsten der "XXXX GmbH". Zur
Begründung: der Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheidung brachte sie im Wesentlichen vor, dass die gesetzlich verpflichtende Preisprüfung nicht oder zumindest nicht gesetzeskonform durchgeführt worden se... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 21.12.2018 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte zur Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 11.12.2018 im Wesentlichen folgendes vor: Die präsumtiven Zuschlagsempfänger hätten nachweislich weniger Arbeitsstunden als die gesetzlich vorgeschriebene Normalarbeitszeit angeboten; damit auch ein unzulässiges wirtschaftliches Alternativangebot gelegt. Es liege ein "unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 21.12.2018 stellte die Antragstellerin Anträge auf Nachprüfung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Mit Beschluss vom 02.01.2019, W123 2211644-1/2E, erließ das Bundesverwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung, in der es der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens untersagte, den Zuschlag zu erteilen. 3. Mit Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte am 10.12.2018 unter anderem einen Nachprüfungsantrag und einen Antrag auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "S31 Burgenland Schnellstraße Sicherheitsausbau Knoten Mattersburg - AST Weppersdorf/St. Martin km 50 - 72,5" der Auftraggeberin ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft. Die Antragstellerin bezahlte Pauschalgebühren in Höhe von € 19.44... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 07.12.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, ergänzt mit Schreiben vom 04.01.2019, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Wahl der Direktvergabe kundgemacht am 28.11.2018, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung bekanntgemacht am 28.11.2018, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Mit Erkenntnis des BVwG vom 01.02.2019, W134 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 07.12.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, ergänzt mit Schreiben vom 04.01.2019, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Wahl der Direktvergabe, kundgemacht am 28.11.2018, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, bekanntgemacht am 28.11.2018, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 10.12.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren iVm. einem Antrag auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen aus: Das gegenständliche Verfahren werde al... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 07.12.2018 vor Amtsstundenende einen Nachprüfungsantrag gegen zwei Ausscheidensentscheidungen betreffend zwei verschiedene Abänderungsangebote und gegen eine Zuschlagsentscheidung in dem im
Spruch: konkretisierten Vergabeverfahren ein, welches im September 2018 durch Vergabebekanntmachung eingeleitet worden war. Zur Absicherung ihrer Nichtigerklärungsbegehren begehrte die ASt eine einstweilige Verfügung (= eV). 2. Die Nichtig... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 23. Jänner 2019 ihren Nachprüfungsantrag und den damit verbundenen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie mit Schriftsatz vom 24. Jänner 2019 den Antrag auf Ersatz der Pauschalgebühr zurückgezogen. Das Nachprüfungsverfahren, das Verfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung und das Verfahren über den Ersatz der Pauschalgebühr sind somit beendet. Gemäß § 25a Abs 1 VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spr... mehr lesen...