Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 BVergG 2018

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 121-124 von 124

TE Bvwg Beschluss 2019/9/13 W273 2223161-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Vorbringen der Parteien 1. Mit Schriftsatz vom 06.09.2019 beantragte die XXXX (im Folgenden "Antragstellerin") die Ausscheidensentscheidung vom 26.08.2019 und die Zuschlagsentscheidung vom 02.09.2019 wegen Rechtswidrigkeit für nichtig zu erklären, Akteneinsicht in den Vergabeakt zu gewähren, das Angebot der Antragstellerin und alle Teile des Vergabeakts, die sich auf ihr Angebot beziehen, von der Akteneinsicht durch allfällige weitere Parteien des... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 13.09.2019

TE Bvwg Beschluss 2019/8/30 W187 2222694-1

Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 23. August 2019 beantragte die XXXX , die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "MK-Rem-2019, Lieferung und Montage eines Rasterelektronenmikroskops kurz RE" der Auftraggeberin Montanuniversität Leoben Lehrstuhl für Funktionale Werkstoffe und Werkstoffsysteme, Franz-Josef-Straße 18, 8700 Leoben. 2. Am 23. August 2019 erteilte das Bundesverwaltungsgericht gemäß § 13 Abs 3 AVG iVm ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 30.08.2019

TE Bvwg Beschluss 2019/8/26 W139 2222479-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 14.08.2019 Anträge auf Erlassung einstweiliger Verfügungen in Verbindung mit dem Antrag, die Ausschreibung für nichtig zu erklären, in eventu diskriminierende Anforderungen bzw. technisch unmögliche Spezifikationen in den Ausschreibungsunterlagen streichen, für nichtig zu erklären. In der rechtlichen
Begründung: führte die Antragstellerin folgende Rechtswidrigkeiten der Ausschreibung an: * Verletzung der Gl... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 26.08.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2019/3/14 W187 2214491-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 13. Februar 2019, beim Bundesverwaltungsgericht am 14. Februar 2019 eingelangt, beantragte die AAAA , vertreten durch MMag. Dr. Claus Casati, Rechtsanwalt, Mariahilfer Straße 1b/17, 1060 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der erfolgten Widerrufsentscheidung vom 7. Februar 2019, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Erlassung einer einstwei... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 14.03.2019

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