Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Die XXXX (im Folgenden: Auftraggeberin oder AG) leitete am 08.10.2023 das Vergabeverfahren "Totalunternehmer: Betrieb einer Sortier- und Zählanlage und Bereitstellung von Infrastruktur" zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für das Gebiet Ostösterreich ein. Dieses Verfahren wurde in der Beilage zum Amtsblatt der EU am 11.10.2023 zur GZ OJ S 196/2023 613908-2023 veröffe... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 25.07.2024 stellte die XXXX (im Folgenden: Antragstellerin) den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit den Anträgen auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, auf Akteneinsicht bzw. Ausnahme von der Akteneinsicht, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz der von ihr entrichteten Pauschalge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 10. Juni 2024 beantragte die XXXX vertreten durch Dr. Kathrin Hornbanger, Rechtsanwältin, Wollzeile 6-8, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung von Punkt 16.2: Subunternehmer/verbundene Unternehmen, Punkt 21.4.4: Referenzprojekte und Punkt 22.2: Zusätzliche Referenzen Universitäten und Hochschulen der Teilnahmeunterlagen, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Erlassung einer ei... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 23.05.2024 stellte die XXXX in der Folge Antragstellerin) den gegenständlichen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, verbunden mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der „angefochtene[n] Entscheidung gemäß Schreiben der Auftraggeberin vom 14.5.2024“, einem Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, einem Antrag auf Gebührenersatz sowie auf Akte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 26. November 2021 beantragte die AAAA vertreten durch die Joklik Katary Richter Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Neubaugasse 64-66/1/12, 1070 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Vornahme der entsprechenden Verständigungen und Bekanntmachungen, die Nichtigerklärung der am 19. November 2021 bekanntgegebenen Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werde... mehr lesen...