Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §30 Abs1;
Rechtssatz: Im Haftungsverfahren ist nicht zu prüfen, ob eine Anfechtbarkeit im Sinne der KO vorliegt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. November 2004, 2001/15/0108). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2005150081.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/15/0060 E 29. März 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0127 E 17. Oktober 2001 RS 4 Stammrechtssatz Die Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Abgabenrückstände der Gesellschaft setzt keinen rechtskräftigen Abgabenbescheid ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0030 E 6. Juli 2006 RS 2 Stammrechtssatz Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, befreit nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung der mit der Übernahme der handelsrechtlichen Gesc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Für das Verschulden im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO ist nicht maßgeblich, ob der Geschäftsführer seine Funktion tatsächlich ausgeübt hat, sondern ob er als Geschäftsführer bestellt war und ihm daher die Ausübung dieser Funktion oblegen wäre. Mit der behaupteten Unkenntnis der rechtlichen Stellung eines Geschäftsführers ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erstreckt sich die Haftung des Vertreters zwar nur auf jenen Betrag, um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich erlangt hat. Der Nachweis, welch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0082 E 30. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nach... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei Selbstbemessungsabgaben ist für die Frage, ob die GmbH über Mittel für die Abgabenentrichtung verfügt hat, bereits der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären (vgl das hg Erkenntnis vom 24. Februar 2004, 99/14/0278). Hat die GmbH in diesem Zeit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/15/0060 E 29. März 2007
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt eine auf die §§ 9, 80 BAO gestützte Haftungsinanspruchnahme voraus, dass die rückständigen Abgaben uneinbringlich wurden und dies auf eine schuldhafte Pflichtverl... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichts Salzburg vom 22. Juni 2005 wurde über das Vermögen der B-GmbH der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Noch zuvor hatte das Finanzamt Bescheide an die B-GmbH erlassen, nämlich am 13. Juni 2005 nach einer Lohnsteuerprüfung einen Haftungs- und Abgabenbescheid für die Jahre 2000 bis 2004 und am 9. Juni 2005 einen Sicherstellungsauftrag. Gegen diese Bescheide brachte der Beschwerdeführer als Masseverwalter fristgerech... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichts Salzburg vom 22. Juni 2005 wurde über das Vermögen der B-GmbH der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Am 12. Oktober 2005 erließ das Finanzamt nach einer Lohnsteuerprüfung eine an die B-GmbH gerichtete, als Haftungs- und Abgabenbescheid für den Zeitraum Jänner bis Mai 2005 intendierte Erledigung. Diese Erledigung war an die B-GmbH zu Handen des Beschwerdeführers adressiert. Der Beschwerdeführer brachte als Massev... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §9 Abs1;KO §1 Abs1;KO §3 Abs1;KO §83 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0371 E 8. Februar 2007 RS 2 Stammrechtssatz Eine an die Gemeinschuldnerin zu Handen des Masseverwalters adressierte Erledigung ist nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet. Durch die bloße Zustellung der an die G... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224;BAO §80;BAO §9 Abs1;KO §1 Abs1;KO §3;KO §6 Abs1;KO §78 Abs2;KO §80 Abs1;KO §83 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/15/0371 E 8. Februar 2007 RS 1
(Hier: Im letzten Satz werden nur Haftungsbescheide erwähnt.) Stammrechtssatz Durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Steuerpflichtigen wird das gesamt... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 24. Jänner 2000 wurde die Beschwerdeführerin als Haftungspflichtige gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der W. GmbH im Ausmaß von 4,198.570 S in Anspruch genommen. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Berufung. In dieser brachte sie vor, ihr sei keine schuldhafte Verletzung ihr auferlegter Pflichten nach § 80 BAO vorzuwerfen, weil sie keine Mittel für die insolvent gewordene W. GmbH verwaltet habe. Dies habe vielmeh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Zur Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld bei der zur Haftung Herangezogenen konnte sich die Abgabenbehörde zu Recht darauf stützen, dass Vermögenslosigkeit bzw. Arbeitslosigkeit des Haftenden an sich in keinem... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0080 E 30. März 2006 RS 2
(hier ohne die letzten zwei Sätze) Stammrechtssatz Für das Verschulden im Sinne von § 9 Abs 1 BAO ist nicht maßgeblich, ob der Geschäftsführer seine Funktion tatsächlich ausgeübt hat, sondern ob er als Geschäftsführer bestellt war und ihm daher die Ausübung der Fu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Juni 2000 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Z. GmbH im Gesamtbetrag von 822.180,02 S in Anspruch. Zur Begründung: führte das Finanzamt aus, der Beschwerdeführer sei mit Haftungsbescheid vom 23. Juni 1998 als Haftungspflichtiger für jene Abgabenschuldigkeiten der Z. GmbH in Anspruch genommen worden, die vom Zeitpunkt der Übernahme seiner Geschäftsführungstätigkeit (2. April... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdefall betrifft die Haftung für Abgabenschulden der GmbH, die ausschließlich vor Übernahme der Geschäftsführungsfunktion durch den Beschwerdeführer fällig geworden waren. Damit erweist sich aber der im angefochtenen Bescheid von der belangten Behörde zur Haftung für Lohnsteuer erhobene Vorwurf, der Beschwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom 30. August 1993 bis 7. Juni 1996 Geschäftsführer der A GmbH. Mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 18. Juni 1996 wurde über das Vermögen der A GmbH der Konkurs eröffnet. Im August 1999 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Auf die Konkursgläubiger entfiel eine Quote von 24,074 %. Mit Bescheid vom 27. April 2000 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der A GmbH ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Mit einer wenn auch laufenden Befragung der mit der Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten betrauten Person, ob die "Buchhaltung in Ordnung" sei, kann hinsichtlich der dem Geschäftsführer obliegenden Kontrollpflichten das Auslangen nicht gefunden werden. Allein durch die Entgegennahme von Zusicherungen der zu üb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0149 E 29. März 2001 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, die
Gründe: darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom 16. April 2003 zur Haftung nach §§ 9 und 80 BAO für Abgabenschulden der N GesmbH (Umsatzsteuer für September bis Dezember 2000) im Gesamtbetrag von 58.138,27 EUR herangezogen. Der Beschwerdeführer sei "im betreffenden Zeitraum" Geschäftsführer der N GesmbH gewesen. Hinsichtlich dieser GesmbH sei für die im Spruch: genannten Zeiträume (September bis Dezember 2000) die Umsatzsteuer "rechtskräftig gemeldet, festgesetzt bz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;UStG 1994 §6 Abs1 Z27;
Rechtssatz: Dass die GmbH im in Rede stehenden Zeitraum keine Umsätze oder nur Umsätze erzielt habe, welche unter die Befreiung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 fielen, der zur Abgabenhaftung herangezogene ehemalige Geschäftsführer daher keine Umsatzsteuervoranmeldungen abg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Zeitraum vom 2. Oktober 1995 bis 28. August 1998 handelsrechtlicher Geschäftsführer und (zu 50% beteiligter) Gesellschafter der F-GmbH. Weitere Geschäftsführer waren nicht bestellt. Am 18. August 1998 wurde über das Vermögen der F-GmbH der Konkurs eröffnet. Mit Bescheid vom 16. Oktober 2003 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer nach den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft im Ausmaß eines Betrages von EUR 49.780,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 18. April 1995 Geschäftsführer der A-GmbH, die am 20. Februar 2001 infolge Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Firmenbuch gelöscht wurde. Mit Bescheid vom 6. März 2001 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß § 9 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der A-GmbH im Ausmaß von rund S 322.000,-- heran. Der Beschwerdeführer erhob Berufung und brachte vor, er habe im April 1995 25 % der Stammeinlage der A-GmbH übernommen und sei in der Folge ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, befreit nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung der mit der Übernahme der handelsrechtlichen Geschäftsführung verbundenen gesetzl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Zu den im § 80 BAO genannten Personen gehören auch die Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Ihnen fallen die im § 80 Abs. 1 BAO erwähnten Pflichten grundsätzlich auch dann zu, wenn noch andere Geschäftsführer bestellt sind, es sei denn, dass Aufgabenteilungen bestehen (Hinweis E 27. August 1990... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Dass sich der Geschäftsführer bei Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf genommen hat oder sich (auf Grund fehlender Kenntnisse) eine derartige Beschränkung sogar selbst ausbedungen hat, begründete ein für die Haftung relevantes Ve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens oder gar einer strafgerichtlichen Verurteilung ist nicht Voraussetzung der Haftungsinanspruchnahme nach §§ 9 und 80 BAO (Hinweis E 4. April 1990, 89/13/0212). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2006150030.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0121 E 25. November 2002 RS 1
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Verletzt der mit abgabenrechtlichen Angelegenheiten nicht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/13/0035 E 15. Juni 2005 RS 1
(hier ohne die letzten beiden Sätze) Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er den auferlegten Pflichten nicht entsprochen habe, insbesondere nicht habe Sorge tragen können,... mehr lesen...