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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Dass sich der Geschäftsführer bei Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf genommen hat oder sich (auf Grund fehlender Kenntnisse) eine derartige Beschränkung sogar selbst ausbedungen hat, begründete ein für die Haftung relevantes Verschulden (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 19. Februar 2002, 2001/14/0205, vom 22. Jänner 2004, 2003/14/0097, vom 15. Juni 2005, 2005/13/0035, und vom 30. März 2006, 2003/15/0080).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150030.X01Im RIS seit
16.08.2006Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008