RS Vwgh 2006/7/6 2006/15/0030

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Veröffentlicht am 06.07.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Dass sich der Geschäftsführer bei Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf genommen hat oder sich (auf Grund fehlender Kenntnisse) eine derartige Beschränkung sogar selbst ausbedungen hat, begründete ein für die Haftung relevantes Verschulden (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 19. Februar 2002, 2001/14/0205, vom 22. Jänner 2004, 2003/14/0097, vom 15. Juni 2005, 2005/13/0035, und vom 30. März 2006, 2003/15/0080).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150030.X01

Im RIS seit

16.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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