RS Vwgh 2006/11/16 2006/14/0026

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Veröffentlicht am 16.11.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Beschwerdefall betrifft die Haftung für Abgabenschulden der GmbH, die ausschließlich vor Übernahme der Geschäftsführungsfunktion durch den Beschwerdeführer fällig geworden waren. Damit erweist sich aber der im angefochtenen Bescheid von der belangten Behörde zur Haftung für Lohnsteuer erhobene Vorwurf, der Beschwerdeführer habe deshalb eine schuldhafte Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten zu vertreten, weil er die vereinbarten Löhne "voll" ausbezahlt habe, als rechtsirrig. Ein solcher Sorgfaltsverstoß anlässlich der Auszahlung der Löhne könnte nämlich nur demjenigen Geschäftsführer angelastet werden, der im Fälligkeitszeitpunkt der auf den Lohnzahlungen lastenden Lohnsteuer die Geschäftsführungsfunktion innehatte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006140026.X01

Im RIS seit

06.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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