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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, befreit nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung der mit der Übernahme der handelsrechtlichen Geschäftsführung verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150030.X02Im RIS seit
16.08.2006Zuletzt aktualisiert am
12.07.2008