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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Abgesehen davon, dass die Lohnsteuer gemäß § 83 Abs. 1 EStG 1988 der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber schuldet, ist dann, wenn die Lohnsteuer nicht einbehalten und abgeführt wird, von einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. Mai 1997, 96/15/0003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005150081.X02Im RIS seit
08.05.2007