RS Vwgh 1997/1/23 95/15/0173

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Veröffentlicht am 23.01.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (Hinweis E 20.9.1996, 94/17/0122). Dieses Ermessen umfaßt auch das Ausmaß der Heranziehung zur Haftung innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Rahmens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995150173.X04

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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