Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 28. März 1997, GZ 4 S 241/97n, war über das Vermögen der Primärschuldnerin R-GesmbH das Konkursverfahren eröffnet worden. Die Masseverwalterin gab in einem Schreiben vom 26. August 1997, gerichtet an den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6-Rechnungsamt, zu einer Anfrage bezüglich des Getränkesteuerkontos und des Kommunalsteuer/DGA-Kontos der Gemeinschuldnerin bekannt, dass mangels Masse keine Konkursquote zur Ausschüttung gelange... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0095 E 13. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Wird ein Konkursantrag mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens abgewiesen, ergibt sich zweifelsfrei, daß die strittigen Abgaben nicht mehr einbringbar sind. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;StPO 1975 §109;StPO 1975 §259;StPO 1975 §458 Abs2;StPO 1975 §90 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0158 E 22. Februar 2000 RS 2 Stammrechtssatz Weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0233 E 28. Mai 2002 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuwe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/13/0052 E 29. Jänner 2003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0083 E 25. Juni 1996 RS 7 Stammrechtssatz Die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Haftungspflichtigen betreffend das Fehlen der erford... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/13/0052 E 29. Jänner 2003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0059 E 27. August 1990 RS 7 Stammrechtssatz Wird der Geschäftsführer so behindert, daß er die seinen Rechts... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/13/0052 E 29. Jänner 2003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/17/0280 E 25. Oktober 1996 RS 4 Stammrechtssatz Die Beauftragung eines Steuerberaters mit den Abgabenangelegenheiten der GmbH enthebt den ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80BAO §9 Abs1EStG 1988 §78 Abs3 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/15/0030 E 19.12.2002
Rechtssatz: Wird die Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gm... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 26. Juni 2001 machte der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer als den Geschäftsführer einer näher bezeichneten GmbH für den Rückstand dieser GmbH an Anzeigenabgabe für den Zeitraum März 1998 bis Februar 2000 in der Höhe von S 299.347,50 (EUR 21,754,43) gemäß §§ 7 und 54 WAO haftbar und forderte ihn auf, diesen Betrag binnen einem Monat ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Bes... mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 26. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer "gemäß § 7 und § 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" für den Rückstand an Lohnsummensteuer der W-Gesellschaft mbH (im Folgenden: GmbH) in der Höhe von S 15.042,-- für den Zeitraum 1988 bis Juli 1989 haftbar gemacht und zur Zahlung dieses Betrages aufgefordert. Der Beschwerdeführer erhob Berufung gegen diesen Besch... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 23. August 1996 wurde der Beschwerdeführer "gemäß §§ 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der geltenden Fassung," für den Rückstand an Anzeigenabgabe der Sch Ges.m.b.H. in Liquidation in der Höhe von S 45.913,-- für den Zeitraum August 1992 bis Dezember 1992 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag binnen einem Monat ab Zustellung zu entrichten. Der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die den Vertreter betreffende Behauptungs- bzw. Nachweispflicht kann nicht so aufgefasst werden, dass die Abgabenbehörde jedweder Ermittlungspflicht entbunden wäre. Die daraus ableitbare Pflicht des Vertreters, am Ermittlungsverfahren betreffend das Fe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Beauftragung eines Steuerberaters mit den steuerlichen Agenden kann den Geschäftsführer der GmbH nicht exkulpieren (Hinweis E 6. August 1996, 92/17/0186). Die Betrauung einer Abteilung eines Konzernunternehmens mit der Abgabenberechnung und Abführu... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/17/0244 E 22. Februar 1991 RS 4 Stammrechtssatz Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel. Außerdem hat er darzutun, daß er die Ab... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nach der hg. Rechtsprechung nicht Rechtsvoraussetzung für die Heranziehung eines Vertreters als eines Haftungspflichtigen, dass die Abgabenschuldigkeiten des Vertretenen nicht nur bei diesem, sondern auch bei den früheren Vertretern nicht einbri... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertritt, ist zwar die Geltendmachung der Haftung in das Ermessen der B... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0042 E 29. Jänner 1993 RS 3 Stammrechtssatz Gegen die Gleichbehandlungspflicht verstößt ein Geschäftsführer, der Abgabenschulden bei Fälligkeit nicht vollständig entrichtet, dann nicht, wenn die Mi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten endet nicht mit dem Zeitpunkt der Entstehung der (Abgabenzahlungs-)Schuld, sondern erst mit deren Abstattung. Der Primärschuldner bleibt verpflichtet, Abgabenschuldigkeiten, mit deren Abfuhr bzw. Ei... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift, der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides und weiteren vom Beschwerdeführer der Beschwerdeschrift angeschlossenen Beilagen ergibt sich Folgendes: Mit Haftungsbescheid vom 25. Oktober 2001 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten einer Winzergenossenschaft an Umsatzsteuer für die Zeiträume "11/97, 01/98, 02/98 und 1998" im Gesamtbetrag von S 477.975,-- mit der B... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der D GesmbH für aushaftende Abgabenschuldigkeiten (Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer für 1988 und 1989, Lohnsteuer 1990 und Umsatzsteuer für Juni 1991 im Gesamtbetrag von 291.871 S) zur Haftung herangezogen und aufgefordert, diesen Betrag zu entrichten. In der dagegen erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, die D GesmbH sei erheblich überschuldet und er sei als Geschäftsführe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0149 E 29. März 2001 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, die
Gründe: darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0233 E 28. Mai 2002 RS 1
(hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0207 E 19. Februar 2002 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes begründet es ein haftungsrelevantes Verschulden des Vertreters einer Gesellschaft, wenn der Vertreter eine solche Beschränkung seiner Befugnisse in Kauf nimmt, welche die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung dem Abgabengläubiger gegenüber in Fr... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 17. Jänner 1995 wurde die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der V GmbH für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GmbH (laut beiliegender Rückstandsaufgliederung) zur Haftung herangezogen und aufgefordert, die entsprechenden Beträge zu entrichten. Der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin erhob Berufung und brachte vor, dass Anfang Dezember 1994 sämtliche Geschäftsunterlagen, inklusive PC und Buchhaltungsunterlagen vom Landesgericht E... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 23. Dezember 1999 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der M GmbH im Ausmaß von insgesamt S 209.458,13 (Umsatzsteuer Dezember 1998 bis Februar 1999; Dienstgeberbeitrag 1998 und März 1999, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 1998 und März 1999, Lohnsteuer März 1999 und Säumniszuschläge) in Anspruch. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Haftung im Ausmaß von 75 % d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. November 1996 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der A GmbH gemäß §§ 9, 80 BAO für deren aushaftende Abgabenschuldigkeiten zur Haftung herangezogen und aufgefordert, die entsprechenden Beträge zu entrichten. In der Begründung: wurde ausgeführt, dass auf Grund der am 15. Dezember 1994 erfolgten Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens und der am 20. März 1996 erfolgten Eröffnung eines Anschlusskonkurses, aber auch auf Grund der Aussagen des Beschwerdeführers... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage des Verschuldens ist es unerheblich, ob der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der vertretenen GmbH rechtzeitig gestellt wurde (Hinweis E VS 22. September 1999, 96/15/0049). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2000150081.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/17/0420 E 20. September 1996 VwSlg 7120 F/1996 RS 2
(hier ohne Klammerausdruck im RS-Text) Stammrechtssatz Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene (im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe) überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt der Vertreter dadurch keine abgabenrechtlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der Benachteiligung des Abgabengläubigers erstreckt sich die Haftung des Vertreters nur auf jenen Betrag, um den bei gleichmäßiger Behandlung der Verbindlichkeiten die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Der Nachweis, welch... mehr lesen...