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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Die Beauftragung eines Steuerberaters mit den steuerlichen Agenden kann den Geschäftsführer der GmbH nicht exkulpieren (Hinweis E 6. August 1996, 92/17/0186). Die Betrauung einer Abteilung eines Konzernunternehmens mit der Abgabenberechnung und Abführung der Abgaben ist grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als die Beauftragung eines Steuerberaters mit der Durchführung dieser Tätigkeiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998170044.X01Im RIS seit
22.04.2003