RS Vwgh 2002/12/19 99/16/0446

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Veröffentlicht am 19.12.2002
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/13/0052 E 29. Jänner 2003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/17/0280 E 25. Oktober 1996 RS 4

Stammrechtssatz

Die Beauftragung eines Steuerberaters mit den Abgabenangelegenheiten der GmbH enthebt den Geschäftsführer jedenfalls nicht der Pflicht, die beauftragte Person bei ihrer Tätigkeit zu überwachen, und zwar zumindest in solchen Abständen, die es ausschließen, daß ihm Steuerrückstände verborgen bleiben (Hinweis: E 13.9.1988, 87/14/0148; E 16.10.1992, 91/17/0124).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999160446.X03

Im RIS seit

28.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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