Mit Bescheid vom 22. Mai 1997 zog das Finanzamt X den Beschwerdeführer als (ehemaligen) Geschäftsführer der F-GmbH gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für diverse Abgabenschulden der Gesellschaft (Umsatzsteuer 1993, Mai 1996 sowie Juli 1996 bis Februar 1997, Körperschaftsteuer 4. Quartal 1996 und 1. Quartal 1997, Dienstgeberbeitrag Mai 1996, Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge samt Zuschlägen 1995 sowie Juni 1996 bis März 1997, Kammerumlage 4. Quartal 1996, diverse Säumniszuschläge, Zwangss... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 24. Jänner 1996 Geschäftsführer der H GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 26. Mai 1997 der Konkurs eröffnet worden ist. Nach Verteilung des Massevermögens - auf die Konkursgläubiger entfiel eine Quote von 17,37883 % - wurde der Konkurs mit Beschluss vom 22. Juni 1998 aufgehoben. Mit Haftungsbescheid vom 24. März 1999 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer für folgende Abgabenschulden der H GmbH in Anspruch... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdeverfahrens wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Mai 2002, 99/14/0233, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 1. Juni 1999 wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben. Begründend führte der Verwaltungsgerichtshof aus, die belangte Behörde habe bei Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 BAO offenbar in Verkennung der Rechtslage keine konkreten Feststellungen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für diverse Abgabenschulden der V-GmbH im Ausmaß von 1,628.461,92 S (Umsatzsteuer 1996 - Oktober 1998, Körperschaftsteuer 2. - 4. Quartal 1998, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag März 1998 - Oktober 1998, Säumniszuschläge 1997 und 1998, Pfändungsgebühren und Barauslagenersätze 1998, Stundungszinsen 1998) herangezogen. Der Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0104 E 16. Dezember 1999 RS 4 Stammrechtssatz Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgabe sind nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine - dem Haftenden durch § 248 BAO ermöglichte - Berufung gegen den Abga... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;FinStrG §33; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0158 E 22. Februar 2000 RS 3 Stammrechtssatz Während der Tatbestand der Abgabenhinterziehung ein vorsätzliches Handeln erfordert, setzt die Haftung des Geschäftsführers gemäß § 9 BAO eine bestimmte Schuldform nicht voraus (Hinweis E 18.10.1995, 91/13/0037, 0038). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Dass in einem Haftungsbescheid nur die unberichtigt aushaftenden Abgaben und nicht auch die (von der Primärschuldnerin geleisteten) Zahlungen aufscheinen, liegt im Wesen der persönlichen Haftung als Maßnahme der Abgabeneinhebung. Solcherart besteht daher kein frei wählbarer "Beobachtungszeitraum". ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer damit rechnen muss, durch die Zession die liquiden Mittel zur Berichtigung anderer Schulden ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;FinStrG §136;StPO 1975 §109;StPO 1975 §259;StPO 1975 §458 Abs2;StPO 1975 §90 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0158 E 22. Februar 2000 RS 2 Stammrechtssatz Weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Vor... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten endet nicht mit dem Zeitpunkt der Entstehung der (Abgabenzahlungs-)Schuld, sondern erst mit deren Abstattung (Hinweis E 30.5.1989, 89/14/0043). Die GmbH bleibt verpflic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0269 E 18. Dezember 1997 VwSlg 7244 F/1997 RS 2
(hier nur dritter Satz) Stammrechtssatz Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört es, dafür zu sorgen, daß die Abgaben entrichtet werden. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob den Vertreter diese Pflicht getroffen hat, be... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0114 E 16. Dezember 1991 RS 4 Stammrechtssatz Die Übertragung der steuerlichen Agenden durch den Geschäftsführer an einen Dritten befreit den Geschäftsführer keinesfalls von seiner Haftung; insbesondere kann in einem solchen Fall die Verletzung von Auswahlpflichte... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §27 Abs1;KO §30 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Vorliegen eines Anfechtungstatbestandes im Sinne der Konkursordnung ergibt sich keineswegs zwingend, dass der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer die Abgabenbehörde insgesamt bevorzugt befriedigt hat. Die Anfechtungsbestimmungen der Konkursordnung richten sich ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0049 E VS 22. September 1999 RS 6 Stammrechtssatz Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern - was sich aus dem Wort "insoweit" in § 9 BAO eindeutig ergibt - nur in dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen der (schuldhaften) Pflichtver... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse verpflichtete den Beschwerdeführer mit Rückstandsausweis vom 20. Mai 1998 als Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. als persönlich haftender Gesellschafterin einer näher bezeichneten KG, die rückständigen vollstreckbaren Zuschläge zum Lohn gemäß § 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 648.741,-- zu bezahlen. Der Beschwerdeführer erhob Einspruch, in dem er im Wesentlichen nicht bestr... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BUAG §25a Abs7;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0261 E 7. September 1990 RS 7 Stammrechtssatz Ein für die Haftung gemäß den §§ 9 und 80 BAO relevantes Verschulden liegt auch dann vor, wenn sich ein Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Besch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80;BAO §9 Abs1;BUAG §21;BUAG §25a Abs7;BUAG §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0332 E 14. März 2001 RS 1 Stammrechtssatz § 25a Abs 7 BUAG ist nicht anders zu verstehen als die dieser Vorschrift entstehungsgeschichtlich zu Grunde liegenden Vorschriften... mehr lesen...
Die CBS GmbH mit Sitz in S. (in der Folge: CBS-S), die sich mit dem Handel von Kosmetikprodukten befasst, wurde mit Gesellschaftsvertrag 1984 gegründet. Gesellschafterin ist die CBS AG in Liechtenstein. Die Geschäftsführung obliegt seit Errichtung der CBS-S dem Beschwerdeführer und von 1989 bis 1997 auch Rudolf G. Mit Bescheid vom 22. Juli 1998 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO in das Vermögen der CBS-S die Sicherstellung der Gewerbesteuer 1992 bis 1994, Körperschaftsteuer 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 3 Stammrechtssatz Im Fall einer Aufteilung der Agenden zwischen mehreren Geschäftsführern einer GmbH können im Regelfall die mit Abgabenangelegenheiten nicht befaßten Personen zur Haftung dafür nicht herangezogen werden (Hinweis E 26.1.1982, 81... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §95;EStG 1988 §96;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer (§§ 95, 96 EStG 1988) haben unter der Sanktion des § 9 Abs. 1 BAO die Vertreter der juristischen Person zu erfüllen (Hofstätter/Reichel, Kommentar, § 95 Tz 3 letzter Absatz). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH kommt es für die Beurteilung der Verschuldensfrage darauf an, welcher der Geschäftsführer mit der Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten befaßt gewesen ist. Eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der En... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 5. Mai 1993 alleiniger Geschäftsführer der H GesmbH (im Folgenden: Gesellschaft); ab 9. März 1998 deren Liquidator. Weiters war er Gesellschafter dieser Gesellschaft. Laut einem am 2. September 1999 eingeholten Firmenbuchauszug wies das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 9. März 1998 einen Konkursantrag mangels Vermögens der Gesellschaft ab; gemäß § 1 Amtslöschungsgesetz wurde die Gesellschaft aufgelöst. Die Gesellschaft betrieb einen Handel mit W... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §81;BAO §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/16/0219 E 22. Mai 2003 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0095 E 13. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Wird ein Konkursantrag mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens abgewiesen, ergibt sich zweifelsfrei, daß die strittigen Abgaben nicht mehr einbrin... mehr lesen...
Über das Vermögen der D KG wurde am 15. Juni 1981 der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer als Masseverwalter bestellt. Im Zug einer im November 1982 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, die D KG habe die im Monat Juni 1981 fälligen Löhne und Gehälter nicht mehr ausbezahlt. Diese und weitere Ansprüche der Arbeitnehmer (Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Abfertigungen etc) seien aus Mitteln des Insolvenz-Ausgleichs-Fonds nach dem Insolvenz-Entgeltsicheru... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §83 Abs1;
Rechtssatz: Der zur Haftung für Abgabenschulden der KG herangezogene Masseverwalter hätte den nunmehr behaupteten Anspruch der Masse an die Abgabenbehörde mittels Klage durchsetzen müssen. Im Haftungsverfahren ist es unzulässig, einen im Konkursverfahren versäumten Anspruch durch Verringerung des H... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §79 Abs1;EStG 1988 §79 Abs1;IESG;
Rechtssatz: Einem Masseverwalter muss bei nur geringer Sorgfalt bekannt sein, dass er für die nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz vom Arbeitsamt ausbezahlten Beträge die lohnabhängigen Abgabe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs1;EStG 1972 §79 Abs1;EStG 1988 §78 Abs1;EStG 1988 §79 Abs1;
Rechtssatz: Mit den Ausführungen, er habe darauf vertraut, die Finanzprokuratur, die auch im Gläubigerausschuss vertreten gewesen sei, werde als Vertreter des Bundes mit dem von ihm an sie überwiesenen Betrag auch die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0251 E 23. Mai 1990 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Zu den gesetzlichen Vertretern im Sinne des § 80 Abs 1 BAO gehören auch die Masseverwalter. Auch wenn es zu einem Konkursfortbetrieb durch den Gemeinschuldner kommt, hat der Masseverwalter als dessen gesetzlicher Vertreter gem §... mehr lesen...
Mit Note vom 1. Juni 1999 kündigte das Hauptzollamt Wien dem Beschwerdeführer an, seine Haftung als Geschäftsführer der Komplementär GmbH einer KG für vier konkrete, vor dem 1. Jänner 1995 fällig gewordene Einfuhrumsatzsteuerschulden der KG, deren Einbringung vergeblich versucht worden sei, in Anspruch zu nehmen. Dabei waren die vier Schulden jeweils mit der Geschäftszahl, dem Zahlungstermin und der Höhe angegeben. Darauf antwortete der Beschwerdeführer wie folgt: "Zu Ihrem ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0041 E 21. Dezember 1999 RS 3 Stammrechtssatz Es ist Sache des Vertreters, im Verwaltungsverfahren darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich war, widrigenfalls die Beh annehmen darf, dass eine verschuldete Pflichtverletzung vorliegt (Hinweis E 10.... mehr lesen...