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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/13/0052 E 29. Jänner 2003Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/17/0083 E 25. Juni 1996 RS 7Stammrechtssatz
Die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Haftungspflichtigen betreffend das Fehlen der erforderlichen Mittel entbindet die Beh dann nicht von ihrer Ermittlungspflicht und Feststellungspflicht, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen dieser Mittel ergeben oder der Geschäftsführer nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen aufstellt (Hinweis E 29.1.1993, 92/17/0042).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999160446.X04Im RIS seit
28.04.2003