Mit Bescheid vom 29. Jänner 1999 wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 WAO als Geschäftsführer der K GmbH i.L. für die in der Zeit von September 1994 bis Juli 1997 durch das Vermieten von Bild- und Programmträgern (Videoverleih) entstandene Vergnügungssteuerschuld im Betrag von insgesamt S 430.161,-- haftbar gemacht und zur Zahlung dieses Betrages aufgefordert. In der Begründung: wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer ab 11. S... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten endet nicht mit dem Zeitpunkt der Entstehung der (Abgabenzahlungs-)Schuld, sondern erst mit... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0127 E 24. September 2002 RS 4 Stammrechtssatz Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinb... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 11. Oktober 1996 wurde dem Finanzamt mitgeteilt, die GmbH, deren einziger Geschäftsführer der Beschwerdeführer war, befinde sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Es seien jedoch bereits Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Liquidität gesetzt worden. Um diese Maßnahmen zu einem Erfolg führen zu können, wurde beantragt, die Umsatzsteuer für die Monate Juli und August 1996 sowie die Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag und den Dienstgeberzuschlag für den Monat September 1996 ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0049 E VS 22. September 1999 RS 8
(hier nur zweiter bis vierter Satz; Zwangsausgleich) Stammrechtssatz In Bezug auf die Vertreterhaftung ist - insoweit in Abkehr von der mit dem E vom 26.6.1996, 95/16/0077, VwSlg 7105 F/1996, entwickelten Judikaturli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0029 E 19. Dezember 2002 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Wird die Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - ungeachtet der wirtschaftlichen Sc... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei vom 3. April 1997 wurde die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der H GmbH u. a. für folgende Rückstände zur Haftung herangezogen: Kommunalsteuer Rest 1996 S 36.930,-- Kommunalsteuer 1+2/97 S 77.583,-- Nebengebühren wie Säumniszuschlag S 2.345,17 Mahngebühr S 200,- - Begründend wurde ausgeführt, dass trotz diverser Mahnungen die erwähnten Abgaben von der H GmbH nicht entrichtet worden seien. Gemäß § 8... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. März 1997 wurde der Beschwerdeführer vom Finanzamt für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der G GmbH im Ausmaß von S 3,914.810,-- (Umsatzsteuer 1996, Lohnsteuer 1996, Dienstgeberbeitrag 1996, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 1996, Säumniszuschlag 1996, Säumniszuschlag 1997) gemäß §§ 9 und 80 BAO als Haftungspflichtiger in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. Der Beschwerdeführer erh... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: "Langjähriges ordnungsgemäßes Funktionieren und Bedienen der abgabenrechtlichen Verpflichtungen" auch ohne Mitwirkung der Beschwerdeführerin befreit diese von ihren Kontroll- und Überwachungspflichten als Geschäftsführerin nicht. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die Haftung nach § 9 BAO ist nur die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten von Bedeutung, nicht jedoch ein Verschulden des Vertreters am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (Hinweis E 18. November 1991, 90/15/0176). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2000150086.X02 ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Betrauung Dritter (zB Angestellter) mit abgabenrechtlichen Pflichten reicht für sich nicht aus, um eine Behinderung an der Ausübung der Geschäftsführerfunktion zu beseitigen, da der Geschäftsführer das Personal in solchen Abständen zu ü... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Abtretung sämtlicher Buchforderungen an ein Kreditinstitut zur Kreditbesicherung (Mantelzessionsvertrag) stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Vertreter damit rechnen muss, durch die Zession dem Vertretenen seine liquiden Mit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0040 E 29. Juni 1999 RS 2 Stammrechtssatz Die Unterlassung der Abfuhr der Lohnsteuer für ausgezahlte Löhne kann im Hinblick auf § 78 Abs 3 EStG 1988 nicht mit dem Hinweis der nicht ausreichenden Mittel als unverschuldete Pflichtverletz... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann im Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt wird, andererseits andere andrängende Gläubiger - insbesondere der Bund a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorbringen, dass im angefochtenen Bescheid Feststellungen über die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten ungenügend seien, ist nicht stichhaltig. Konnte die belangte Behörde auf Grund der Mitteilung des Masseverwalters unbedenklich annehmen, dass voraussichtlich mit einer Konkursquote im einstelligen Bereic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0127 E 24. September 2002 RS 4 Stammrechtssatz Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre (Hinweis E 16. Dezember 1999, 96/15/0104). D... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §156 Abs1;KO §156;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0049 E VS 22. September 1999 RS 10
(hier NÖ LAO 1977 anzuwenden) ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: Behauptet ein Geschäftsführer, er sei etwa durch Krankheit an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert worden, so schließt dies ein Verschulden an der Verletzung seiner Pflichten nicht aus, da der Geschäftsführer - wie auch in anderen... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 29. November 1999 nahm das Finanzamt Linz den Beschwerdeführer gemäß § 9 iVm §§ 80 und 224 BAO für diverse aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin im Ausmaß von S 2,431.582,-- (Umsatzsteuer für März 1999 S 2,299.098,--, Dienstgeberbeitrag 1998 S 112.980,--, Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag 1998 S 12.048,--, Straßenbenützungsabgabe Jänner bis Dezember 1998 S 219,-- und Kraftfahrzeugsteuer Jänner bis Dezember 1998 S 7.267,--) in Anspruch und ford... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären. Bei Selbstbemessungsabgaben ist maßgebend, wann die Abgaben bei ordnungsgemäßer S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Es ist Sache des Vertreters, bereits im verwaltungsbehördlichen Verfahren die
Gründe: darzutun, aus welchen ihm die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten unmöglich gewesen ist, widrigenfalls angenommen werden kann, dass die Pflichtverletzung schuldhaft gewesen ist. Zudem spricht bei schuldhafter Pflichtverletzung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern nur in dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung des Vertreters und dem Entgang von Abgaben besteht. Reichten die liquiden Mittel nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden, so erstreckt... mehr lesen...
Mit Rückstandsausweis vom 7. Juli 1997 verpflichtete die mitbeteiligte Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (im Folgenden: Kasse) gemäß § 25a Abs. 7 BUAG die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der Firma N. Bauunternehmung GesmbH, ordnungsgemäß vorgeschriebene, rückständige und vollstreckbare Zuschläge zum Lohn gemäß den §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 50.627,-- (zuzüglich Zinsen) für November 1995 sowie März und April 1996 zu entrichten. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80;BAO §9 Abs1;BUAG §21;BUAG §25a Abs7;BUAG §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0332 E 14. März 2001 RS 1 Stammrechtssatz § 25a Abs 7 BUAG ist nicht anders zu verstehen als die dieser Vorschrift entstehungsgeschichtlich zu Grunde liegenden Vorschriften... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war einziger Geschäftsführer einer vermögenslosen GmbH, deren alleiniger Zweck darin bestand, Komplementär einer KG zu sein. Mit Beschluss vom 8. Oktober 1996 wurde der Konkurs über das Vermögen der KG eröffnet. Mit Schreiben vom 15. April 1997 teilte das Finanzamt dem Beschwerdeführer mit, es beabsichtigte ihn als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der KG infolge schuldhafter Verletzung der ihm auferlegten Pflichten zur Haftu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH führt ein Zessionsvertrag, auf Grund dessen der Geschäftsführer die Disposition über eingehende Mittel verliert, somit nicht mehr in der Lage ist, alle andrängenden Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen, zur Inanspruchnahme des Geschäftsführers als Haftenden für Abgabenschulden (H... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §224 Abs1;BAO §303;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art7 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0049 E VS 22. September 1999 RS 8
(hier nur zweiter, dritter und vierter ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem vorgelegten Bescheid ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer sei mit Bescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 15. Juli 1998 in seiner Eigenschaft als ehemaliger Geschäftsführer der Villa GaststättenbetriebsgmbH für die im Zeitraum September 1995 bis Jänner 1997 entstandenen Rückstände an Vergnügungssteuer dieser GmbH zur Haftung herangezogen worden. In der Berufung habe der Beschwerdeführer ausgeführt, der Abgabenrückstand se... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Mai 2001 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO als Geschäftsführer der P GmbH für Abgaben in der Höhe von S 198.168,-- (Umsatzsteuer 1995 und Kammerumlage 1995) zur Haftung herangezogen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Abgaben bei der P GmbH auf Grund eines abgeschlossenen Konkursverfahrens nicht hätten eingebracht werden können. Bisherige Vollstreckungsmaßnahmen seien erfolglos verlaufen. Da der Beschwerdeführer als zur Vertretung berufen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war einer der beiden Geschäftsführer der P-GmbH, über deren Vermögen am 7. November 1996 der Konkurs eröffnet worden ist. Das Konkursverfahren wurde im Oktober 2000 nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben, die Konkursgläubiger der allgemeinen Klasse erhielten eine Quote von 8,0327 %. Mit Bescheid vom 24. Jänner 1997 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß § 9 iVm § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der P-GmbH im Ausmaß von S 3,863.626,-- heran. In ... mehr lesen...