Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen w... mehr lesen...
Über das Vermögen des Favoritner Clubs S wurde mit Beschluss des HG Wien vom 9. Juli 1993, 4 S 132/93-1, der Konkurs eröffnet. Mit Beschluss des HG Wien vom 12. Juni 1996 wurde ein in der Tagsatzung vom 23. April 1996 beschlossener Zwangsausgleich bestätigt; die Konkursgläubiger erhielten 20 % zahlbar je zur Hälfte innerhalb von sechs Monaten ab Ausgleichsannahme. Nach den Vereinsstatuten wird der Verein nach außen durch den Obmann und bei dessen Verhinderung durch zwei Vors... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/15/0055 E 28. Jänner 2005
Rechtssatz: Wird die Wahrnehmung steuerlicher Agenden anderen Personen übertragen, so treffen den Vertreter der juristischen Person entsprechende Kontroll- und Überwachungspf... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 17. September 1997 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der B-GmbH gemäß den §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GmbH, über deren Vermögen am 25. November 1996 das Konkursverfahren eröffnet worden war, zur Haftung herangezogen und aufgefordert, die entsprechenden Beträge zu entrichten. Dabei wurde unter Berücksichtigung des vom Masseverwalter mitgeteilten Umstandes, dass mit einer Quote von 20 % zu rechnen sei, davo... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;KO §66; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0049 E VS 22. September 1999 RS 3
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Die Uneinbringlichkeit der Abgaben liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (Hinweis E 8.11.1978, 1199/78; Hinweis Ritz, Kommentar zur BAO/2, Tz 5f zu §... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 22. April 1996 wurde der Beschwerdeführer auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 i.V.m. den §§ 2 und 5 WAO als Geschäftsführer der Videotheken-K. GmbH für die in der Zeit vom 1. August 1993 bis 31. Mai 1994 in Wien 4, Wiedner Hauptstraße 79/19, Wien 21, Leopoldauerstraße 30, und sonstigen Betriebsstätten in Wien, durch das Vermieten von Film- und Programmträgern (Videoverleih) entstandene Vergnügungssteuer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer der R-GmbH gewesen. Die Generalversammlung der R-GmbH hat am 24. September 1991 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Zum einzelvertretungsbefugten Liquidator wurde der Beschwerdeführer bestellt. Am 12. Jänner 1993 ist die R-GmbH gemäß § 2 Amtslöschungsgesetz von Amts wegen im Firmenbuch gelöscht worden. Mit Bescheid vom 1. März 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 BAO als Haftungspflichtiger für im Einzelnen genannte Abgabenschulden... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0104 E 16. Dezember 1999 RS 3 Stammrechtssatz Der Haftende erfährt nur dann eine Einschränkung der Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre (Hinweis E VS 22.9.1999, 96/15/0049). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine Geringfügigkeit der Beträge (die Beträge an Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Vermögensteuer und Rückforderung an Investitionsprämie betragen insgesamt ca 27.000 S) steht der Geltendmachung der Haftung nicht entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Auch hinsichtlich Umsatzsteuer besteht die Haftung nach § 9 BAO nicht, wenn der Geschäftsführer nachweist, dass er nicht über die Mittel zur Entrichtung der Abgabe verfügt hat (Hinweis E 16. Dezember 1999, 96/15/0104). Die Tatsache des Preisverfalls bestimmter Produkte (hier: Teppiche), mit denen die Gesellschaft han... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs2;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Wenn der erstinstanzliche Haftungsbescheid nicht nur den Gesamtbetrag der Haftung, sondern die einzelnen Abgaben, für welche die Haftung geltend gemacht wird, ziffernmäßig anführt und die Berufung gegen einen solchen Bescheid als unbegründet abgewies... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §47;AbgEO §51 Abs1;BAO §20;BAO §224 Abs1;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;
Rechtssatz: Sollte es zutreffen, dass die Umsatzsteuerschuld, für welche der Vertreter zur Haftung herangezogen worden ist, auch Beträge enthält, die aus dem Verkauf der vom Finanzamt gepfändeten Waren resultieren, so hätte die belangte Behörde begründen... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0075 E 7. Juni 2001 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes des § 7 Abs 1 Wr LAO ist ua eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter. Zu dessen Pflichten gehört es, für die Entrichtung der ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung über das Vermögen der Primärschuldnerin erfolgte im konkreten Fall etwa 10 Monate nach Bestellung des Beschwerdeführers zum Geschäftsführer. Welche Schritte der Beschwerdeführer in diesem Zeitraum unternommen hat, um sich über die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Es obliegt dem Vertreter, die
Gründe: darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Im diesem Sinn ist es die Aufgabe des Vertreters, allfällig vorliegende
Gründe: aufzuzeigen, dass und aus welchen Gründen ihm ein Verschulden an Fehlberec... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war seit 23. August 1994 alleinige Geschäftsführerin der G-GmbH. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 25. April 2001 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden dieser Gesellschaft im Ausmaß von 1,004.835 S (Umsatzsteuer 1993 bis 1995, Körperschaftsteuer 1993 bis 1995, Kapitalertragsteuer 1994 bis 1997 sowie Nebengebühren) herangezogen. In der Berufung gegen diesen Bescheid brachte die Beschwerde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der H. GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 25. Juli 1995 das Konkursverfahren eröffnet worden ist. Mit Haftungsbescheid vom 26. Jänner 1996 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer für aushaftende Abgabenschulden dieser GmbH (Umsatzsteuer 1994 und 1995, Normverbrauchsabgabe 1993 bis 1995, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für 1994 und 1995, Säumniszuschläge 1994 und 1995, sowie Pfändung... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 BAO zur Haftung für aushaftende Abgabenschulden der O-GmbH im Ausmaß von 139.065 S (Umsatzsteuer 12/93 und 4/94, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 3-5/94 samt Nebengebühren sowie Kraftfahrzeugsteuer 4-12/93) herangezogen. Der Beschwerdeführer sei seit Februar 1993 alleiniger Geschäftsführer der O-GmbH gewesen, über deren Vermögen am 7. Juli 1994 der Konkurs eröffnet worden s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich nicht nur auf die (aliquote) Begleichung von Verbindlichkeiten. Vielmehr kann eine Privilegierung von Gläubigern auch in der Barzahlung laufender Betriebsaufwendungen - auch wenn dies für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig ist - bestehen. Der... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0261 E 7. September 1990 RS 7 Stammrechtssatz Ein für die Haftung gemäß den §§ 9 und 80 BAO relevantes Verschulden liegt auch dann vor, wenn sich ein Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung iSd § 9 Abs 1 BAO angenommen werden darf (Hinweis E 25. J... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0142 E 30. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür habe Sorge tragen können, dass die GmbH die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. R... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78 Abs3;
Rechtssatz: Aus § 78 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich, dass der Arbeitgeber, wenn die Mittel nicht zur Zahlung des vollen vereinbarten Bruttoarbeitslohnes ausreichen, die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0057 E 13. März 1992 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Ein Geschäftsführer, der sich in der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten durch die Gesellschafter oder durch dritte Personen behindert sieht, hat entweder sofort im Rechtsweg die Möglichkeit d... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0261 E 31. Jänner 2001 RS 2
(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Mit der Bestellung einer Person zum Geschäftsführer wird dieser Person auch die Pflicht zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Vorschriften übertragen. Der Geschäftsfü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0149 E 29. März 2001 RS 1
(hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, die
Gründe: darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine ... mehr lesen...
Über den Verein "SC" wurde am 5. September 1997 das Konkursverfahren eröffnet. Der Beschwerdeführer war Vizepräsident des SC. Mit Note vom 10. Februar 2000 hielt der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer vor, er sei Vizepräsident des SC und damit verantwortlicher Vertreter desselben gewesen. Er habe es daher zu verantworten, dass die am 15. April 1997 und am 15. Juli 1997 fälligen Wasser- und Abwassergebühren in der Höhe von S 170.944,-- (netto S 155.403,64 zuzüglich 10 %... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §146;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für die Inanspruchnahme des Vertreters zur Haftung ist eine rechtskräftige Festsetzung der Abgabe gegenüber dem Hauptschuldner nicht erforderlich. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Klärung der Frage, ob dem Abgabengläubiger ein Konkursteilnahmeanspruch im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hauptschuldners zusteht oder nicht, ist keine Voraussetzung der Inanspruchnahme des Vertreters zur Haftung. ... mehr lesen...