Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der mit 25. Juni 1989 infolge Abweisung der Eröffnung des Konkurses (mangels kostendeckenden Vermögens) gemäß § 1 Abs. 1 Amtslöschungsgesetz aufgelösten F-Gesellschaft m.b.H. (im folgenden kurz: Gesellschaft m.b.H.). Mit Haftungsbescheid vom 5. Dezember 1990 wurde er vom Finanzamt Salzburg-Stadt gemäß § 80 Abs. 1 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft m.b.H. im Gesamtausmaß von S 43.374,-- (Lohn- und Lohnnebenabgaben samt Nebengebüh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §124;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0250 E 23. Mai 1990 RS 1 Stammrechtssatz Gem §§ 9 Abs 1 und 80 Abs 1 BAO ist es Sache des Vertreters, die
Gründe: darzutun, aus denen ihm die Erfüllung seiner Pflichten (ua der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, und der Pflicht zur Führung von ordnungsmäßigen Büchern u... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0123 E 18. November 1991 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Mehrheit von Geschäftsführern vertritt der VwGH zur Frage der Haftung in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß bei Vorliegen einer Geschäftsverteilung die haftungsrechtliche Verantwortlichkei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit 7. Oktober 1988 Geschäftsführer der B-GmbH (in der Folge: GmbH) mit jeweils selbständiger Vertretungsbefugnis. Am 19. Jänner 1989 wurde der Konkurs über das Vermögen der GmbH eröffnet. Am 10. Oktober 1990 wurde der Konkurs nach Verteilung des Massevermögens aufgehoben. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden die Beschwerdeführer jeweils für Abgabenschulden der GmbH von 91.988 S als Haftungspflichtige in Anspruch genom... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0198 E 17. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Reichen die für Lohnzahlungen zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch zur Bede... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1409;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126
Rechtssatz: Ob die Geschäftsführer einer abgabenpflichtigen GmbH Rechtsnachfolger der GmbH iSd § 1409 ABGB waren, ist für die Frage der Haftung nach § 9 BAO in Verb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 3 Stammrechtssatz Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/09 90/13/0249 1 Stammrechtssatz Die Verletzung der Verpflichtung zur Abfuhr von Steuern durch den Geschäftsführer einer GmbH ist im vorliegenden Fa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;FamLAG 1967 §39 Abs4;FamLAG 1967 §41 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126
Rechtssatz: Hinsichtlich der Haftung für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe samt Zuschlag gilt, dass der Abgabengläubiger g... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;KO §12;KO §30;KO §31; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126
Rechtssatz: Die Haftung der Vertreter des Abgabepflichtigen (der GmbH) nach § 9 BAO wird durch den ca zwei Monate nach Übernahme der Geschäftsführung gest... mehr lesen...
Nach den Feststellungen der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid war der Beschwerdeführer seit 1. April 1986 einzelvertretungsbefugter Geschäftsführer der O-GmbH. Die O-GmbH wurde im Handelsregister, wie die belangte Behörde unwidersprochen feststelle, am 15. Februar 1989 von Amts wegen infolge Vermögenslosigkeit gelöscht. Mit Bescheid vom 6. Dezember 1988 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß § 9 und § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der O-GmbH in Höhe ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen w... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 17. März 1993 wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der Fassung vor der Novelle LGBl. Nr. 40/1992" als Geschäftsführerin der X-Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: GmbH) für die in der Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 28. Februar 1991 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von S 305.740,-- (einschließlich Nebe... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Eine Agendenverteilung zwischen mehreren Geschäftsführern ist nicht schon deshalb unbeachtlich, weil sie nicht schriftlich erfolgt bzw nicht mittels Urkunden nachgewiesen worden ist (Hinweis: E 18.11.1991, 90/15/0123). European ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/18 89/17/0083 3 Stammrechtssatz Zu den in § 54 Abs 1 Wr LAO genannten Personen gehören auch die Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die die Gesellschaft gerichtlich oder außergerichtlich zu v... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;B-VG Art18 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Davon ausgehend, daß ein Gesetz mit Art 18 Abs 1 B-VG vereinbar ist, wenn im Wege der Auslegung ein lückenloser Inhalt der Vorschrift ermittelt werden kann, durch den das Verhalten der Behörde... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §20;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0123 E 18. November 1991 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Mehrheit von Geschäftsführern vertritt der VwGH zur Frage der Haftung in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß bei Vorliegen... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0011 E 23. Oktober 1987 RS 3 Stammrechtssatz Die Heranziehung des Vertreters zur Haftung hat zur Voraussetzung, daß zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung des Vertreters und der Uneinbringlichkeit der Forderung ein ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 91/17/0046 3 Stammrechtssatz Der Vertreter darf Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als die übrigen aus dem von ihm verwalteten Vermögen zu begleichenden Schulden, wenn auch nicht verlangt wird, daß der Abg... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0079 E 25. Februar 1983 RS 3 Stammrechtssatz Der VwGH brachte in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck, es sei Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß d... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §25 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 91/17/0134 5 Stammrechtssatz Eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen ... mehr lesen...
Im vorliegenden Haftungsfall ist allein die Frage des Verschuldens des Beschwerdeführers strittig. Aus den vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfertigungen des angefochtenen Bescheides, der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Krems vom 19. August 1993 und der Niederschrift vom 24. Juni 1992 geht in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsschilderung in der Beschwerdeschrift folgendes hervor: Der Beschwerdeführer war seit 13. Februar 1990 kollektivvertretungsbefugter Geschäftsführe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/10, S 809 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/13 92/17/0057 2 Stammrechtssatz Ein Geschäftsführer, der sich in der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten durch die Gesellschafter oder durch dritte Personen behindert sieht, hat entweder sofort im Rechtsweg die Mögli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war gemeinsam mit Mag. B. Geschäftsführer einer Gesellschaft m.b.H., an welcher er auch als Gesellschafter mit einer Stammeinlage von S 35.000,-- bei einem Stammkapital von S 100.000,-- bis zum 31. Dezember 1985 und von S 190.000,-- bei einem Stammkapital von S 500.000,-- ab dem 1. Jänner 1986 beteiligt war. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft m.b.H. war der Betrieb einer Pizzeria. Nachdem die Gesellschaft den Betrieb im Jahre 1988 aufgegeben hatte, w... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Entspricht der Geschäftsführer seiner Obliegenheit, das Nötige an Behauptung und Beweisanbot zu seiner Entlastung darzutun, dann liegt es an der Behörde, erforderlichenfalls Präzisierungen und Beweise vom Geschäftsführer noch abzufordern, jedenfalls aber konkrete Feststellungen über die von... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Die Delegation abgabenrechtlicher Agenden (hier an den Mitgeschäftsführer) befreit den Geschäftsführer dann nicht von der Haftung gemäß § 9 Abs 1 iVm § 80 Abs 1 BAO, wenn er selbst Auswahlpflichten oder Überwachungspflichten verletzt (Hinweis E 16.12.1991, 90/15/0114; E 22.2.1993, 91/15/006... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Haftung gemäß § 9 Abs 1 iVm § 80 Abs 1 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (Hinweis... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Verweist der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer ausreichend deutlich auf sein Sachvorbringen im gleichzeitig gegen ihn anhängigen Finanzstrafverfahren, so hat sich die Abgabenbehörde auch im Haftungsverfahren mit dem Inhalt des Strafaktes auseinanderzusetzen (Hinweis E 21.9.1981, 029... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pf... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/15/0176 5 Stammrechtssatz Wird eine infolge schuldhafter Pflichtverletzung des Vertreters nicht entrichtete Abgabe in der Folge uneinbringlich, spricht eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgabe durch die Pflichtverletzung... mehr lesen...