Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/27 89/15/0059 7 Stammrechtssatz Wird der Geschäftsführer so behindert, daß er die seinen Rechtspflichten gegenüber Dritten korrespondierenden Geschäftsführungsrechte nicht mehr wahrnehmen kann, so hat er entweder im ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;BAO §9 Abs1 impl;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten endet nicht mit dem Zeitpunkt der Entstehung der (Abgabenzahlungs-)Schuld, sondern erst mit deren Abstattung (Hinweis E... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §25 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 91/17/0134 5 Stammrechtssatz Eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §16;GmbHG §17;HGB §15;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0705/80 E 6. Juli 1981 VwSlg 5611 F/1981; RS 5 Stammrechtssatz Der Rücktritt des Geschäftsführers einer GmbH ist - wenn auch im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt - al... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 89/14/0261 7
(hier Anwendungsfall der Wr LAO) Stammrechtssatz Ein für die Haftung gemäß den §§ 9 und 80 BAO relevantes Verschulden liegt auch dann vor, wenn sich ein Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner... mehr lesen...
Mit zwei Haftungsbescheiden des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, jeweils vom 13. April 1992, Zlen. MA 4/7 - F 10/91 und G 8/91, wurden die Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Geschäftsführer der XY-Ges.m.b.H. (im folgenden: GmbH) für die in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1990 entstandene Getränke- ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GefrorenessteuerG Wr 1983 §8;GetränkesteuerG Wr 1971 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992170282.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 31. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung als Geschäftsführer der XY-GesmbH" (im folgenden GmbH) "für die in der Zeit von Mai 1989 bis November 1989 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von S 38.336,-- haftbar gemacht" und zur Zahlung herangezogen. Begr... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GetränkesteuerG Wr 1971 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;UStG 1972 §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0216 12 Stammrechtssatz Der Umsatzsteuer liegt keine dem Grundgedanken des Steuerabzuges vom Ar... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/26 91/17/0129 6 Stammrechtssatz Führt der Geschäftsführer die Getränkesteuer nicht ab, sondern verwendet er sie für andere Zwecke, liegt darin kein abgabenrechtlich relevantes Verschulden, weil der Unternehmer nicht ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war bis zur Eintragung der Löschung der K-Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: Gesellschaft) am 27. Oktober 1988 deren Geschäftsführerin bzw. Liquidatorin. Mit Bescheid vom 21. März 1989 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführerin für Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft (Umsatzsteuer 1986 S 20.737,--, Umsatzsteuer Jänner bis Juni 1987 S 25.200,--, Verspätungszuschlag 1986 S 1.860,-- und Säumniszuschlag 1987) als Haftende gemäß §§ 9, 80 BAO in Anspruch. In der Beg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 2. Juli 1984 zum Masseverwalter im Konkurs der S.-GmbH & Co KG bestellt. Über seinen Antrag wurde gemäß § 119 KO eine der Gemeinschuldnerin gehörende Liegenschaft versteigert. Im Versteigerungsverfahren wurden auf Grund der Schätzung die Liegenschaft ausschließlich des Zubehörs mit S 9,618.350,--, und das Zubehör mit S 1,071.500,-- bewertet. Auf Grund der vom Beschwerdeführer vorgelegten Versteigerungsbeding... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und aus dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes, mit dem der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer der "XY-GmbH" für verschiedene bei dieser aushaftende Abgabenschuldigkeiten in der Gesamthöhe von S 14,498.618,-- gemäß den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung herangezogen w... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 13. Dezember 1984 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführer (die Geschäftsführer der F.K. Gesellschaft m. b.H. - im folgenden Gesellschaft) gemäß § 9 Abs. 1 BAO als Haftende für Abgabenverbindlichkeiten der Gesellschaft in der Höhe von insgesamt S 4,916.433,-- (Umsatzsteuer 1981 S 1,439.001,--, Umsatzsteuer 1982 S 1,121.555,-- und Umsatzsteuer 1983 S 2,355.877,--) in Anspruch. In den gegen diese Bescheide erhobenen Berufungen brachten die Beschwerdeführer übereins... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0035 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen w... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Besteht zwischen mehreren Geschäftsführern keine Kompetenzabgrenzung, so trifft die Haftung sämtliche Vertreter gleichermaßen, es sei denn, der Einzelne hätte aus triftigen Gründen seine abgabenrechtlichen Pflichten nicht erfüllen können (Hinweis E 28.5.1986, 84/13/0246). ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9;KO §49 Abs1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die beim exekutiven Verkauf einer Liegenschaft für deren bewegliches Inventar zu entrichtende, im Meistbot enthaltene Umsatzsteuer gehört zu den Kosten der Verwertung der Sondermasse, die gemäß § 49 Abs 1 KO das Vorrecht vor den Absonderungsgläubi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/16 90/15/0114 4 Stammrechtssatz Die Übertragung der steuerlichen Agenden durch den Geschäftsführer an einen Dritten befreit den Geschäftsführer keinesfalls von seiner Haftung; insbesondere kann in einem solchen Fall die Verletzung von Auswahlpflichten und Überwachungspflichten Haftu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0216 8 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, es sei Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrige... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/15/0125 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0161 E 13. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Legt ein Abgabepflichtiger seine Funktion als Geschäftsführer einer GmbH zurück, so kann er hinsichtlich jen... mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 10. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 57 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der O.ö. Landesabgabenordnung, LGBl. für Oberösterreich Nr. 30/1984, in der derzeit geltenden Fassung" als Geschäftsführer der Firma P-Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: GmbH) für die im Zeitraum Mai bis Dezember 1986 entstandene Lohnsummensteuerschuld im Betrag von S 124.672,04 haftbar gemacht und zur ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO OÖ 1984 §57 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht die Schuldlosigkeit des Geschäftführers an den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen der GmbH darzutun, sondern die Gleichbehandlung der Abgabenschuld mit anderen Verbindlichkeiten in bezug auf ihr... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO OÖ 1984 §57 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die Behauptung und Konkretisierung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten zur Verfügung gestandenen Mittel zur Erfüllung der vollen Abgabenverbindlichkeiten unterlass... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO OÖ 1984 §57 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1;
Rechtssatz: Ungeachtet der grundsätzlichen amtswegigen Ermittlungspflicht der Behörde trifft denjenigen, der eine ihm obliegende Pflicht nicht erfüllt - über die ihn stets allgemein treffende Behauptungslast im Verwaltungsverf... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO OÖ 1984 §57 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1;
Rechtssatz: Gegen die Gleichbehandlungspflicht verstößt ein Geschäftsführer, der Abgabenschulden bei Fälligkeit nicht vollständig entrichtet, dann nicht, wenn die Mittel, die ihm zur Verfügung stehen, nicht für die Entrichtung... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO OÖ 1984 §57 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/22 89/17/0244 5 Stammrechtssatz Die den Vertreter treffende Behauptungspflicht und Nachweispflicht kann nicht so aufgefaßt werden, daß die Abgabenbehörde jedweder Ermittlungspflicht entbunden wäre (Hinweis ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 4. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer "gemäß § 7 und § 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung", für den Rückstand an Ankündigungsabgabe der "J-Gesellschaft m.b.H." (im folgenden: GmbH), "vorm. X-Gesellschaft m.b.H. in W, X-Straße, in der Höhe von S 87.785,-- für den Zeitraum 1/85 - 2/87" haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag gemäß § 171 WAO binnen... mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 12. April 1989 wurde der Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Geschäftsführer der V-Ges.m.b.H. (im folgenden: GmbH) für die in der Zeit von April 1987 bis Juni 1987 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von S 1.802,-- haftbar gemacht und zur Zahlung herangezo... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Nicht die Schuldlosigkeit des Geschäftsführers an den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen der GmbH ist darzutun, sondern die Gleichbehandlung der Abgabenschuld mit anderen Verbindlichkeiten in bezug auf ihre Bezahlung (Hinweis E 21.5.1992, 88/17/... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Auch Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten vermag den Geschäftsführer einer GmbH nicht zu exkulpieren (Hinweis E 25.11.1980, 1383/80; E 26.1.1982, 81/14/0083). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...