RS Vwgh 1993/11/10 91/13/0181

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Veröffentlicht am 10.11.1993
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §18;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Haftung gemäß § 9 Abs 1 iVm § 80 Abs 1 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit (Hinweis E 19.6.1985, 84/17/0224, VwSlg 6012 F/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130181.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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