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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1409;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/14/0126Rechtssatz
Ob die Geschäftsführer einer abgabenpflichtigen GmbH Rechtsnachfolger der GmbH iSd § 1409 ABGB waren, ist für die Frage der Haftung nach § 9 BAO in Verbindung mit § 80 BAO nicht relevant. Entscheidend ist nur, daß sie im Streitzeitraum Geschäftsführer der GmbH waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992140125.X06Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
14.11.2012