Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0216 7 Stammrechtssatz Das Tatbestandsmerkmal "... infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können" ist etwa dann als erfüllt anzusehen, wenn der Vert... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VereinsG 1951 §4 Abs2 lith;
Rechtssatz: Die Berufung zur Vertretung juristischer Personen kann sowohl durch Gesetz als auch durch Vertrag erfolgen, wobei nach den abgabenrechtlichen Vorschriften z... mehr lesen...
Mit zwei Haftungsbescheiden des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 23. Juli 1990, wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als ehemalige Geschäftsführerin der Firma X & Y-Ges.m.b.H. (im folgenden: Ges.m.b.H.), für die in der Zeit vom 1. Juni 1985 bis 30. November 1986 entstandene Getränkesteuer... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/22 89/17/0244 5 Stammrechtssatz Die den Vertreter treffende Behauptungspflicht und Nachweispflicht kann nicht so aufgefaßt werden, daß die Abgabenbehörde jedweder Ermittlungspflicht entbunden wäre (Hinweis E 20.1.198... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0216 8 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, es sei Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesel... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/16 90/15/0114 4 Stammrechtssatz Die Übertragung der steuerlichen Agenden durch den Geschäftsführer an einen Dritten befreit den Geschäftsführer keinesfalls von seiner Haftung; insbesondere kann in einem solchen Fall ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO NÖ 1977 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0216 15 Stammrechtssatz Es ist nicht die Schuldlosigkeit des Geschäftsführers an den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen der GmbH darzutun, sondern die Gleichbeha... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0216 7 Stammrechtssatz Das Tatbestandsmerkmal "... infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können" ist etwa dann als erfüllt anzusehen, wenn der Vert... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1. April 1987 gemeinsam mit Ing. WP. Mitglied des Vorstandes der XY-AG. Ing. P. schied mit Ende Juni 1987 aus dem Vorstand aus. Mit Beschluß vom 18. Jänner 1988, Zl. 5 S 5/88 (des Handelsgerichtes Wien), wurde über das Vermögen der genannten Aktiengesellschaft der Konkurs eröffnet. Mit Schreiben vom 29. Juni 1990 hielt der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, dem Beschwerdeführer sinngemäß vor, die genannte Aktiengesellschaft habe an... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §25 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer kommt nur dann in Betracht, wenn ein Anlaß vorliegt,... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0216 7 Stammrechtssatz Das Tatbestandsmerkmal "... infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können" ist etwa dann als erfüllt anzusehen, wenn der Vert... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AktG 1965 §75;AktG 1965 §84 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §16;GmbHG §18;GmbHG §25 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VStG §9 impl;
Rechtssatz: Es zählt nicht zu den abgabenrechtlichen PFLICHTEN des Vertreters des Abgabenschuldners, die Vertreterstellung... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VStG §9 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/27 89/15/0059 7 Stammrechtssatz Wird der Geschäftsführer so behindert, daß er die seinen Rechtspflichten gegenüber Dritten korrespondierenden Geschäftsführungsrechte nicht mehr ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0216 8 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht, es sei Sache des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er nicht Sorge dafür tragen konnte, daß die Gesel... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AktG 1965 §17;AktG 1965 §70;AktG 1965 §71;AktG 1965 §84 Abs1;AktG 1965 §95 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18;GmbHG §25 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VStG §9 impl;
Rechtssatz: Die für die Agendenverteilung zwischen mehreren Geschäftsf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften, über deren Vermögen ebenso wie über sein eigenes das Konkursverfahren eröffnet wurde. Hinsichtlich diese Gesellschaften betreffender Abgabenverfahren stellte der Beschwerdeführer am 3. Dezember 1990 einen Wiederaufnahmeantrag, welchen das Finanzamt mit an den Beschwerdeführer ergangenem Bescheid vom 4. Juni 1991 als unbegründet abwies; hiegegen erhob der Beschwerdeführer am 7. Juni 1991 Berufung. In Eingaben vom 16. Jul... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9;BAO §303 Abs1;BAO §79;BAO §80 Abs1;KO §6 Abs1;KO §81 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/14/0030
Rechtssatz: AusfzF, warum die Berufungsbehörde - anstatt meritorisch zu entscheiden - die die ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9;BAO §303 Abs1;BAO §79;BAO §80 Abs1;KO §81 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/14/0030
Rechtssatz: Die Wiederaufnahmeanträge des Geschäftsführers einer im Konkurs befindlichen Gesellschaft erlangen auch durch die Erklärung des Masseve... mehr lesen...
Mit getrennt ausgefertigten Bescheiden je vom 8. Jänner 1991 machte der Magistrat der Stadt Wien, MA 4/7, die Beschwerdeführer als Geschäftsführer der PH Ges.m.b.H. für die in der Zeit vom 1. Jänner 1989 bis 31. März 1990 entstandene Getränkesteuerschuld (samt Nebengebühren) im Betrag von S 29.643,-- haftbar. In der dagegen erhobenen Berufung machten die Beschwerdeführer im wesentlichen geltend, wie aus den Büchern und Papieren der Gesellschaft hervorgehe, habe der in den Streitja... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 91/17/0046 4 Stammrechtssatz Zur qualifizierten Mitwirkungspflicht im besonderen gilt, daß nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen hat, sondern der zur Haftung herang... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/15/0176 5 Stammrechtssatz Wird eine infolge schuldhafter Pflichtverletzung des Vertreters nicht entrichtete Abgabe in der Folge uneinbringlich, spricht eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 91/17/0046 3 Stammrechtssatz Der Vertreter darf Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als die übrigen aus dem von ihm verwalteten Vermögen zu begleichenden Schulden, wenn auch nicht verlangt wird, daß der Abg... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Führt der Geschäftsführer die Getränkesteuer nicht ab, sondern verwendet er sie für andere Zwecke, liegt darin kein abgabenrechtlich relevantes Verschulden, weil der Unternehmer nicht eine vom Konsumenten geschuldete Abgabe einbehält, sondern selbst Ab... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war unbestrittenermaßen vom 30. August 1982 bis zum 24. Juni 1987 kollektivvertretungsbefugter Geschäftsführer der zu HRB 1489 des Kreis- als Handelsgerichtes Wiener Neustadt registrierten R Gesellschaft m.b.H., vormals G Gesellschaft m.b.H. in F. Mit Abgabenbescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde Ternitz vom 8. September 1986 wurde der G Ges.m.b.H. "für den Zeitraum V/1983 bis einschließlich II/1986 außer den bereits einbekannten Steuerbeträg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Obmann des Vereins ED für die bei diesem in der Zeit von April 1984 bis Oktober 1987 entstandenen Abgabenschuldigkeiten - Getränkesteuer und Nebenansprüche - im Gesamtbetrag von S 98.226,-- haftbar gemacht und aufgefordert, den rückstä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Obmann des Geselligkeitsvereines K für die in der Zeit von Mai 1984 bis Jänner 1987 entstandenen Abgabenschuldigkeiten - Getränkesteuer und Nebenansprüche - im Gesamtbetrag von S 110.772,-- haftbar gemacht und aufgefordert, den rückstä... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 91/17/0046 3 Stammrechtssatz Der Vertreter darf Abgabenschulden nicht schlechter behandeln als die übrigen aus dem von ihm verwalteten Vermögen zu begleichenden Schulden, wenn auch nicht verlangt wird, daß der Abg... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer kann den Beweis erbringen, daß ihm der zur Entrichtung der Umsatzsteuer erforderliche Betrag nicht zur Verfügung stand (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0063). European... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der als Obmann zum Vertreter des Vereins Bestellte hat sich bei Übernahme seiner Funktion über seine abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu unterrichten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991170044.X09 ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;VereinsG 1951 §12;
Rechtssatz: Maßgebend ist nicht, ob der Beschwerdeführer seine Funktion als Vertreter tatsächlich ausgeübt hat, sondern ob er als Obmann zum Vertreter des Vereines bestellt war und ihm daher diese Funktion auszufüllen oblegen hätte. ... mehr lesen...