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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Davon ausgehend, daß ein Gesetz mit Art 18 Abs 1 B-VG vereinbar ist, wenn im Wege der Auslegung ein lückenloser Inhalt der Vorschrift ermittelt werden kann, durch den das Verhalten der Behörden ausreichend determiniert erscheint (Hinweis: VfSlg 5078/1965), vermag der VwGH nicht zu finden, der durch § 54 Abs 1 Wr LAO "global" beschriebene, für Abgabeschulden haftende Personenkreis sei "gänzlich unbestimmt" und daher dem Determinierungsgebot des Art 18 Abs 1 B-VG widersprechend.
Schlagworte
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993170395.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.09.2008