RS Vwgh 1994/4/29 93/17/0395

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Veröffentlicht am 29.04.1994
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L34009 Abgabenordnung Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
B-VG Art18 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Davon ausgehend, daß ein Gesetz mit Art 18 Abs 1 B-VG vereinbar ist, wenn im Wege der Auslegung ein lückenloser Inhalt der Vorschrift ermittelt werden kann, durch den das Verhalten der Behörden ausreichend determiniert erscheint (Hinweis: VfSlg 5078/1965), vermag der VwGH nicht zu finden, der durch § 54 Abs 1 Wr LAO "global" beschriebene, für Abgabeschulden haftende Personenkreis sei "gänzlich unbestimmt" und daher dem Determinierungsgebot des Art 18 Abs 1 B-VG widersprechend.

Schlagworte

Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993170395.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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