Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/18 89/17/0083 4
(hier: Der Geschäftsführer ist deutscher Staatsbürger) Stammrechtssatz Auch Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten vermag den Geschäftsführer einer GmbH nicht zu exkulpieren (Hinweis E 25.11.1980, 1383/80; E 26.1.1982, 81/14/0083, 81/14/0169). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994150124.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 19. August 1992 wurden der Erstbeschwerdeführer und mit Haftungsbescheid vom 7. Juli 1992 der Zweitbeschwerdeführer jeweils gemäß § 7 und § 54 WAO für den Rückstand an Dienstgeberabgabe und Lohnsummensteuer der im Haftungsbescheid näher bezeichneten GesmbH für den Zeitraum 7 - 9/90 in der Höhe von S 16.994,-- haftbar gemacht. In den Begründungen der Bescheide heißt es im wesentlichen übereinstimmend die Beschwerdeführer seien im Firmenbuch als Geschäftsführer ... mehr lesen...
Mit insgesamt vier Haftungsbescheiden vom 13. bzw. 14. April 1993 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 7 und § 54 WAO jeweils für den Zeitraum 11/91 bis 1/92 für den Rückstand an Dienstgeberabgabe und Lohnsummensteuer samt Säumniszuschlag von vier näher bezeichneten Gesellschaften in der Rechtsform einer GmbH in der Höhe von S 12.505,--, S 10.812,--, S 15.669,-- und S 5.054,-- haftbar gemacht. In der im wesentlichen gleichlautenden Begründung: der Bescheide heißt es, in den Schreiben des... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §20;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/16/0212 E 3. Oktober 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0123 E 18. November 1991 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer Mehrheit von Geschäftsführern vertritt der V... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/16/0267 E 3. Oktober 1996
Rechtssatz: Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene (im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe) überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt der Vertreter dadur... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GewStG §25 Abs1;GewStG §28 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/16/0267 E 3. Oktober 1996
Rechtssatz: Wurden der abgabepflichtigen Gesellschaft durch eine Kontosperre der Bank die Zahlungsmittel e... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/16/0212 E 3. Oktober 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/06 92/17/0186 6 ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/16/0212 E 3. Oktober 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/18 89/17/0083 3 Stammrechtssatz Zu den in § 54 Abs 1 Wr LAO genannten Personen gehören auch die Geschäftsführer von Gesellschafte... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/16/0212 E 3. Oktober 1996
Rechtssatz: Nach dem Ausscheiden des für die Abgabenentrichtung verantwortlichen Geschäftsführers gehen die abgabenrechtlichen Agenden, die von den G... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/16/0212 E 3. Oktober 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0069 E 9. Juni 1986 RS 4 Stammrechtssatz Die Tatsache allein, daß ein in den §§ 80 ff BAO bezeichneter Vertreter die ihm auferlegten Verpf... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/16/0267 E 3. Oktober 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/15/0176 3 Stammrechtssatz Ein Verstoß des Geschäftsführers gegen die Pflicht, rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung des I... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/16/0267 E 3. Oktober 1996 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/15/0176 2 Stammrechtssatz Ein Verschulden des Geschäftsführers am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ist fü... mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 26. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer "gemäß § 7 und § 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" für den Rückstand an Lohnsummensteuer der XY-Gesellschaft m.b.H. (im folgenden: GmbH) in der Höhe von S 15.042,-- für den Zeitraum 1988 bis Juli 1989 haftbar gemacht und zur Zahlung dieses Betrages aufgefordert. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es im wesentlichen... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;
Rechtssatz: Zwar muß sich der Geschäftsführer einer GmbH bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit darüber unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die nun... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Kommen mehrere - auch nacheinander bestellt gewesene - Vertreter des Primärschuldners als Haftungspflichtige in Betracht, so ist die Ermessensentscheidung, wer von ihnen - für welche Z... mehr lesen...
Der Beschwerdefall entspricht sowohl hinsichtlich des Sachverhaltes als auch der strittigen Rechtsfrage dem mit Erkenntnis vom 26. Juni 1996, 95/16/0077, entschiedenen. Der einzige Unterschied besteht darin, daß im eben zitierten Erkenntnis über die Haftung betreffend Straßenverkehrsbeitrag zu entscheiden war, während im nunmehrigen Verfahren über die Haftung betreffend Umsatzsteuer zu entscheiden ist. Es wird daher gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG auf das zitierte Erkenntnis verwie... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53;BAO §289;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS (Hinweis auf VwGH E 1996/06/26 95/16/0077) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995140031.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. August 1993 wurde der Beschwerdeführer vom Finanzamt für Körperschaften als Haftungspflichtiger gemäß §§ 9, 80 BAO zur Haftung für Umsatzsteuerbeträge der B. GmbH im Gesamtbetrag von S 1,309.069,-- herangezogen. Als Begründung: war dem Bescheid ein Vordruck angeschlossen, in dem zur Ergänzung lediglich die Firma der GmbH eingefügt war. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe sich als Geschäftsführer der B. GmbH bemüht, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vertreters eines Abgabepflichtigen zur Haftung iSd § 9 BAO ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 9, Rz 3). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 17. Februar 1992 nahm das Finanzamt Linz den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß §§ 9 und 80 BAO für die im Ausmaß von S 160.815,-- (davon S 49.240,-- Staßenverkehrsbeitrag) aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der L Ges.m.b.H. in Anspruch. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung insoweit stattgegeben, als der Haftungsbetrag auf S 75.843,61 (davon S 10.789,81 Straßenverkehrsb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53;BAO §224 Abs1;BAO §289;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §151;KO §156 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/13/0023 am 20. November 1996
Siehe jedoch:
95/08/0290 E 21. Mai 1996 RS 4;
89/15/0106 E 25. Juni 1990 RS 2;
89/08/0198 E 13. Mä... mehr lesen...
1.1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 28. Jänner 1991 wurde die Beschwerdeführerin "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Geschäftsführerin der M & K Ges.m.b.H. (im folgenden: GmbH) für die in der Zeit von Jänner 1989 bis April 1989 entstandene Vergnügungssteuerschuld im Betrag von S 1,077.755,-- haftbar gemacht und zur Zahlung he... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Haftungspflichtigen betreffend das Fehlen der erforderlichen Mittel entbindet die Beh dann nicht von ihrer Ermittlungspflicht und Feststellungspflicht, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für d... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §90;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §64;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Es besteht keine Pflicht der Behörde, dem aufgrund eines Haftungsbescheides abgabepflichtigen Geschäftsführer der GmbH den gesamten Akteninhalt des den Primärschuldner betreffenden Abgabenverfahren... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 88/17/0216 7 Stammrechtssatz Das Tatbestandsmerkmal "... infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können" ist etwa dann als erfüllt anzusehen, wenn der Vert... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom 12. Dezember 1986 bis zum 8. Oktober 1992 Geschäftsführer der R.-Gesellschaft m.b.H. Als diese Gesellschaft am 31. Jänner 1991 ihre Geschäftstätigkeit einstellte, hatte sie Verbindlichkeiten aus einem Bankkredit in Höhe von ca. 3,4 Mio. Schilling und bei weiteren Gläubigern in Höhe von ca. 1,5 Mio. Schilling. Der Bankkredit war auf einer der Alleingesellschafterin der R.-Gesellschaft m.b.H. gehörenden Liegenschaft grundbücherlich sichergestellt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Unter jenen, im § 9 Abs 1 BAO genannten Pflichten, deren schuldhafte Verletzung eine der Voraussetzungen für die Haftung des Vertreters ist, sind ausschließlich nur solche Obliegenheiten zu verstehen, die in Abgabenvorschriften wurzeln (Hinweis E 10.11.1993, 91/13/0181), doch liegt eine abgabenrechtlich relevante Pfli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Haftung gem § 9 Abs 1 iVm § 80 Abs 1 BAO sind eine Abgabenforderung gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der W-GmbH in Höhe von insgesamt S 1,889.557,-- (Umatzsteuer für die Monate Jänner bis Oktober 1984 von S 1,602.732,-- und Kapitalertragsteuer 1984 in Höhe von S 286.825,--) herangezogen. Die bei der W-GmbH uneinbringlichen haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten seien allesamt vor Beendigung der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Ges... mehr lesen...